Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 274/2015
Az.: 61.21-20/165
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.06.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Termin
23.06.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
10.06.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 02.10.2012 vom Rat
der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim, Lange Heide (s. V329/2012), wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf
nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim,
Lange Heide, beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
(Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Begründung:
Zu I.: Im Rahmen des Planverfahrens wurden in einem ersten Schritt die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Im Ergebnis
werden die nördlich des Wirtschaftsweges ehemals geplanten Bauflächen zurückgenommen. Auf
Grundlage der Anregungen des Rhein-Erft-Kreises, die im Rahmen der parallel erfolgenden FNPÄnderung vorgetragen wurden, wird der Bereich nördlich des Wirtschaftsweges für
Ausgleichsflächen vergrößert. Gleichzeitig werden zwei Grundstücke an der Straße Lange Heide
im Rahmen der Erschließungs- bzw. Versickerungsplanung mit in das Plangebiet einbezogen. Der
hierdurch veränderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen.
Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 02.10.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen (s. V329/2012). Am 30.09.2014 erteilte der
Rat der Verwaltung den Auftrag, auf Grundlage des Vorentwurfes C den Bebauungsplanentwurf
zu erarbeiten und die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen (s. V326/2014). Zwischenzeitlich erfolgte die Einleitung eines
FNP-Änderungsverfahrens, welches von Seiten der Bezirksplanungsbehörde angeregt wurde.
Parallel ist der Bebauungsplanvorentwurf von der Verwaltung erarbeitet worden. In Abstimmung
mit der Bezirksplanungsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) sowie in
Gesprächen mit der Öffentlichkeit wurden zuvor nördlich des Wirtschaftsweges geplante
Wohnbauflächen zurückgenommen. Die Bebauung endet nunmehr am vorhandenen
Wirtschaftsweg als vorgegebener Grenze. Nördlich und auch östlich schließen an die Bebauung,
wie im FNP konzeptionell dargestellt, eingriffsnahe Ausgleichsflächen zur Kompensation an, die
einen landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft bilden. Durch die Umsetzung der
Planung wird der Ortsteil Bliesheim an dieser Stelle städtebaulich arrondiert. Aufgrund
vorgenannter Anpassungen/Änderungen wird der erarbeitete Bebauungsplanvorentwurf dem Rat
vorgelegt und kann nunmehr nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf
beschlossen sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB parallel zum FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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