Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (ASP 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
644 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09

Inhalt der Datei

B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Artenschutzprüfung Stufe I Vorprüfung B-Plan Nr. 165 „Lange Heide“ in Erftstadt-Bliesheim Bearbeiter: Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Aufgestellt im Mai 2015 Dr. Andreas Skibbe 1 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Rösrather Str. 725 51107 Köln 0221 877801 a.skibbe@nexgo.de Köln, den 26.05.15 An: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Dr. Andreas Skibbe 2 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Anlass und gesetzliche Grundlagen Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165, „Lange Heide“ ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer Wohnbaufläche im Osten von Erftstadt-Bliesheim. Aufgrund der landschaftlich attraktiven Lage am Villehang in unmittelbarer Nähe zum Erholungsgebiet der Ville und der relativ guten Verkehrsanbindung in der Nähe des Bahnhofs Liblar ist es aus städtebaulicher Sicht zweckmäßig, hier eine Abrundung des Siedlungsgebietes zu bewirken. Die Planung soll auch zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes von Bliesheim beitragen. Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes im Erftstädter Stadtgebiet. Durch die Bebauungsplanung werden landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen, zwei kleinere Grünlandflächen sowie eine kleine Gehölzfläche in Anspruch genommen, die möglicherweise artenschutz-rechtlich relevanten Arten als Lebensraum dienen können. Nach den Bestimmungen des § 44 BNatSchG und den zugrunde liegenden Vorgaben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ist der Artenschutz unabhängig von anderen Regelungen sicher zu stellen. In der Folge ergibt sich für die Zulassung die Notwendigkeit, die Artenschutzbelange zu prüfen. Es wurde eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I Vorprüfung durchgeführt. Mit den Bestimmungen zum Artenschutz in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRL) sowie der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) hat die EU ein eigenständiges Instrument für den Erhalt geschützter Arten eingeführt. Mit der Umsetzung der Bestimmungen der FFH- und V-RL in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind somit im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pläne und Projekte neben der Eingriffs-regelung oder Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung auch die Belange des besonderen Artenschutzes zu berücksichtigen. In der Artenschutzprüfung ist neben der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums darzulegen, ob die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch den Plan oder das Projekt erfüllt werden. Kann das Eintreten der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht verneint werden, sind die Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG darzulegen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die vorkommenden Arten des Anh. IV der FFHDr. Andreas Skibbe 3 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Richtlinie und die europäischen Vogelarten zu betrachten und der Einfluss des Vorhabens hinsichtlich der Verbote nach § 44 (1) BNatSchG i.V.m. § 44 (5) BNatSchG zu prüfen. Weitere, national besonders geschützte Arten sind nach Maßgabe des § 44 (5) BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt. Sie werden grundsätzlich im Rahmen der Eingriffsregelung am vorliegenden Umweltbericht zum BP 165 abgehandelt. Aufgrund des § 45 (5) BNatSchG läuft die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange auf die zentrale Frage hinaus, ob die ökologischen Funktionen der vom Eingriff möglicherweise betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von relevanten Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine erhebliche Störung streng geschützter Arten des Anhangs IV oder von Vogelarten im Sinne des § 44 (1) 2 BNatSchG vorliegt. Der artenschutzrechtliche Beitrag ist ein unabhängiges Gutachten. Die Ergebnisse fließen in den vorliegenden Umweltbericht ein. Die artenschutzrechtliche Beurteilung basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BNatSchG). Sie orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz, Rd. Erl. d. MUNLV 2010). Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten begutachtet (Kiel 2005 und 2007; LANUV 2015). Dr. Andreas Skibbe 4 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I ASP Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Das Plangebiet Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 6,5 ha befindet sich am Siedlungsrand des Erftstädter Stadtteils Bliesheim direkt am Übergang zur freien Landschaft. