Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 18:06
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 30.03.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 29.03.2011
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 396-IX/Z-2
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem.
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für
einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss:
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 3 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig.
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung:
1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen
werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 120 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel
über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem
Sturtz" (= Anlage 3 der Originalniederschrift) beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Satzung bekannt zu machen.
Beratungsergebnis: