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Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
23.02.15, 18:42
Aktualisiert
01.06.15, 18:42
Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 106/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 05.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2015 Betriebsausschuss Straßen 24.09.2015 Betrifft: Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Ca.5000€ Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag dargestellte Gehwegfläche befindet sich in Lechenich im Bereich der Wallanlagen . Sie ist analog der Wege im Park mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt. Es handelt sich somit nicht um einen vollkommen unbefestigten Weg. Ursprünglich wurde dieser Gehweg nur angelegt um den Fußgängern eine Umgehung einer vegetationsbedingten Einengung (b = 1,25 m) des parallel zur Fahrbahn geführten (befestigten) Geh- und Radweges anbieten zu können. Hierdurch sollte eine Gefährdung/ Behinderung der Fußgänger durch Radfahrer verhindert werden. Selbstverständlich habe ich diesen Gehwegabschnitt fach- und sachgerecht unterhalten. Unfallgefahren aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit hat es in der Vergangenheit meines Wissens hier nicht gegeben. An dieser Stelle liegt auch kein Unfallhäufungspunkt vor. Grundsätzlich lässt sich der Weg auspflastern oder mit einer Bitumendeckschicht befestigen. Wegen der angrenzenden Vegetation sind zum Schutz vor Wurzelschäden entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Oberflächenstruktur sowie die Querschnittsbreite sollte sich deutlich von dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg abheben, damit Fahrradfahrer nicht irrtümlich auf diesen Gehweg ausweichen. Ein genauer Kostenvoranschlag kann nur nach einer exakten Planung aufgestellt werden. Daher schlage ich vor die Maßnahme in den „Herstellungsaufwand Straßen“ des Wirtschaftsplans 2016 einzustellen. Nach Freigabe des Wirtschaftsplanes könnte 2016 bereits die Aufstellung der erforderlichen Planung erfolgen. In Vertretung (Hallstein) -2-