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Allgemeine Vorlage (Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau, auf Kapazitätserweiterung; hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
08.09.09, 21:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau, auf Kapazitätserweiterung;
hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009) Allgemeine Vorlage (Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau, auf Kapazitätserweiterung;
hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009) Allgemeine Vorlage (Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau, auf Kapazitätserweiterung;
hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -670-05BE: Herr Schmühl Kreuzau, 17.08.2009 Vorlagen-Nr.: 55/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 01.09.2009 16.09.2009 06.10.2009 Genehmigungsantrag gem. § 16 BImSchG der Firma Metsä Tissue GmbH, Werk Kreuzau, auf Kapazitätserweiterung; hier: Hierzu gestellte Anträge der SPD-Fraktion gemäß Schreiben vom 05.08.2009 I. Sach- und Rechtslage: Die Firma Metsä Tissue GmbH hat mit Schreiben vom 25.06.2009 bei der zuständigen BehördeBezirksregierung Köln, Dezernat 53-, einen Antrag gemäß § 16 BImSchG auf Kapazitätserhöhung für das Werk Kreuzau gestellt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss dieser Antrag öffentlich ausgelegt werden. Die Bekanntmachung hierzu hat die Bezirksregierung Köln entsprechend veranlasst. Die Bekanntmachung ist am 06. Juli im Amtsblatt für die Bezirksregierung Köln,und am 06. Juli in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten, erfolgt. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau ist nicht vorgesehen und war aus terminlichen Gründen auch leider nachrichtlich nicht möglich. Der Genehmigungsantrag hat in der Zeit vom 13. Juli 2009 bis 13. August 2009 in der Bezirksregierung Köln und in der Gemeindeverwaltung Kreuzau (Bauamt) ausgelegen. Schriftliche Einwendungen privater Personen können noch bis 27. Aug. 2009 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass im Rathaus Kreuzau keine Einsichtnahme erfolgt ist. Unabhängig von dieser Offenlage ist auch die Gemeinde Kreuzau berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben, und zwar im Rahmen des § 36 BauGB (die Genehmigung wird die Baugenehmigung beinhalten). Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Monate nach Eingang des Antrages bei der Gemeinde. Da der Antrag am 09. Juli 2009 eingegangen ist, endet die Frist somit am 09. September 2009. Da das Vorhaben dem gültigen Bebauungsplan entspricht und keinerlei bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die eventuelle Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern, handelt es sich unstrittig um ein Vorhaben gemäß § 30 BauGB. Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gilt von daher automatisch als erteilt. Aus diesem Grunde war seitens der Verwaltung vorgesehen, Sie eigentlich lediglich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über den Antrag zu informieren. Da die SPD Fraktion jedoch mit Schreiben vom 05.08.2009 zu diesem Antrag Forderungen erhoben hat, die in die gemeindliche Stellungnahme einfließen sollen, ist eine politische Beratung erforderlich. Das Antragsschreiben der SPD-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt. Das hierzu ergangene Antwortschreiben der Verwaltung datiert vom 11.08.2009 und ist als Anlage 2 beigefügt. Auf das Thema Dringlichkeitsentscheidung gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein, da sich dies aus dem Schriftverkehr ergibt. Zusammengefasst beinhaltet das Schreiben der SPD Fraktion zwei Forderungen, und zwar wie folgt: 1. In Zusammenhang mit der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau soll gefordert werden, dass die Genehmigung nur mit der Nebenbedingung erteilt wird, dass der seit Jahren geplante Bahnanschluss verbindlich festgeschrieben wird. 2. Die SPD Fraktion fordert eine Bürgerversammlung, bei der die Firma ihren Antrag umfassend darstellt. Zum Antrag selbst folgende Ausführungen: Wie bereits erwähnt, werden keine baulichen Maßnahmen durchgeführt. Der Antrag beinhaltet die Erhöhung der Produktionskapazität von bisher 410 auf nunmehr 600 t. Dies geschieht durch gezielte Optimierungsarbeiten an den vorhandenen Anlagen. Eine Kurzbeschreibung des Antrages ist als Anlage 3 beigefügt. Die Geschäftsleitung wird an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses teilnehmen und den Antrag noch näher erläutern. Hierbei wird auch sehr deutlich klar gestellt werden, dass die Erhöhung der Produktionskapazität nicht gleichzusetzen ist mit der Erhöhung des Schwerlastverkehrs. Es wird nach wie vor bei der Intensität des bisherigen Schwerlastverkehrs bleiben. Dieser beläuft sich auf durchschnittlich 190 bis 200 Lkws pro Tag, somit durch Hin- und Rückfahrten insgesamt ca. 380 bis 400. Dieser Lkw-Verkehr verteilt sich auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr und beläuft sich somit einschließlich Hin- und Rückfahrten auf durchschnittlich ca. 25 LkwFahrten pro Stunde. Durch die Kapazitätserhöhung werden sich die Immissionswerte nicht verändern. Alle im Bebauungsplan festgesetzten Immissionsschutzpunkte werden nach dem vorliegenden Gutachten auch zukünftig eingehalten. Nach bereits vorgenommener Rücksprache mit der Firma ist ein Bahnanschluss derzeit nicht geplant, wird für die Zukunft jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Aufnahme einer Nebenbedingung in die Genehmigung, wonach der Bahnanschluss verbindlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgeschrieben wird, ist rechtlich nicht möglich und kann somit auch nicht in die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau einfließen. Ob und inwieweit die Firma bereit ist, eine Bürgerversammlung durchzuführen, ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant. Wie bereits erwähnt, entspricht das Vorhaben vollinhaltlich dem gültigen Bebauungsplan, sodass das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau als erteilt gilt. Ein anderslautender Beschluss wäre rechtswidrig und müsste von mir beanstandet werden. Im Zuge der Beratungen ist kein Beschluss des Rates zur Frage des Einvernehmens erforderlich. Da die SPD Fraktion aus meiner Sicht zwei konkrete Anträge gestellt hat, sollte hierüber entschieden werden. Der Antrag bezüglich der Aufnahme einer Nebenbestimmung ist unzulässig. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, diesen Antrag abzulehnen. Die von der SPD Fraktion beantragte Bürgerversammlung ist nur dann sinnvoll, wenn die Firma auch bereit ist, ihre Maßnahmen und Investitionen der Öffentlichkeit darzustellen. Hierzu liegt mir noch keine abschließende Antwort der Firma vor. Auf das Genehmigungsverfahren hat die Bürgerversammlung keinen Einfluss. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfällt- III. Beschlussvorschlag: -2- 1. Der Antrag der SPD Fraktion, im Genehmigungsverfahren die Nebenbedingung aufzunehmen, den Bahnanschluss verbindlich festzuschreiben, wird abgelehnt, da dies rechtlich nicht möglich ist. 2. Dem Antrag der SPD Fraktion auf Dürchführung einer Bürgerversammlung wird zugestimmt, sofern die Firma bereit ist, die geplanten Maßnahmen und Investitionen umfassend in einer Bürgerversammlung darzustellen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-