Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 18:06
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991) Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 30.03.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 29.03.2011 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 447-IX/Z-1 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991 Beschluss: Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung: Die 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“ vom in der beigefügten Fassung wird beschlossen. 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“ vom………. Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW A. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 288), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 29.03.2011 folgende Satzung beschlossen: §1 § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: (1) Der Kurbeitrag beträgt ganzjährig pro Gast und Tag 1,00 EURO §2 § 4 Abs. 1, Ziffer a) und e) erhalten folgende Fassung: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; e) Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, sofern diese beruflichen Weiterbildungen dienen und soweit sich diese Personen nicht länger als 3 Tage im Erhebungsgebiet aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt wird der Kurbeitrag von der 3. Übernachtung an erhoben. § 4 Abs. 1, Ziffer f) wird gestrichen. § 4Abs. 2 mit Ziffern a) und b) wird gestrichen. In § 4 werden die Absätze 3 und 4 zu Absätzen 2 und 3. In Absatz 3 wird das Wort „Stadtdirektor“ durch das Wort „Bürgermeister“ ersetzt. §3 In § 9 Abs. 2 wird der Betrag von „10.000,00 DM“ ersetzt durch „5.000,00 EURO“. §4 Diese 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 29.03.2011 Seite 2