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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2015 - 31.03.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2015 - 31.03.2015) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2015 - 31.03.2015)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 199/2015 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 09.04.2015 10.04.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 BM Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 16.06.2015 zur Kenntnis 23.06.2015 zur Kenntnis Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2015 - 31.03.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 756,07 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 040 5291000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2015 – 31.03.2015 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2015 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Kämmerer bzw. der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Knips) -2-