Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
06.05.15, 18:43
Aktualisiert
18.06.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 129/2015 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.04.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
06.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.05.2015
beschließend
17.06.2015
beschließend
Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung
Aufgabenträgerschaft für das Anruf-Sammel-Taxi auf die Stadt Erftstadt zu beantragen.
der
2. Unter fachlicher Begleitung durch das Büro PGV Köln, Hoppe & Co GmbH, wird die Verwaltung
Vorschlage erarbeiten, welche Strukturen und Aufgaben für eine Stadtverkehrsgesellschaft in
Betracht gezogen werden können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitlich parallel die Vergabe eines Gutachters zur Gründung
einer Stadtbusgesellschaft durchzuführen. Es sollen mögliche Organisationsformen sowie die
finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt werden.
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis hat 2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes als Aufgabenträger für
den ÖPNV in die Wege geleitet. Als Aufgabenträger für alle ÖPNV-Leistungsangebote im Bereich
der Stadt Erftstadt ist der Rhein-Erft-Kreis lediglich verpflichtet, sich mit der Stadt Erftstadt ins
Benehmen zu setzen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rhein-Erft-Kreis.
Im Vorgriff auf die zukünftige Gründung einer Stadtbusgesellschaft wird vorgeschlagen, die
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr nach § 4 ÖPNVG NRW, zunächst
beschränkt auf das Anruf-Sammel-Taxi, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Durch die
Übernahme der Aufgabenträgerschaft wird für die Stadt Erftstadt eine Statusverbesserung
eintreten. Der Rhein-Erft-Kreis muss nach einer Übertragung bei einer Änderung von
Leistungsangeboten mit der Stadt Erftstadt das Einvernehmen herstellen.
Für die Übernahme der Aufgabenträgerschaft sind innerhalb der Verwaltung noch keine
strukturellen Veränderungen erforderlich. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wird die Stadt
Erftstadt jedoch kurzfristig bereits mehr Einfluss auf den ÖPNV gewinnen.
Im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde durch den Vortrag von Herrn
Hoppe, PGV Köln, dargestellt, welche Handlungsspielräume und Alternativen sich für die Stadt
Erftstadt im Bereich „Mobilität“ ergeben könnten. Herr Hoppe hat sich für eine schrittweise
Umsetzung ausgesprochen. Neben der Übernahme der Aufgabenträgerschaft des AST-Verkehres
sollen im weiteren Verfahren zunächst folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Möglichkeiten ergeben sich für Erftstadt? Anhand von erfolgreich umgesetzten
Projekten in anderen Kommunen soll geprüft werden, welche Maßnahmen umsetzbar und
sinnvoll sind.
- Welche Verkehre können von der Stadt Erftstadt übernommen bzw. neu eingeführt werden?
- Welche Aufgaben müssen in diesem Zusammenhang von Stadt Erftstadt selbst übernommen
werden bzw. welche Leistungen sind zu vergeben?
Um keine Zeit zu verlieren, soll zunächst die Klärung der o.a. offenen Fragen und die Prüfung
erfolgreicher Projekte in anderen Städten unter fachlicher Begleitung durch das Büro Stadtverkehr
Köln seitens der Verwaltung durchgeführt werden.
Parallel zu dieser Konzeptentwicklung zur Neustrukturierung des ÖPNV, wird ein Wirtschaftsprüfer
/ eine Unternehmensberatung beauftragt, ein qualifiziertes Gutachten zu den geeigneten
Gesellschafterformen unter wirtschaftlichen Aspekten und im Hinblick zum Steuerrecht zu
erarbeiten. Folgende Büros sollen um Abgabe eines entsprechenden Angebotes gebeten werden:
- Dr. Heilmaier & Partner, Krefeld,
- Gerhold & Partner, Langenfeld,
- Jansen & Partner, Bergisch Gladbach,
- Rödl & Partner, Köln.
Ggf. soll nach Einholung einschlägiger Referenzen noch bei weiteren Büros angefragt werden.
Im Haushalt des Jahres 2015 stehen für die Vergabe von Gutachten über strukturelle Maßnahmen
in der Verwaltung Mittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung (Produkt 010111100,
Finanzmanagement und Rechnungswesen). Die Kosten für die fachliche Begleitung sowie für die
Beauftragung eines Gutachters zur Prüfung der wirtschaftlichen Aspekte zur Gründung einer
Stadtbusgesellschaft werden aus diesem Budget finanziert.
-2-
In Vertretung
(Hallstein)
-3-