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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:43
Aktualisiert
08.06.15, 18:43
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 221/2015 1. Ergänzung Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 08.06.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 16.06.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft- Finanzielle Auswirkungen: siehe Text Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Besetzung einer Stelle im Rechtsund Ordnungsamt als Bürokraft/Zuarbeiterkraft in Teilzeit wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Fall, dass sich kein/e geeignete/r Mitarbeiter/in aufgrund der hausinternen Ausschreibung findet, beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TvöD bewertet. Begründung: Interne Umstrukturierungen im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes im Jahre 2014 haben dazu geführt, dass die bisherige Stelle der stellvertretenden Amtsleitung (im Stellenplan bislang mit Besoldungsgruppe A 12 ausgewiesen) sowie die Stelle einer 5. Überwachungskraft (bislang im Stellenplan mit Entgeltgruppe 3 TvöD ausgewiesen), weggefallen sind. Neu hinzu gekommen sind im Stellenplan 2015 eine zusätzliche Stelle im Bereich des Außendienstes (Entgeltgruppe 6 TvöD) sowie eine Teilzeitstelle einer Bürokraft/Zuarbeiterkraft (Entgeltgruppe 5 TvöD). Durch die Einsparung der erwähnten A 12 Stelle und der EG 3-Stelle müssen jährlich ca. 73.000 € weniger an Personalkosten aufgewendet werden. Demgegenüber stehen Kosten für die neue EG 6-Stelle und EG 5-Stelle in Höhe von jährlich ca. 64.200 € (EG 6-Stelle = 43.350 €; EG 5-Stelle = 20.846 €). Damit ergibt sich insgesamt für das Rechts- und Ordnungsamt eine kostenmäßig günstigere Variante. Jedoch war für die Entscheidung der Einrichtung einer Stelle für eine Bürokraft/Zuarbeiterkraft nicht nur der Aspekt der Einsparungen maßgeblich gewesen, sondern vielmehr möchte ich im Bereich der Ordnungsbehörde Mitarbeiter/innen dort einsetzen, wo sie gebraucht werden – im Falle der Bürokraft nah am Bürger zur Abwicklung schneller Anliegen und Antragsverfahren, wie in der V 221/2015 schon beschrieben. Die Bürokraft soll ferner eine optimale telefonische Erreichbarkeit sicher stellen und die Sachbearbeiter/innen entlasten. Ohne die Einstellung der Bürokraft ist das Modell der internen Umstrukturierung nicht umsetzbar. Es ist zu berücksichtigen, dass durch den Verzicht auf die A 12 Stelle de facto auch eine Arbeitskraft gänzlich weg gefallen ist und ein dringender Bedarf an einer Kraft besteht, die die beschriebenen bürgerbezogenen Aufgaben, aber auch die täglichen Routineaufgaben in einem Büro effizient und schnell erledigt. Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Eine externe Ausschreibung erfolgt nur, wenn die interne Ausschreibung keinen Erfolg hat. In Vertretung (Lüngen) -2-