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Das Plangebiet grenzt an einen ebenen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum im Osten und Norden und an den Bliesheimer Ortsrand im Westen. Das zukünftige Wohnbaugebiet selbst ist derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Abb. 2: Luftbild des Planungsgebietes mit Angabe der vorhandenen Lebensraumtypen (Bildquelle: Bing Maps, 2012) Dr. Andreas Skibbe 5 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Folgend aufgeführte Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich des BP Nr. 165: - Acker intensiv genutzt: ca. 88% Flächenanteil des Geltungsbereichs - Feldweg ca. 2 % Flächenanteil - Grünland als Fettwiese intensiv genutzt: ca. 4 % Flächenanteil - Grünland extensiv genutzt: ca. 4 % Flächenanteil - Ruderalfläche, Sukzession: ca. 2 % Flächenanteil Für den Gesamtbereich Bliesheim-Ost stellt die Realisierung des B-Planes eine Beeinträchtigung dar, weil Freiflächen in diesem Raum verloren gehen und Siedlungsfläche erweitert wird. Andererseits ist das Plangebiet derzeit schon durch den vorhandenen Siedlungsrand und die Nähe zur Autobahn 553 geprägt, so dass hier ein in Teilen bereits vorbelasteter Raum überplant wird. Abb. 3: Blick nach Norden: Intensivacker zwischen Wohnbebauung im Westen und Villewald im Osten Abb. 4: Blick nach Nordosten: freie Baugrundstücke an der Straße „Lange Heide“ als zukünftige südliche Erschließung Biotoptyp: artenarmes Intensivgrünland Abb. 5: kleine Gehölzfläche am Rand der bestehenden Abb. 6: Blick nach Norden: freies Baugrundstück an der Wohnbebauung, die im Rahmen der Planrealisierung entfernt wird Kyrionstraße und Nutzgärten mit Einzelgehölzen als künftige Fläche für Versickerungsbecken und dessen Eingrünung Dr. Andreas Skibbe 6 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Untersuchungsrahmen und Recherche und Vorbegehung Ergebnisse der Einschätzungen, Der Untersuchungsrahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Anforderungen in Form der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten. Mit Hinblick auf die Ziele des Artenschutzes hat das Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes NRW Listen mit sogenannten „planungsrelevanten Arten“ aufgestellt, bei denen durch Planungsvorhaben eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes möglich ist. Die planungsrelevanten Arten umfassen die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie ein Teil der europäischen Vogelarten, die bestandsgefährdet bzw. selten sind. Die Prüfung bezieht sich auf die planungsrelevanten Arten, die vor Ort festgestellt wurden, sowie auf diejenigen, die aufgrund einer Auswertung der Habitatansprüche und der realen Situation im Plangebiet nicht sicher auszuschließen sind. Die übrigen, meist ungefährdeten und verbreiteten Vogelarten, die zwar dem Schutzregime des § 44 BNatSchG unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht Art für Art untersucht. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird (vgl. „Geschützte Arten in NRW“ in MUNLV-Broschüre 2007). Faunistische Kartierungen im Plangebiet Bei der Artenschutzprüfung Stufe I basieren die Untersuchungen und Ergebnisse auf einer überschlägigen Prognose durch Recherche und wenigen Begehungen des Plangebietes. Das Plangebiet wurde am 19.03.2015 einmalig untersucht, um eine Einschätzung über mögliche Vorkommen der relevanten Arten zu bekommen. Planungsrelevante Arten des MTB 5206 (Erp) 2. Quadrant Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die innerhalb des Messtischblattes MTB 5206 Erp 2. Quadrant (LANUV Mai 2015) vorkommenden, planungsrelevanten Tierarten mit deren Erhaltungszustand in der biogeographischen Region in NRW (atlantische Region) sowie einer fachlichen Einschätzung der Lebensraumeignung im Plangebiet. Innerhalb des Kartenblattes „Erp“ 2. Quadrant liegen Hinweise auf Vorkommen von planungsrelevanten Säugetier-, Amphibien- und Vogelarten vor. Die Liste der planungsrelevanten Arten enthält nicht das Spektrum der ungefährdeten, weit verbreiteten Vogelarten. Dr. Andreas Skibbe 7 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Tab. 1: Planungsrelevante Arten im MTB 5206 Erp 2. Quadrant und die Einschätzung über das Vorkommen. Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Vorkommen / Nachweis im Plangebiet Amphibien Knoblauchkröte Art vorhanden S Vög el Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Flussregenpfeifer Feldsperling Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mehlschwalbe Mäusebussard Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Sturmmöwe Schleiereule Schwarzkehlchen Sperber Steinkauz Turmfalke Turteltaube Uferschwalbe Uhu Wachtel Waldkauz Waldohreule Wespenbussard Wiesenpieper Waldschnepfe sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Brutzeitbeob. sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend U G G G U U S G G G G Gj. G G G U Uj. Gj. U U G U G G G Uj. G U↑ U G G U Gj. G Vorkommen möglich Als Nahrungsgast möglich Vorkommen nicht zu erwarten Revierverhalten festgestellt Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen möglich Vorkommen möglich Als Nahrungsgast möglich Vorkommen möglich Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen nicht zu erwarten Als Nahrungsgast möglich Als Nahrungsgast möglich Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen möglich Vorkommen nicht zu erwarten Als Nahrungsgast möglich Vorkommen möglich Vorkommen nicht zu erwarten Als Nahrungsgast möglich Vorkommen möglich Als Nahrungsgast möglich Als Nahrungsgast möglich Als Nahrungsgast möglich Vorkommen nicht zu erwarten Als Nahrungsgast