Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
250 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“) Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“) Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“) Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“)

öffnen download melden Dateigröße: 250 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 455/2014 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6 Datum: 06.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betriebsausschuss Straßen 24.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: voraussichtlich ca. 80.000,€ Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, ein renommiertes, bei der Stadt Erftstadt bislang noch in keinerlei Prüfung einbezogenes Wirtschaftsprüfungsund Beratungsunternehmen unter Zurverfügungstellung der bereits von der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) festgestellten Prüfergebnisse mit einer ergänzenden bzw. hierauf aufbauenden Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Frage einer möglichen Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zu beauftragen. Begründung: Die Stadt Erftstadt hat den betrieblich-technischen Aufgabenbereich „Tiefbau“, d.h. Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Wirtschaftswegen organisatorisch und finanzwirtschaftlich komplett in den Eigenbetrieb Straßen als gemeindliches Sondervermögen ausgegliedert. Ziele der Eigenbetriebsgründungen waren seinerzeit: - Einführung und Betrieb einer kaufmännischen Buchführung und Kostenrechnung in den ausgelagerten Aufgabenbereichen; Darstellung von Ressourcenverbräuchen (Kostentransparenz) - Vereinfachung von Verwaltungsabläufen - Steigerung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit durch Eigenverantwortung Aus der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) resultieren für die Eigenbetriebe vielfältige Feststellungs-, Prüfungs-, Berichts- und Rechenschaftsverpflichtungen. Das Berichtswesen des Eigenbetriebes Straßen erfolgt regelmäßig. Unterjährige Ausführungsund Ergebnisentwicklungen, wie auch etwaige Risikopotenziale werden dargestellt. Gemäß § 7 EigVO NRW haben die Eigenbetriebe dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten, ferner sind dem Kämmerer auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. Eckdaten, Leistungsbeziehungen und Verrechnungen zwischen Kernhaushalt und Eigenbetrieb bedingen wegen ihrer wechselseitigen Abhängigkeiten und Verpflichtungen einer engen Abstimmung zwischen städtischem Kernhaushalt und Eigenbetrieb und sind daher auch bislang schon zwischen dem Kämmerer und dem Eigenbetrieb abgesprochen und koordiniert. Zuletzt konnten in enger Abstimmung zwischen dem Eigenbetrieb Straßen und dem Kämmerer durch eine Substanzwertermittlung stille Reserven des Eigenbetriebes Straßen aufgedeckt bzw. gehoben werden, die eine aktuelle Wertabschreibung des entsprechenden Sondervermögens im Kernhaushalt vermeiden bzw. aufschieben konnte. Unabhängig von der organisatorischen Grundsatzfrage einer möglichen Auflösung des Eigenbetriebes würde sich der Eigenbetrieb Straßen einer noch stärkeren inhaltlichen Einbindung des Kämmerers in Steuerungsbelange des Eigenbetriebes zur Förderung übergeordneter, gesamtstädtischer Ziele selbstverständlich nicht verschließen, derartige Denkansätze sogar begrüßen und hieran zielorientiert mitwirken wollen. Eine Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen hat grundsätzlich aber keine Auswirkung auf den Aufgabenbestand. Elementar ist festzustellen, dass der Aufgabenbestand des Eigenbetriebes Straßen mit einer Rückführung in den Kernhaushalt zukünftig ggf. den Wirkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) unterliegen würde, wogegen Investitionen und Darlehensaufnahmen der Eigenbetriebe bislang - nach gültiger Rechtslage - keine kommunalaufsichtliche Genehmigung bedingen. -2- Der Betriebsausschuss Straßen hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 02.12.2014 einstimmig beauftragt, dem Rat der Stadt Erftstadt unter Darstellung zeitlicher Abläufe perspektivisch ein Szenario mit allen Chancen und Risiken aufzuzeigen, wie der Eigenbetrieb Straßen zum 31.12.2016 aufgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt reintegriert werden kann. Die hiermit verbundenen Prüf-, Abwägungs- und