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Beschlussvorlage (Sanierung Hallenbad Linnich – Kostenerhöhung Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
169 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
18.07.13, 10:36
Aktualisiert
18.07.13, 10:36
Beschlussvorlage (Sanierung Hallenbad Linnich – Kostenerhöhung
Überplanmäßige Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (Sanierung Hallenbad Linnich – Kostenerhöhung
Überplanmäßige Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (Sanierung Hallenbad Linnich – Kostenerhöhung
Überplanmäßige Mittelbereitstellung)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-83/2013 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Stadtrat 18.07.2013 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB2 03.07.2013 Herr Corsten TOP Aktenzeichen Sanierung Hallenbad Linnich – Kostenerhöhung Überplanmäßige Mittelbereitstellung Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung X Produktsachkonto 042 424 002 5211208 Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Überplanmäßigen Mittel i.H.v. 100.000 € werden durch Mehreinnahmen aus Umsatzsteuererstattungen für den Bereich des Hallenbades gedeckt. Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Finanz- und Personalausschuss beschließt der Stadtrat wie folgt:     Die Mehrkosten für die Sanierung des Hallenbades, die zu Lasten der Stadt gehen und auf der Basis der aktuellen Kostenermittlung mit rd. 500.000 € geschätzt werden müssen, werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des noch zu beschließenden Jahresabschlusses 2012 sind hiervon 200.000 € in eine Rückstellung zu nehmen. 100.000 € sind überplanmäßig bereit zu stellen und durch Mehreinnahmen aus Umsatzsteuererstattungen für den Bereich des Hallenbades zu finanzieren. Die weitere Finanzierung ist im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aus den sonstigen Unterhaltungsmitteln zur Verfügung zu stellen.  Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Haushaltsmittel, die aus dem Deckungskreis zur Verfügung zu stellen sind, auf das absolut Notwendige zu beschränken. Hierzu ist zu berichten. Problembeschreibung/Begründung: In der Sitzung des Kultur- Sport und Partnerschaftsausschusses am 8.5.2013 musste der Hinweis gegeben werden, dass der gesetzte Kostenrahmen bei der Sanierung des Hallenbades nicht eingehalten werden kann. Als Hauptgrund hierfür wurde eine sehr deutliche Kostenerhöhung bei der Betonsanierung angegeben und von einer Verdreifachung der Kosten gesprochen. Ursprünglich wurden die Sanierungskosten vom Büro Keinemann mit 3,6 Mio. € geschätzt, hiervon 2,5 Mio zu Lasten der Stadt und 1,1, Mio zu Lasten eines Contractings. Im Oktober 2012 wurde eine Kostenfortschreibung auf 3,7 Mio vorgenommen, um den zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten bei der Betonsanierung Rechnung zu tragen. Die Kostenfortschreibung März 2013 endete sodann bei 4,12 Mio €. Nach Vorliegen der fast endgültigen Zahlen zum Contracting ist davon auszugehen, dass hierauf rd. 1.035.000 € abgerechnet werden können (Heizung = 270.000 €, Lüftung = 370.000 € und Elektro = 195.000 € + anteil. Planungskosten ). Dieser Anteil war bislang höher eingeschätzt worden und es muss festgesellt werden, dass bei Berücksichtigung aller Kostenreduzierungen, die zur Hauptsache auf bessere Ausschreibungsergebnisse zurück zu führen sind, aus dem Haushalt der Stadt weitere 500.000 € bereit gestellt werden müssen. Hiervon entfallen 300.000 € auf die Betonsanierung. Es haben sich deutliche Massenmehrungen ergeben, die aber wegen Brandschutz und Statik (gem. Stand der Technik) zwingend erforderlich waren. Auf Grund der Deckenkonstruktion im OG (sogenannte Kaiserdecken –verlorene Schalungen-) war dies bzgl. des Ausmaßes der Sanierung im Vorhinein nicht zu erkennen. Es wurden zwar Teilöffnungen vorgenommen, die aber nur eine grobe Schätzung möglich machten. Im UG war das Ausmaß erst nach vollständigem Ablösen der entsprechenden Stellen erkennbar. Nähere Erläuterungen werden dem Kultur- Sport und Partnerschaftsausschuss bei seiner Besichtigung des Hallenbades am 24.6.2013 vor Ort gegeben werden. Wie oben ausgeführt, können die schon früher bekannten höheren Rohbaukosten und nicht eingeplante Kosten insbesondere für Winterheizung und Bewachung nun durch die besseren Ausschreibungsergebnisse an anderer Stelle nicht mehr aufgefangen werden. Hinzu kommen anteilige höhere Planungskosten gem. HOAI. Im Rückblick betrachtet muss festgestellt werden, dass rd. 200.000 € an Mehrkosten vor dem Jahresabschluss 2012 entstanden sind. Hierfür kann und muss eine entsprechende Rückstellung in die Jahresrechnung eingestellt werden. Dies belastet somit nicht den laufenden Etat 2013, sondern das Jahresergebnis 2012 und schmälert allenfalls den Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012. Ferner wird vorgeschlagen, einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € zuzustimmen. Die Deckung dieser Mehrausgaben kann aus Mehreinnahmen bei den Umsatzsteuer-erstattungen erfolgen. Das Hallenbad ist umsatzsteuerpflichtig, soweit es sich nicht um die Nutzung für den schulischen Bereich handelt. Entsprechend besteht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Dies wurde vom Wirtschaftsprüfer der Stadt bestätigt und die Verwaltung wird Umsatzsteuererklärungen auch für die Jahre, in denen sich das Hallenbad im Umbau befand, abgeben. Es bleibt ein ungedeckter Betrag von 200.000 €. 20.000 € stehen als laufende Unterhaltung direkt beim Produkt Hallenbad zur Verfügung. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Deckungskreis des Haushalts 2013 für Unterhaltungen in Anspruch zu nehmen. Es bleiben jedoch Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine Inanspruchnahme in dieser Höhe nicht entstehen zu lassen. Die Verwaltung wird zeitnah über die weitere Entwicklung berichten. (Witkopp)