Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Sozialamt
Holzdamm 10
Herr Schlender
0 22 35 / 409-120
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
20.04.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
04.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 13.04.2015
Rat
Betrifft:
F 202/2015
23.06.2015
Anfrage bzgl. der bundesweit geltenen Rufnummer des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes 116 117.
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
zu Ihrer Anfrage bzgl. des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nehme ich wie folgt Stellung:
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist unter anderem zuständig für die Sicherstellung
der ambulanten medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Gebiet Nordrhein.
Hierzu gehören auch die Zeiten außerhalb der Sprechstunden der niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte.
Außerhalb der Sprechstunden organisiert die KV Nordrhein flächendeckend den ärztlichen
Bereitschaftsdienst, den die Bürger/innen über die nordrheinweite Arztrufzentrale unter der
kostenfreien Rufnummer 116 117 erreichen.
Die Patienten erhalten Informationen über die nächstgelegene Notdienstpraxis in Erftstadt bzw.
die Rufnummer des jeweils diensthabenden Arztes.
Für den Bereich der Stadt Erftstadt obliegt die Organisation des ambulanten Notfalldienstes der
für den Rhein-Erft-Kreis zuständigen Kreisstelle der KV Nordrhein.
Anders als für das nördliche Kreisgebiet, in dem der ärztliche Bereitschaftsdienst zentral in einer
ambulanten Notfalldienstpraxis in Bergheim („Praxisnetz Erft“) zur Verfügung steht, sieht die
gegenwärtige Regelung für Erftstadt einen Bereitschaftsdienst unter Beteiligung aller im
Stadtgebiet niedergelassenen Ärzte/-innen vor (mit Ausnahme der Bewohner des Ortsteiles
Gymnich, die ebenfalls an das Praxisnetz Erft verwiesen werden!).
Im Einzelnen zu den in Ihrem Antrag gestellten Fragen:
1. Es ist sichergestellt, dass an jedem Tag der Woche ein/e Erftstädter Ärztin/Arzt
Bereitschaftsdienst leistet (außerhalb der allgemeinen Praxiszeiten). Dieses sind nicht
ausschließlich Allgemeinmediziner/-innen. Vielmehr beteiligen sich am ärztlichen
Bereitschaftsdienst grundsätzlich Ärzte/-innen aller Fachgruppen. Alle im Ärzteverzeichnis
für Erftstadt erfassten 71 Ärzte/-innen müssen auch Notdienst verrichten (oder aber eine/n
entsprechenden Vertreter/-in benennen).
2. Der Bereitschaftsdienst wird durch die Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis der KV Nordrhein
organisiert und auch kontrolliert.
3. und 4.
Ausfälle oder Pannen (auch bzgl. der eingesetzten Technik) werden durch
die zuständige Mitarbeiterin der Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis erfasst und dokumentiert, sind
allerdings nach deren Aussage selten.
5. und 6.
Es gibt keine alternativen Möglichkeiten für Patienten festzustellen, welche/r
Ärztin/Arzt jeweils Bereitschaftsdienst leistet. Dies ist nur über die Rufnummer 116 117
möglich. Die Rufnummer 112 (Notarzt) wird bisweilen von Patienten genutzt, diese ist
jedoch für Notfallhilfen bei potentiell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen
vorgesehen (z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall). Teilweise fahren die Patienten auch zur
ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Lüngen)
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