Umsetzungsprozesse sind sehr weit reichend und komplex, da sie eine Untersuchung des Eigenbetriebes Straßen und zudem auch eine Untersuchung von Teilen der Kernverwaltung gleichermaßen umfassen muss. Daher schlägt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen vor - aufbauend und ergänzend zu den bereits vorliegenden Prüfergebnissen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC - ein gezieltes externes Gutachten zu folgenden konkreten Fragestellungen in Auftrag zu geben: 1.) Prüfung und Bezifferung der bilanziellen Auswirkungen für den Kernhaushalt, differenziert nach den für eine Rückführung der Vermögenswerte als zulässig erachteten Wertansätzen. Laut PwC (vgl. Gutachten, Rz. 79-85) beläuft sich die zusätzliche Belastung der Ergebnisrechnung jährlich auf die Höhe der zusätzlichen Abschreibungen der stillen Reserven, die nicht im Grundvermögen liegen (Stand 31.12.2010 lt. PwC jährlich T€ 318). Bei Buchwertfortschreibung ergäbe sich zum Auflösungsdatum ein beträchtlicher Buchverlust aus der Differenz zwischen Ausbuchung des Beteiligungswertansatzes und Zufluss von Eigenkapital, der sofort erfolgswirksam über die Ergebnisrechnung zu buchen wäre (Stand 31.12.2010 lt. PwC einmalig T€ 81.000). Ziel sollte es daher sein, eine mögliche Umgliederung in den Kernhaushalt kostenneutral darstellen zu können. 2.) Gegenüberstellung und Bewertung der mit Fortbestand der Eigenbetriebsform vermeidbaren Haushaltsbelastungen mit möglicherweise nach Auflösung des Eigenbetriebes erzielbaren Synergien und Potenzialen. Hierbei sollen für den Fall einer Eigenbetriebsauflösung ggf. zwangsläufig notwendig werdende Personalverschiebungen zwischen Organisationseinheiten der Verwaltung bzw. zusätzliche Personalbedürfnisse in anderen Bereichen der Kernverwaltung oder anderer Eigenbetriebe berücksichtigt werden. 3.) Soweit die Aufgaben des Eigenbetriebes bei Rückführung zunächst einem neu zu bildenden und in die Ämterstruktur der Kernverwaltung zu integrierenden (Nachfolge)Amt zugewiesen werden, sollen perspektivisch Möglichkeiten untersucht werden, welche Aufgabenumverteilungen bzw. organisatorische Neuzuordnungen ggf. mittelfristig Straffungen in der Verwaltungs- und Personalstruktur oder organisatorisch sinnvolle Synergien herbeiführen können. In solche Überlegungen sollen die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Straßen kurzfristig aus Akzeptanz- und Motivationsgründen, wie auch zur Ideenfindung in Form eines Workshops beteiligt und eingebunden werden. Dabei sind funktionale Abhängigkeiten, wie auch sinnvolle Organisations-, Genehmigungs- und Abstimmungswege zu analysieren. In diesem Zusammenhang sind auch anhängige Überlegungen zur Schaffung einer in das Dezernat -6- einzugliedernden zentralen Vergabestelle, wie auch ggf. eines zentralen Fördermittelmanagements von Belang. Die Verwaltung schätzt den Kostenaufwand für eine auf die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse aufbauende, ergänzende externe Organisationsund Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Eigenbetriebes Straßen, auch zur Begleitung der Abläufe seiner Umstrukturierung, grob auf ca. TEUR 80 ab. Dies entspräche etwa 40 Tagewerken. Entsprechende Mittel hierfür wären ggf. im Zuge der anhängigen Haushaltsplanberatungen direkt im Kernhaushalt oder indirekt über den vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Straßen zu leistenden Verlustausgleich bereit zu stellen. -3- Mehrkosten für eine Ausweitung der Untersuchung im Hinblick auch auf eine etwaige Umstrukturierung des Eigenbetriebes Immobilien (vgl. A 42/2015) sind hiervon nicht erfasst und blieben gesondert abzuschätzen. Es ist beabsichtigt, die Untersuchungsergebnisse den Gremien voraussichtlich im ersten Quartal 2016 mitzuteilen, so dass in 2016 abschließend über die Frage der Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen bzw. ggf. über die Frage der Zukunft der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien beschlossen werden könnte. Mit Beginn des Jahres 2016 könnte die Verwaltung dann – unter der Zielsetzung einer Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 – sukzessive mit den Arbeiten der Umstrukturierung und Reintegration des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung beginnen. In Vertretung (Hallstein) -4-