Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
24.03.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
31.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 13.03.2015
Rat
Betrifft:
F 161/2015
23.06.2015
Anfrage bzgl. Umbaumaßnahmen / Bebauungsplanänderung Schloss Gymnich
Sehr geehrter Herr Busch,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.
Der Bebauungsplan Nr. 173, Erftstadt-Gymnich, Schloss, ist mit Beschluss des Rates am
10.12.2013 (s. V 536/2013) zur Aufstellung beschlossen worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes war notwendig zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung für die kurzfristige Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen - insbesondere der
geplanten Orangerie - im Vorburgbereich /Schlosshof.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Versammlung
am 22.01.2014, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der
Zeit vom 22.01.2014 bis einschließlich 24.02.2014 durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der
frühzeitigen Beteiligung konnte anschließend die städtebauliche Zulässigkeitsvoraussetzung gem.
§ 33 BauGB für die geplanten Vorhaben konstatiert werden. Für die Orangerie liegt bisher eine
positiv beschiedene Bauvoranfrage vor.
Die Offenlage des Bebauungsplanes ist dann vorgesehen, wenn konkrete Planungsabsichten für
den gesamtem Schlossparkbereich vorliegen.
Zu 2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 für die Bauvorhaben:
Umbau, Erweiterung und Neubau im Bereich des Wirtschaftshofes (Umbau ehem. Stallgebäude
zu Wohnungen, Um-/Neubau ehem. Garagenbau zu Wohnungen, Einbau Schwimmhalle) das
Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB hergestellt (s. V 537/2013).
Die Baugenehmigungen wurden am 08.12.2014 erteilt.
Zu 3.
In den bisher geführten Gesprächen hat der Eigentümer eine Öffnung des Schlossparks für die
Öffentlichkeit nach den Umbau- und Neubaumaßnahmen in Aussicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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