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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:43
Aktualisiert
08.06.15, 18:43
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

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Inhalt der Datei

TADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 174/2015 1. Ergänzung Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 08.06.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 16.06.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: siehe Text Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet. Begründung: In Ergänzung zu V 174/2015 teile ich mit, dass Ausgaben i.H.v. monatlich ca. 1.300 € den bereits errechneten Ausgaben für die Neueinstellung einer Überwachungskraft dazu addiert werden müssen. Diese Ausgaben resultieren aus den Kosten, die während der Freistellungsphase der Altersteilzeit für die ausscheidende Überwachungskraft noch anfallen. Die Freistellungsphase endet am 31.12.2017, so dass insgesamt in 2015 noch 8.700 € (incl. Sonderzuwendung) in 2016 und 2017 je ca. 16.500 € zu berücksichtigen sind. Dem gegenüber stehen allerdings Einnahmen i.H.v. ca. 60.000 € jährlich. Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden Parkplatzangebot in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen, schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch parkender LKW`s, Transportern und Anhängern sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmern und –teilnehmerinnen. Es ist daher erforderlich die Stelle der Überwachungskraft nachzubesetzen, damit die Ordnungsbehörde ihren Aufgaben im Bereich der Kontrolle der Bestimmungen im ruhenden Straßenverkehr ausreichend nachkommen und damit die Forderung der Bevölkerung nach einer flächendeckenden, zeitlich flexiblen Überwachung erfüllen kann. In Vertretung (Lüngen) -2-