Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
23.02.15, 18:42
Aktualisiert
01.06.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 106/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
05.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2015
Betriebsausschuss Straßen
24.09.2015
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Ca.5000€
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag dargestellte Gehwegfläche befindet sich in Lechenich im Bereich der Wallanlagen .
Sie ist analog der Wege im Park mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt. Es handelt
sich somit nicht um einen vollkommen unbefestigten Weg.
Ursprünglich wurde dieser Gehweg nur angelegt um den Fußgängern eine Umgehung einer
vegetationsbedingten Einengung (b = 1,25 m) des parallel zur Fahrbahn geführten (befestigten)
Geh- und Radweges anbieten zu können. Hierdurch sollte eine Gefährdung/ Behinderung der
Fußgänger durch Radfahrer verhindert werden.
Selbstverständlich habe ich diesen Gehwegabschnitt fach- und sachgerecht unterhalten.
Unfallgefahren aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit hat es in der Vergangenheit meines
Wissens hier nicht gegeben. An dieser Stelle liegt auch kein Unfallhäufungspunkt vor.
Grundsätzlich lässt sich der Weg auspflastern oder mit einer Bitumendeckschicht befestigen.
Wegen der angrenzenden Vegetation sind zum Schutz vor Wurzelschäden entsprechende
Vorkehrungen zu treffen. Die Oberflächenstruktur sowie die Querschnittsbreite sollte sich deutlich
von dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg abheben, damit Fahrradfahrer nicht irrtümlich
auf diesen Gehweg ausweichen.
Ein genauer Kostenvoranschlag kann nur nach einer exakten Planung aufgestellt werden.
Daher schlage ich vor die Maßnahme in den „Herstellungsaufwand Straßen“ des Wirtschaftsplans
2016 einzustellen.
Nach Freigabe des Wirtschaftsplanes könnte 2016 bereits die Aufstellung der erforderlichen
Planung erfolgen.
In Vertretung
(Hallstein)
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