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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
II. Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 274/2015 Az.: 61.21-20/165 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.06.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Termin 23.06.2015 gez. Erner, Bürgermeister 10.06.2015 BM Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 165, E. - Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 02.10.2012 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim, Lange Heide (s. V329/2012), wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Begründung: Zu I.: Im Rahmen des Planverfahrens wurden in einem ersten Schritt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Im Ergebnis werden die nördlich des Wirtschaftsweges ehemals geplanten Bauflächen zurückgenommen. Auf Grundlage der Anregungen des Rhein-Erft-Kreises, die im Rahmen der parallel erfolgenden FNPÄnderung vorgetragen wurden, wird der Bereich nördlich des Wirtschaftsweges für Ausgleichsflächen vergrößert. Gleichzeitig werden zwei Grundstücke an der Straße Lange Heide im Rahmen der Erschließungs- bzw. Versickerungsplanung mit in das Plangebiet einbezogen. Der hierdurch veränderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen. Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 02.10.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen (s. V329/2012). Am 30.09.2014 erteilte der Rat der Verwaltung den Auftrag, auf Grundlage des Vorentwurfes C den Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen (s. V326/2014). Zwischenzeitlich erfolgte die Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens, welches von Seiten der Bezirksplanungsbehörde angeregt wurde. Parallel ist der Bebauungsplanvorentwurf von der Verwaltung erarbeitet worden. In Abstimmung mit der Bezirksplanungsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) sowie in Gesprächen mit der Öffentlichkeit wurden zuvor nördlich des Wirtschaftsweges geplante Wohnbauflächen zurückgenommen. Die Bebauung endet nunmehr am vorhandenen Wirtschaftsweg als vorgegebener Grenze. Nördlich und auch östlich schließen an die Bebauung, wie im FNP konzeptionell dargestellt, eingriffsnahe Ausgleichsflächen zur Kompensation an, die einen landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft bilden. Durch die Umsetzung der Planung wird der Ortsteil Bliesheim an dieser Stelle städtebaulich arrondiert. Aufgrund vorgenannter Anpassungen/Änderungen wird der erarbeitete Bebauungsplanvorentwurf dem Rat vorgelegt und kann nunmehr nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf beschlossen sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB parallel zum FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-