Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:43
Aktualisiert
08.06.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 221/2015 1. Ergänzung
Az.: 32
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
08.06.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-
Finanzielle Auswirkungen: siehe Text
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Stelle im Rechtsund Ordnungsamt als Bürokraft/Zuarbeiterkraft in Teilzeit wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp für den Fall, dass sich kein/e geeignete/r Mitarbeiter/in aufgrund der
hausinternen Ausschreibung findet, beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TvöD
bewertet.
Begründung:
Interne Umstrukturierungen im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes im Jahre 2014 haben
dazu geführt, dass die bisherige Stelle der stellvertretenden Amtsleitung (im Stellenplan bislang
mit Besoldungsgruppe A 12 ausgewiesen) sowie die Stelle einer 5. Überwachungskraft (bislang im
Stellenplan mit Entgeltgruppe 3 TvöD ausgewiesen), weggefallen sind.
Neu hinzu gekommen sind im Stellenplan 2015 eine zusätzliche Stelle im Bereich des
Außendienstes (Entgeltgruppe 6 TvöD) sowie eine Teilzeitstelle einer Bürokraft/Zuarbeiterkraft
(Entgeltgruppe 5 TvöD).
Durch die Einsparung der erwähnten A 12 Stelle und der EG 3-Stelle müssen jährlich ca. 73.000 €
weniger an Personalkosten aufgewendet werden.
Demgegenüber stehen Kosten für die neue EG 6-Stelle und EG 5-Stelle in Höhe von jährlich ca.
64.200 € (EG 6-Stelle = 43.350 €; EG 5-Stelle = 20.846 €).
Damit ergibt sich insgesamt für das Rechts- und Ordnungsamt eine kostenmäßig günstigere
Variante.
Jedoch war für die Entscheidung der Einrichtung einer Stelle für eine Bürokraft/Zuarbeiterkraft
nicht nur der Aspekt der Einsparungen maßgeblich gewesen, sondern vielmehr möchte ich im
Bereich der Ordnungsbehörde Mitarbeiter/innen dort einsetzen, wo sie gebraucht werden – im
Falle der Bürokraft nah am Bürger zur Abwicklung schneller Anliegen und Antragsverfahren, wie in
der V 221/2015 schon beschrieben. Die Bürokraft soll ferner eine optimale telefonische
Erreichbarkeit sicher stellen und die Sachbearbeiter/innen entlasten.
Ohne die Einstellung der Bürokraft ist das Modell der internen Umstrukturierung nicht umsetzbar.
Es ist zu berücksichtigen, dass durch den Verzicht auf die A 12 Stelle de facto auch eine
Arbeitskraft gänzlich weg gefallen ist und ein dringender Bedarf an einer Kraft besteht, die die
beschriebenen bürgerbezogenen Aufgaben, aber auch die täglichen Routineaufgaben in einem
Büro effizient und schnell erledigt.
Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Eine externe Ausschreibung erfolgt nur,
wenn die interne Ausschreibung keinen Erfolg hat.
In Vertretung
(Lüngen)
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