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Anfrage (Anfrage bzgl. Umbaumaßnahmen / Bebauungsplanänderung Schloss Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 24.03.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 31.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 13.03.2015 Rat Betrifft: F 161/2015 23.06.2015 Anfrage bzgl. Umbaumaßnahmen / Bebauungsplanänderung Schloss Gymnich Sehr geehrter Herr Busch, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. Der Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt-Gymnich, Schloss, ist mit Beschluss des Rates am 10.12.2013 (s. V 536/2013) zur Aufstellung beschlossen worden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes war notwendig zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die kurzfristige Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen - insbesondere der geplanten Orangerie - im Vorburgbereich /Schlosshof. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Versammlung am 22.01.2014, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.01.2014 bis einschließlich 24.02.2014 durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung konnte anschließend die städtebauliche Zulässigkeitsvoraussetzung gem. § 33 BauGB für die geplanten Vorhaben konstatiert werden. Für die Orangerie liegt bisher eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vor. Die Offenlage des Bebauungsplanes ist dann vorgesehen, wenn konkrete Planungsabsichten für den gesamtem Schlossparkbereich vorliegen. Zu 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 für die Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes (Umbau ehem. Stallgebäude zu Wohnungen, Um-/Neubau ehem. Garagenbau zu Wohnungen, Einbau Schwimmhalle) das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB hergestellt (s. V 537/2013). Die Baugenehmigungen wurden am 08.12.2014 erteilt. Zu 3. In den bisher geführten Gesprächen hat der Eigentümer eine Öffnung des Schlossparks für die Öffentlichkeit nach den Umbau- und Neubaumaßnahmen in Aussicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-