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Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
06.05.15, 18:43
Aktualisiert
18.06.15, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 129/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.04.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 06.05.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 05.05.2015 beschließend 17.06.2015 beschließend Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung Aufgabenträgerschaft für das Anruf-Sammel-Taxi auf die Stadt Erftstadt zu beantragen. der 2. Unter fachlicher Begleitung durch das Büro PGV Köln, Hoppe & Co GmbH, wird die Verwaltung Vorschlage erarbeiten, welche Strukturen und Aufgaben für eine Stadtverkehrsgesellschaft in Betracht gezogen werden können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitlich parallel die Vergabe eines Gutachters zur Gründung einer Stadtbusgesellschaft durchzuführen. Es sollen mögliche Organisationsformen sowie die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt werden. Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis hat 2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes als Aufgabenträger für den ÖPNV in die Wege geleitet. Als Aufgabenträger für alle ÖPNV-Leistungsangebote im Bereich der Stadt Erftstadt ist der Rhein-Erft-Kreis lediglich verpflichtet, sich mit der Stadt Erftstadt ins Benehmen zu setzen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rhein-Erft-Kreis. Im Vorgriff auf die zukünftige Gründung einer Stadtbusgesellschaft wird vorgeschlagen, die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr nach § 4 ÖPNVG NRW, zunächst beschränkt auf das Anruf-Sammel-Taxi, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Durch die Übernahme der Aufgabenträgerschaft wird für die Stadt Erftstadt eine Statusverbesserung eintreten. Der Rhein-Erft-Kreis muss nach einer Übertragung bei einer Änderung von Leistungsangeboten mit der Stadt Erftstadt das Einvernehmen herstellen. Für die Übernahme der Aufgabenträgerschaft sind innerhalb der Verwaltung noch keine strukturellen Veränderungen erforderlich. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wird die Stadt Erftstadt jedoch kurzfristig bereits mehr Einfluss auf den ÖPNV gewinnen. Im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde durch den Vortrag von Herrn Hoppe, PGV Köln, dargestellt, welche Handlungsspielräume und Alternativen sich für die Stadt Erftstadt im Bereich „Mobilität“ ergeben könnten. Herr Hoppe hat sich für eine schrittweise Umsetzung ausgesprochen. Neben der Übernahme der Aufgabenträgerschaft des AST-Verkehres sollen im weiteren Verfahren zunächst folgende Fragen geklärt werden: - Welche Möglichkeiten ergeben sich für Erftstadt? Anhand von erfolgreich umgesetzten Projekten in anderen Kommunen soll geprüft werden, welche Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll sind. - Welche Verkehre können von der Stadt Erftstadt übernommen bzw. neu eingeführt werden? - Welche Aufgaben müssen in diesem Zusammenhang von Stadt Erftstadt selbst übernommen werden bzw. welche Leistungen sind zu vergeben? Um keine Zeit zu verlieren, soll zunächst die Klärung der o.a. offenen Fragen und die Prüfung erfolgreicher Projekte in anderen Städten unter fachlicher Begleitung durch das Büro Stadtverkehr Köln seitens der Verwaltung durchgeführt werden. Parallel zu dieser Konzeptentwicklung zur Neustrukturierung des ÖPNV, wird ein Wirtschaftsprüfer / eine Unternehmensberatung beauftragt, ein qualifiziertes Gutachten zu den geeigneten Gesellschafterformen unter wirtschaftlichen Aspekten und im Hinblick zum Steuerrecht zu erarbeiten. Folgende Büros sollen um Abgabe eines entsprechenden Angebotes gebeten werden: - Dr. Heilmaier & Partner, Krefeld, - Gerhold & Partner, Langenfeld, - Jansen & Partner, Bergisch Gladbach, - Rödl & Partner, Köln. Ggf. soll nach Einholung einschlägiger Referenzen noch bei weiteren Büros angefragt werden. Im Haushalt des Jahres 2015 stehen für die Vergabe von Gutachten über strukturelle Maßnahmen in der Verwaltung Mittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung (Produkt 010111100, Finanzmanagement und Rechnungswesen). Die Kosten für die fachliche Begleitung sowie für die Beauftragung eines Gutachters zur Prüfung der wirtschaftlichen Aspekte zur Gründung einer Stadtbusgesellschaft werden aus diesem Budget finanziert. -2- In Vertretung (Hallstein) -3-