Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Ulrich Eckhoff
Willy-Brandt-Straße 95
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Kämmerei
Holzdamm 10
Herr Knips
0 22 35 / 409-220
Kämmerer
Dezernat 4
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Dezernat 6
Datum
11.05.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
19.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Knips
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 28.04.2015
Rat
Betrifft:
F 233/2015
23.06.2015
Anfrage bzgl. Auswirkung der Schülerpauschale
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Der sog. Schüleransatz stellt eine von vielen Kennzahlen (Einwohner,
Bedarfsgemeinschaften Sozialhilfe, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und
Steuerkraft) dar, die als Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
herangezogen werden. Hierbei werden alle Schüler erfasst, die Schulen einer Gemeinde
in eigener Trägerschaft besuchen. Diese Zahl wird noch gewichtet nach Schülern im
Ganztagsbetrieb bzw. Schülern im Halbtagsbetrieb. Grundsätzlich lässt sich somit
feststellen, dass sich ein höherer Schüleransatz auch erhöhend auf die zu erwartenden
Schlüsselzuweisungen auswirkt und umgekehrt.
Derzeit liegt die Zahl der auspendelnden Schüler (weiterführende Schulen) für den
Bereich der Stadt Erftstadt bei 1.031 und die Zahl der einpendelnden Schüler (incl.
Waldorfschule) bei 796. Die Zahl von 1.031 auspendelnden Schülern schmälert die
Schlüsselzuweisung 2015 um ca. 900 TEUR. Wir sind bei der Berechnung davon
ausgegangen, dass die Hälfte der Schüler den Ganztagsbetrieb und die andere Hälfte der
Schüler den Halbtagsbetrieb nutzt. Daher ist der Wert auch nur ein Richtwert. Bei einem
vollständigen Halbtagsbetrieb würden die Schlüsselzuweisungen nur noch um 500.000
Euro steigen (bei sonst gleichen Bedingungen).
Demgegenüber stehen jedoch auch weniger Aufwendungen, insb. im Bereich der
Schülerbeförderung und bei den Lernmitteln. Statistisch (so wie auch bei der Berechnung
der Schlüsselzuweisung) zahlen wir pro Schüler und Jahr rund 345 Euro für die
Schülerbeförderung und die Lernmittel. Bei 1.031 Schülern machen dies statistische
Mehrkosten von 356.000 Euro pro Jahr. Raumkosten, Personalkosten etc. sind darin noch
nicht berücksichtig und müssten noch hinzugerechnet werden.
Es lässt sich daher abschließend festhalten, dass die zusätzlichen Kosten und Erträge nur
grob geschätzt werden können. Das durch ein „Nichtangebot“ Gelder verloren gehen, lässt
sich jedoch nicht bestätigen.
Zu 2.:
In der Summe der Schlüsselzuweisung 2015 i. H. v. insg. 13,3 Mio. Euro macht der Anteil
des Schüleransatzes pauschal ca. 3,7 Mio. aus.
Bei Änderung des Schüleransatzes ändern sich auch zwingend weitere Basisfaktoren für
die Berechnung der Schlüsselzuweisung, so dass es sich bei den hier bezifferten Werten
nur um Annäherungswerte handeln kann.
Zur Info für
2014: ca. 3,1 Mio
2013: ca. 3,5 Mio
2012: ca. 3,1 Mio
Zu 3.:
Alleine Umbaumaßnahmen haben ebenso wie die bloße Errichtung einer Schule
unmittelbar keinerlei Auswirkungen auf den Schüleransatz und somit auch nicht auf
zukünftig zu erwartende Schlüsselzuweisungen.
Erst der Betrieb einer Schule hat durch die dort vorhandene Schülerzahl und das dort
vorgehaltene Betreuungsangebot (Ganztags oder Halbtags) unterschiedlich hohe
Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen (s. auch 1.)
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese sehr
gerne.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Knips)
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