Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 281/2015
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 09.06.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
10.06.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Aufhebung eines Sperrvermerkes anlässlich der anstehenden Deckensanierung des
Sportplatzes in Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der vom Sportausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2014 in Zusammenhang mit der Beratung
über für 2015 vorgesehene Investitionsmaßnahmen für Sportstätten beschlossene Sperrvermerk
in Zusammenhang mit der anstehenden Deckensanierung des Sportplatzes in Dirmerzheim wird
aufgehoben.
Begründung:
Auf seinerzeitigen Antrag der CDU-Fraktion durch den StV Walther wurde in der Sitzung des
Sportausschusses am 12.11.2014 einstimmig beschlossen, die Deckensanierung des
Sportplatzes in Dirmerzheim mit einem Sperrvermerk zu versehen. Seinerzeit sollte die
Maßnahme mit einem Sperrvermerk versehen werden, um Garantiefragen in Zusammenhang mit
dem für die Sanierung vorgesehenen Deckenmaterial zu klären. Insbesondere ging es hierbei um
die Zertifizierung der für die Maßnahme vorgesehenen Asche.
Die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Fragen wurden zwischenzeitlich geklärt.
Vor diesem Hintergrund hat inzwischen die CDU-Fraktion selbst mit Schreiben an den
Bürgermeister vom 11.05.2015 beantragt, den seinerzeit im Sportausschuss herbeigeführten
Sperrvermerk – nachdem die Verwendung zertifizierter Asche im Zuge der Sanierungsmaßnahme
sichergestellt ist – aufzuheben.
Der vorliegende Aufhebungsantrag der CDU-Fraktion wurde dem Betriebsausschuss Straßen
bereits in seiner Sitzung vom 28.05.2015 als Mitteilung der Verwaltung vorab zur Kenntnis
gegeben. Da dem bestehenden Sperrvermerk aber ein Beschluss eines anderen Ratsgremiums
(Sportausschuss) zugrunde liegt, ist aus formellen Gründen konsequenterweise auch ein
Aufhebungsbeschluss herbeizuführen, soweit der Sperrvermerk aufgehoben werden soll.
Demzufolge soll mit dem Einverständnis der im Rat der Stadt Erftstadt vertretenen Fraktionen im
anstehenden Haupt-, Finanz- und Personalausschuss eine entsprechende Beschlussfassung über
die Aufhebung des Sperrvermerks herbeigeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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