Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 18:06
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 30.03.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 29.03.2011
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 447-IX/Z-1
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad
Münstereifel vom 31.05.1991
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung:
Die 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad
Münstereifel vom 31.05.1991“ vom
in der beigefügten Fassung wird beschlossen.
3. Satzung zur Änderung der
„Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“
vom……….
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), der §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969
(GV NRW A. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S.
288), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 29.03.2011 folgende Satzung
beschlossen:
§1
§ 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
(1) Der Kurbeitrag beträgt ganzjährig pro Gast und Tag
1,00 EURO
§2
§ 4 Abs. 1, Ziffer a) und e) erhalten folgende Fassung:
a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;
e) Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, sofern diese beruflichen
Weiterbildungen dienen und soweit sich diese Personen nicht länger als 3 Tage im
Erhebungsgebiet aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt wird der Kurbeitrag von der 3.
Übernachtung an erhoben.
§ 4 Abs. 1, Ziffer f) wird gestrichen.
§ 4Abs. 2 mit Ziffern a) und b) wird gestrichen.
In § 4 werden die Absätze 3 und 4 zu Absätzen 2 und 3. In Absatz 3 wird das Wort
„Stadtdirektor“ durch das Wort „Bürgermeister“ ersetzt.
§3
In § 9 Abs. 2 wird der Betrag von „10.000,00 DM“ ersetzt durch „5.000,00 EURO“.
§4
Diese 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad
Münstereifel vom 31.05.1991 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.03.2011
Seite 2