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Anfrage (Anfrage bzgl. der bundesweit geltenen Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Anfrage (Anfrage bzgl. der bundesweit geltenen Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.) Anfrage (Anfrage bzgl. der bundesweit geltenen Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Sozialamt Holzdamm 10 Herr Schlender 0 22 35 / 409-120 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 20.04.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.05.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 13.04.2015 Rat Betrifft: F 202/2015 23.06.2015 Anfrage bzgl. der bundesweit geltenen Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Sehr geehrter Herr Kirchharz, zu Ihrer Anfrage bzgl. des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nehme ich wie folgt Stellung: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist unter anderem zuständig für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Gebiet Nordrhein. Hierzu gehören auch die Zeiten außerhalb der Sprechstunden der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Außerhalb der Sprechstunden organisiert die KV Nordrhein flächendeckend den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den die Bürger/innen über die nordrheinweite Arztrufzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 116 117 erreichen. Die Patienten erhalten Informationen über die nächstgelegene Notdienstpraxis in Erftstadt bzw. die Rufnummer des jeweils diensthabenden Arztes. Für den Bereich der Stadt Erftstadt obliegt die Organisation des ambulanten Notfalldienstes der für den Rhein-Erft-Kreis zuständigen Kreisstelle der KV Nordrhein. Anders als für das nördliche Kreisgebiet, in dem der ärztliche Bereitschaftsdienst zentral in einer ambulanten Notfalldienstpraxis in Bergheim („Praxisnetz Erft“) zur Verfügung steht, sieht die gegenwärtige Regelung für Erftstadt einen Bereitschaftsdienst unter Beteiligung aller im Stadtgebiet niedergelassenen Ärzte/-innen vor (mit Ausnahme der Bewohner des Ortsteiles Gymnich, die ebenfalls an das Praxisnetz Erft verwiesen werden!). Im Einzelnen zu den in Ihrem Antrag gestellten Fragen: 1. Es ist sichergestellt, dass an jedem Tag der Woche ein/e Erftstädter Ärztin/Arzt Bereitschaftsdienst leistet (außerhalb der allgemeinen Praxiszeiten). Dieses sind nicht ausschließlich Allgemeinmediziner/-innen. Vielmehr beteiligen sich am ärztlichen Bereitschaftsdienst grundsätzlich Ärzte/-innen aller Fachgruppen. Alle im Ärzteverzeichnis für Erftstadt erfassten 71 Ärzte/-innen müssen auch Notdienst verrichten (oder aber eine/n entsprechenden Vertreter/-in benennen). 2. Der Bereitschaftsdienst wird durch die Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis der KV Nordrhein organisiert und auch kontrolliert. 3. und 4. Ausfälle oder Pannen (auch bzgl. der eingesetzten Technik) werden durch die zuständige Mitarbeiterin der Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis erfasst und dokumentiert, sind allerdings nach deren Aussage selten. 5. und 6. Es gibt keine alternativen Möglichkeiten für Patienten festzustellen, welche/r Ärztin/Arzt jeweils Bereitschaftsdienst leistet. Dies ist nur über die Rufnummer 116 117 möglich. Die Rufnummer 112 (Notarzt) wird bisweilen von Patienten genutzt, diese ist jedoch für Notfallhilfen bei potentiell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen vorgesehen (z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall). Teilweise fahren die Patienten auch zur ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Lüngen) -2-