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Beschlussvorlage (Neuwahl der Mitglieder des Volkshochschulbeirates)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
18.06.15, 18:42
Beschlussvorlage (Neuwahl der Mitglieder des Volkshochschulbeirates) Beschlussvorlage (Neuwahl der Mitglieder des Volkshochschulbeirates)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 49/2015 Az.: - 43 - Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 22.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Rat Termin 17.03.2015 beschließend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: 18.06.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Neuwahl der Mitglieder des Volkshochschulbeirates Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt wählt für die Zeit vom 1.4.2015 bis zum 31.3.2017 zu Mitgliedern des Volkshochschulbeirates: Ordentliche Mitglieder: 1………………………………………… 2………………………………………… 3………………………………………… 4………………………………………… 5………………………………………… 6…………………………………………… 7…………………………………………… 8…………………………………………… 9…………………………………………… Begründung: Vertreter/innen in Reihenfolge: ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. …………………………………….. …………………………………….. …………………………………… …………………………………… Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt wählt der Rat neun Mitglieder des Volkshochschulbeirates auf die Dauer von zwei Jahren. Die Wahlperiode des am 12.3.2013 gewählten Volkshochschulbeirates läuft am 31.3.2015 ab. Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 3 GO NW. Mitglieder des Rates und Kursleitende der VHS sind nach der Satzung nicht wählbar. (Erner) -2-