Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:43
Aktualisiert
08.06.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
TADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 174/2015 1. Ergänzung
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
08.06.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen: siehe Text
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden nachbesetzt. Die Stelle ist nach
Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet.
Begründung:
In Ergänzung zu V 174/2015 teile ich mit, dass Ausgaben i.H.v. monatlich ca. 1.300 € den bereits
errechneten Ausgaben für die Neueinstellung einer Überwachungskraft dazu addiert werden
müssen. Diese Ausgaben resultieren aus den Kosten, die während der Freistellungsphase der
Altersteilzeit für die ausscheidende Überwachungskraft noch anfallen. Die Freistellungsphase
endet am 31.12.2017, so dass insgesamt in 2015 noch 8.700 € (incl. Sonderzuwendung) in 2016
und 2017 je ca. 16.500 € zu berücksichtigen sind.
Dem gegenüber stehen allerdings Einnahmen i.H.v. ca. 60.000 € jährlich.
Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern
und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde
auch immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper
werdenden Parkplatzangebot in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen,
schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch
parkender LKW`s, Transportern und Anhängern sowie einem oft festzustellenden
Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und
Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmern und –teilnehmerinnen.
Es ist daher erforderlich die Stelle der Überwachungskraft nachzubesetzen, damit die
Ordnungsbehörde ihren Aufgaben im Bereich der Kontrolle der Bestimmungen im ruhenden
Straßenverkehr ausreichend nachkommen und damit die Forderung der Bevölkerung nach einer
flächendeckenden, zeitlich flexiblen Überwachung erfüllen kann.
In Vertretung
(Lüngen)
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