möglich Als Nahrungsgast möglich Vorkommen möglich Vorkommen nicht zu erwarten Als Nahrungsgast möglich Vorkommen nicht zu erwarten Vorkommen möglich Vorkommen nicht zu erwarten Legende: G = günstig U = ungünstig/schlecht S = schlecht ↑ = mit zunehmender Tendenz j. = mit abnehmender Tendenz ATL = atlantische biogeographische Region KON = kontinentale biogeographische Region Dr. Andreas Skibbe 8 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Weitere planungsrelevante Arten (aufgrund der Habitatausstattung) Zwergfledermaus Ein Vorkommen von Jagdhabitaten und Flugrouten wird als wahrscheinlich angesehen. Quartiere werden nicht erwartet. Weitere regional relevante Arten (aufgrund der Habitatausstattung) Haussperling Festgestellter Nahrungsgast und möglicher Brutvogel Goldammer Möglicher Nahrungsgast und Brutvogel Bachstelze Möglicher Nahrungsgast und Brutvogel Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen festgestellt oder wird als möglich gesehen: • Amsel • Buchfink • Blaumeise • Dorngrasmücke • Elster • Gartengrasmücke • Grünfink • Heckenbraunelle • Kohlmeise • Mönchsgrasmücke • Rabenkrähe • Ringeltaube und • Zilpzalp. Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten Vogelarten ist von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben auszugehen. Diese Arten werden im Folgenden daher nicht begutachtet aber miterfasst. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EUVogelschutzrichtlinie geschützt. Bei diesen Arten können durch Baumfällungen und Abrisstätigkeiten die Nester zerstört und Jungvögel getötet werden. Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Bei den Bauarbeiten und Baumfällungen sowie dem Betrieb der Baustelle können die relevanten Arten gestört und ggf. getötet werden. Vor allem Vögel können ihre Reviere und Brutplätze verlieren. Die Jungvögel können verletzt, getötet oder gestört werden. Anlagebedingte Wirkfaktoren Raum- und Flächeninanspruchnahme: Die Planung wird nachhaltig zum Verlust der Lebensräume führen. Die Biotopstrukturen und –funktionen werden fast vollständig nicht mehr vorhanden sein. Der Verlust der Lebensräume kann sich auf Niveau der lokalen Populationen auswirken. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wahrscheinlich nicht vorhanden. Dr. Andreas Skibbe 9 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Beeinträchtigungen der relevanten Arten Aufgrund künftiger bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind folgende Beeinträchtigungen der relevanten Arten zu erwarten: • Vernichtung der Brutplätze mit Jungvögeln oder Eiern auf den Feldern sowie an Bäumen und Gebüschen. • Vernichtung bzw. Beeinträchtigung der Reviere der planungs- und regionalrelevanten Vogelarten. • Tötung und Vernichtung der Lebensräume der Knoblauchkröte. • Die Beeinträchtigungen können sich auf Niveau der lokalen Populationen für mehrere Arten auswirken. Im Folgenden (Tab. 2) wird die artenschutzrechtliche Betroffenheit je Art beurteilt: Dr. Andreas Skibbe 10 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Tab. 2: Die Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten. Art Beeinträchtigungen Amphibien Knoblauchkröte Tötung der Tiere und Lebensraumvernichtung möglich Vögel Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Flussregenpfeifer Feldsperling Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mehlschwalbe Mäusebussard Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Sturmmöwe Schleiereule Schwarzkehlchen Sperber Steinkauz Turmfalke Turteltaube Uferschwalbe Uhu Wachtel Waldkauz Waldohreule Wespenbussard Wiesenpieper Waldschnepfe Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Beeinträchtigungen nicht zu erwarten Weitere relevante Arten Weitere planungsrelevante Arten Zwergfledermaus Keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da nur kleine Teile von Jagdhabitaten und Flugrouten betroffen sein können und neue Jagdhabitate entstehen werden. Weitere regional relevante Arten Haussperling Goldammer Bachstelze Dr. Andreas Skibbe Möglicher Lebensraumverlust für mehrere Reviere Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere 11 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Im Plangebiet sind mehrere planungsrelevante Arten festgestellt worden bzw. ein Vorkommen wird als möglich angesehen. Zu den Arten gehören: Knoblauchkröte, Grauammer, Wachtel, Kiebitz, Wiesenpieper, Feldsperling, Rebhuhn, Feldlerche, Neuntöter und Schwarzkehlchen. Insgesamt ist ohne weiteren Untersuchungen und möglichen Maßnahmen (ASP Stufe II) für die von der Planung möglicherweise betroffenen relevanten Tierarten von einem Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG auszugehen. Nach den Vorkenntnissen aus der ASP Stufe I sollen bei der ASP Stufe II in erster Linie die Vögel und die Knoblauchkröte begutachtet werden. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht erwartet und nur über Zufallsfunde bewertet. Dr. Andreas Skibbe 12 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I Literatur Kiel E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17. Kiel E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. LANUV (2015): http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Dr. Andreas Skibbe 13