Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
250 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 455/2014 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6 Datum: 06.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
24.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfauftrag „Optionen zur Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum
31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt
werden kann“
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
voraussichtlich
ca.
80.000,€
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, ein renommiertes, bei der Stadt Erftstadt bislang noch in keinerlei
Prüfung
einbezogenes
Wirtschaftsprüfungsund
Beratungsunternehmen
unter
Zurverfügungstellung
der
bereits
von
der
PricewaterhouseCoopers
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) festgestellten Prüfergebnisse mit einer ergänzenden bzw.
hierauf aufbauenden Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Frage einer
möglichen Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zu beauftragen.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt hat den betrieblich-technischen Aufgabenbereich „Tiefbau“, d.h. Planung, Bau,
Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und
Wirtschaftswegen organisatorisch und finanzwirtschaftlich komplett in den Eigenbetrieb Straßen
als gemeindliches Sondervermögen ausgegliedert.
Ziele der Eigenbetriebsgründungen waren seinerzeit:
-
Einführung und Betrieb einer kaufmännischen Buchführung und Kostenrechnung in den
ausgelagerten
Aufgabenbereichen;
Darstellung
von
Ressourcenverbräuchen
(Kostentransparenz)
-
Vereinfachung von Verwaltungsabläufen
-
Steigerung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit durch Eigenverantwortung
Aus der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) resultieren für die Eigenbetriebe vielfältige
Feststellungs-, Prüfungs-, Berichts- und Rechenschaftsverpflichtungen. Das Berichtswesen des
Eigenbetriebes
Straßen
erfolgt
regelmäßig.
Unterjährige
Ausführungsund
Ergebnisentwicklungen, wie auch etwaige Risikopotenziale werden dargestellt. Gemäß § 7 EigVO
NRW haben die Eigenbetriebe dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans und des
Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die
Kostenrechnungen zuzuleiten, ferner sind dem Kämmerer auf Anforderung alle sonstigen
finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. Eckdaten, Leistungsbeziehungen und Verrechnungen
zwischen Kernhaushalt und Eigenbetrieb bedingen wegen ihrer wechselseitigen Abhängigkeiten
und Verpflichtungen einer engen Abstimmung zwischen städtischem Kernhaushalt und
Eigenbetrieb und sind daher auch bislang schon zwischen dem Kämmerer und dem Eigenbetrieb
abgesprochen und koordiniert. Zuletzt konnten in enger Abstimmung zwischen dem Eigenbetrieb
Straßen und dem Kämmerer durch eine Substanzwertermittlung stille Reserven
des
Eigenbetriebes Straßen aufgedeckt bzw. gehoben werden, die eine aktuelle Wertabschreibung
des entsprechenden Sondervermögens im Kernhaushalt vermeiden bzw. aufschieben konnte.
Unabhängig von der organisatorischen Grundsatzfrage einer möglichen Auflösung des
Eigenbetriebes würde sich der Eigenbetrieb Straßen einer noch stärkeren inhaltlichen Einbindung
des Kämmerers in Steuerungsbelange des Eigenbetriebes zur Förderung übergeordneter,
gesamtstädtischer Ziele selbstverständlich nicht verschließen, derartige Denkansätze sogar
begrüßen und hieran zielorientiert mitwirken wollen.
Eine Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen hat grundsätzlich aber keine Auswirkung auf
den Aufgabenbestand.
Elementar ist festzustellen, dass der Aufgabenbestand des Eigenbetriebes Straßen mit einer
Rückführung in den Kernhaushalt zukünftig ggf. den Wirkungen der vorläufigen Haushaltsführung
nach § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) unterliegen würde, wogegen Investitionen und
Darlehensaufnahmen der Eigenbetriebe bislang - nach gültiger Rechtslage - keine
kommunalaufsichtliche Genehmigung bedingen.
-2-
Der Betriebsausschuss Straßen hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 02.12.2014 einstimmig
beauftragt, dem Rat der Stadt Erftstadt unter Darstellung zeitlicher Abläufe perspektivisch ein
Szenario mit allen Chancen und Risiken aufzuzeigen, wie der Eigenbetrieb Straßen zum
31.12.2016 aufgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt reintegriert werden kann.
