Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
08.09.09, 21:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -670-05BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.08.2009
Vorlagen-Nr.: 55/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.09.2009
16.09.2009
06.10.2009
Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau,
auf Kapazitätserweiterung;
hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009
I. Sach- und Rechtslage:
Die Firma Metsä Tissue GmbH hat mit Schreiben vom 25.06.2009 bei der zuständigen BehördeBezirksregierung Köln, Dezernat 53-, einen Antrag gemäß § 16 BImSchG auf Kapazitätserhöhung
für das Werk Kreuzau gestellt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss dieser Antrag öffentlich
ausgelegt werden. Die Bekanntmachung hierzu hat die Bezirksregierung Köln entsprechend
veranlasst. Die Bekanntmachung ist am 06. Juli im Amtsblatt für die Bezirksregierung Köln,und am
06. Juli in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten, erfolgt.
Eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau ist nicht vorgesehen und war aus
terminlichen Gründen auch leider nachrichtlich nicht möglich. Der Genehmigungsantrag hat in der
Zeit vom 13. Juli 2009 bis 13. August 2009 in der Bezirksregierung Köln und in der
Gemeindeverwaltung Kreuzau (Bauamt) ausgelegen. Schriftliche Einwendungen privater Personen
können noch bis 27. Aug. 2009 bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass im Rathaus Kreuzau keine Einsichtnahme erfolgt ist.
Unabhängig von dieser Offenlage ist auch die Gemeinde Kreuzau berechtigt, eine Stellungnahme
abzugeben, und zwar im Rahmen des § 36 BauGB (die Genehmigung wird die Baugenehmigung
beinhalten). Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Monate nach Eingang des Antrages bei der
Gemeinde. Da der Antrag am 09. Juli 2009 eingegangen ist, endet die Frist somit am 09.
September 2009.
Da das Vorhaben dem gültigen Bebauungsplan entspricht und keinerlei bauliche Maßnahmen
durchgeführt werden, die eventuelle Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes
erfordern, handelt es sich unstrittig um ein Vorhaben gemäß § 30 BauGB. Das Einvernehmen der
Gemeinde Kreuzau gilt von daher automatisch als erteilt. Aus diesem Grunde war seitens der
Verwaltung vorgesehen, Sie eigentlich lediglich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über den
Antrag zu informieren.
Da die SPD Fraktion jedoch mit Schreiben vom 05.08.2009 zu diesem Antrag Forderungen
erhoben hat, die in die gemeindliche Stellungnahme einfließen sollen, ist eine politische Beratung
erforderlich. Das Antragsschreiben der SPD-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt. Das hierzu
ergangene Antwortschreiben der Verwaltung datiert vom 11.08.2009 und ist als Anlage 2
beigefügt.
Auf das Thema Dringlichkeitsentscheidung gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein, da sich dies
aus dem Schriftverkehr ergibt. Zusammengefasst beinhaltet das Schreiben der SPD Fraktion zwei
Forderungen, und zwar wie folgt:
1. In Zusammenhang mit der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau soll gefordert werden, dass
die Genehmigung nur mit der Nebenbedingung erteilt wird, dass der seit Jahren geplante
Bahnanschluss verbindlich festgeschrieben wird.
2. Die SPD Fraktion fordert eine Bürgerversammlung, bei der die Firma ihren Antrag umfassend
darstellt.
Zum Antrag selbst folgende Ausführungen:
Wie bereits erwähnt, werden keine baulichen Maßnahmen durchgeführt. Der Antrag beinhaltet die
Erhöhung der Produktionskapazität von bisher 410 auf nunmehr 600 t. Dies geschieht durch
gezielte Optimierungsarbeiten an den vorhandenen Anlagen. Eine Kurzbeschreibung des Antrages
ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Geschäftsleitung wird an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses teilnehmen und den
Antrag noch näher erläutern. Hierbei wird auch sehr deutlich klar gestellt werden, dass die
Erhöhung der Produktionskapazität nicht gleichzusetzen ist mit der Erhöhung des
Schwerlastverkehrs. Es wird nach wie vor bei der Intensität des bisherigen Schwerlastverkehrs
bleiben. Dieser beläuft sich auf durchschnittlich 190 bis 200 Lkws pro Tag, somit durch Hin- und
Rückfahrten insgesamt ca. 380 bis 400. Dieser Lkw-Verkehr verteilt sich auf die Zeit von 6 bis 22
Uhr und beläuft sich somit einschließlich Hin- und Rückfahrten auf durchschnittlich ca. 25 LkwFahrten pro Stunde.
Durch die Kapazitätserhöhung werden sich die Immissionswerte nicht verändern. Alle im
Bebauungsplan festgesetzten Immissionsschutzpunkte werden nach dem vorliegenden Gutachten
auch zukünftig eingehalten.
Nach bereits vorgenommener Rücksprache mit der Firma ist ein Bahnanschluss derzeit nicht
geplant, wird für die Zukunft jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Aufnahme einer
Nebenbedingung in die Genehmigung, wonach der Bahnanschluss verbindlich bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt festgeschrieben wird, ist rechtlich nicht möglich und kann somit auch nicht in
die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau einfließen. Ob und inwieweit die Firma bereit ist, eine
Bürgerversammlung durchzuführen, ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant.
Wie bereits erwähnt, entspricht das Vorhaben vollinhaltlich dem gültigen Bebauungsplan, sodass
das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau als erteilt gilt. Ein anderslautender Beschluss wäre
rechtswidrig und müsste von mir beanstandet werden.
Im Zuge der Beratungen ist kein Beschluss des Rates zur Frage des Einvernehmens erforderlich.
Da die SPD Fraktion aus meiner Sicht zwei konkrete Anträge gestellt hat, sollte hierüber
entschieden werden. Der Antrag bezüglich der Aufnahme einer Nebenbestimmung ist unzulässig.
Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, diesen Antrag abzulehnen.
Die von der SPD Fraktion beantragte Bürgerversammlung ist nur dann sinnvoll, wenn die Firma
auch bereit ist, ihre Maßnahmen und Investitionen der Öffentlichkeit darzustellen. Hierzu liegt mir
noch keine abschließende Antwort der Firma vor. Auf das Genehmigungsverfahren hat die
Bürgerversammlung keinen Einfluss.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfällt-
III. Beschlussvorschlag:
-2-
1.
Der Antrag der SPD Fraktion, im Genehmigungsverfahren die Nebenbedingung
aufzunehmen, den Bahnanschluss verbindlich festzuschreiben, wird abgelehnt, da dies
rechtlich nicht möglich ist.
2.
Dem Antrag der SPD Fraktion auf Dürchführung einer Bürgerversammlung wird zugestimmt,
sofern die Firma bereit ist, die geplanten Maßnahmen und Investitionen umfassend in einer
Bürgerversammlung darzustellen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-