Die hiermit verbundenen Prüf-, Abwägungs- und Umsetzungsprozesse sind sehr weit reichend
und komplex, da sie eine Untersuchung des Eigenbetriebes Straßen und zudem auch eine
Untersuchung von Teilen der Kernverwaltung gleichermaßen umfassen muss. Daher schlägt die
Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen vor - aufbauend und ergänzend zu den bereits
vorliegenden
Prüfergebnissen
der
Gemeindeprüfungsanstalt
und
der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC - ein gezieltes externes Gutachten zu folgenden konkreten
Fragestellungen in Auftrag zu geben:
1.) Prüfung und Bezifferung der bilanziellen Auswirkungen für den Kernhaushalt, differenziert
nach den für eine Rückführung der Vermögenswerte als zulässig erachteten
Wertansätzen. Laut PwC (vgl. Gutachten, Rz. 79-85) beläuft sich die zusätzliche Belastung
der Ergebnisrechnung jährlich auf die Höhe der zusätzlichen Abschreibungen der stillen
Reserven, die nicht im Grundvermögen liegen (Stand 31.12.2010 lt. PwC jährlich T€ 318).
Bei Buchwertfortschreibung ergäbe sich zum Auflösungsdatum ein beträchtlicher
Buchverlust aus der Differenz zwischen Ausbuchung des Beteiligungswertansatzes und
Zufluss von Eigenkapital, der sofort erfolgswirksam über die Ergebnisrechnung zu buchen
wäre (Stand 31.12.2010 lt. PwC einmalig T€ 81.000). Ziel sollte es daher sein, eine
mögliche Umgliederung in den Kernhaushalt kostenneutral darstellen zu können.
2.) Gegenüberstellung und Bewertung der mit Fortbestand der Eigenbetriebsform
vermeidbaren Haushaltsbelastungen mit möglicherweise nach Auflösung des
Eigenbetriebes erzielbaren Synergien und Potenzialen. Hierbei sollen für den Fall einer
Eigenbetriebsauflösung ggf. zwangsläufig notwendig werdende Personalverschiebungen
zwischen Organisationseinheiten der Verwaltung bzw. zusätzliche Personalbedürfnisse in
anderen Bereichen der Kernverwaltung oder anderer Eigenbetriebe berücksichtigt werden.
3.) Soweit die Aufgaben des Eigenbetriebes bei Rückführung zunächst einem neu zu
bildenden und in die Ämterstruktur der Kernverwaltung zu integrierenden (Nachfolge)Amt
zugewiesen werden, sollen perspektivisch Möglichkeiten untersucht werden, welche
Aufgabenumverteilungen bzw. organisatorische Neuzuordnungen ggf. mittelfristig
Straffungen in der Verwaltungs- und Personalstruktur oder organisatorisch sinnvolle
Synergien herbeiführen können. In solche Überlegungen sollen die Mitarbeiter des
Eigenbetriebes Straßen kurzfristig aus Akzeptanz- und Motivationsgründen, wie auch zur
Ideenfindung in Form eines Workshops beteiligt und eingebunden werden. Dabei sind
funktionale Abhängigkeiten, wie auch sinnvolle Organisations-, Genehmigungs- und
Abstimmungswege zu analysieren. In diesem Zusammenhang sind auch anhängige
Überlegungen zur Schaffung einer in das Dezernat -6- einzugliedernden zentralen
Vergabestelle, wie auch ggf. eines zentralen Fördermittelmanagements von Belang.
Die Verwaltung schätzt den Kostenaufwand für eine auf die bereits vorliegenden
Prüfungsergebnisse
aufbauende,
ergänzende
externe
Organisationsund
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Eigenbetriebes Straßen, auch zur Begleitung der Abläufe
seiner Umstrukturierung, grob auf ca. TEUR 80 ab. Dies entspräche etwa 40 Tagewerken.
Entsprechende Mittel hierfür wären ggf. im Zuge der anhängigen Haushaltsplanberatungen direkt
im Kernhaushalt oder indirekt über den vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Straßen zu
leistenden Verlustausgleich bereit zu stellen.
-3-
Mehrkosten für eine Ausweitung der Untersuchung im Hinblick auch auf eine etwaige
Umstrukturierung des Eigenbetriebes Immobilien (vgl. A 42/2015) sind hiervon nicht erfasst und
blieben gesondert abzuschätzen.
Es ist beabsichtigt, die Untersuchungsergebnisse den Gremien voraussichtlich im ersten Quartal
2016 mitzuteilen, so dass in 2016 abschließend über die Frage der Umstrukturierung des
Eigenbetriebes Straßen bzw. ggf. über die Frage der Zukunft der Eigenbetriebe Straßen und
Immobilien beschlossen werden könnte. Mit Beginn des Jahres 2016 könnte die Verwaltung dann
– unter der Zielsetzung einer Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 –
sukzessive mit den Arbeiten der Umstrukturierung und Reintegration des Eigenbetriebes Straßen
in die Kernverwaltung beginnen.
In Vertretung
(Hallstein)
-4-