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Antrag (Antrag bzgl. Verlegung der Stadtwerke an einen zentralen Standort und Vermarktung des derzeitigen Betriebsgeländes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
10.06.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
28.05.15, 16:00
Antrag (Antrag bzgl. Verlegung der Stadtwerke an einen zentralen Standort und Vermarktung des derzeitigen Betriebsgeländes) Antrag (Antrag bzgl. Verlegung der Stadtwerke an einen zentralen Standort und Vermarktung des derzeitigen Betriebsgeländes)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 116/2015 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.02.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 16.03.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 10.06.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verlegung der Stadtwerke an einen zentralen Standort und Vermarktung des derzeitigen Betriebsgeländes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtwerke befinden sich seit 1967 auf dem Gelände Michael Schiffer Weg 4. Hier stand das seinerzeitige Wasserwerk von Lechenich. Das Gebäude ist hinsichtlich seiner Ausrichtung mithin als Wasserwerk konzipiert. Erst durch umfangreiche Umbauten konnte eine Nutzung in der jetzigen Form als Verwaltungs- und Bauhofgebäude erfolgen. So wurde z.B. der seinerzeitige Wasservorratsbehälter aus Beton mit einer Wandstärke von 50 cm mehrfach durchbrochen um so als Sozialraum für die Rohrnetzabteilung genutzt werden zu können. Grundsätzlich weisen die Aufbauten auf dem Grundstück zwar keinen Sanierungsstau auf, sie entsprechen aber insgesamt nicht mehr dem heutigen Standard für ein Büro- bzw. Verwaltungsgebäude. Gleiches gilt für die Halle zur Unterstellung der Fahrzeuge und das Materiallager. Der Verwaltungstrakt müsste mittelfristig energetisch saniert und so umgebaut werden, dass zumindest eine Barrierefreiheit gegeben wäre. Für Lager und Hallen ist zumindest insoweit eine Erweiterung erforderlich, als dass mittelfristig der Fuhrpark insgesamt unter Dach gestellt werden könnte. Ferner müsste eine Erweiterung für das Lager erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Lagerung von Material und Werkzeug ist derzeit eine ordentliche Materialausgabe nicht wirksam möglich. In der Klosterstraße 30b befindet sich ein direkter Anbau zum Betriebsgebäude, welcher aktuell als Asylbewerberunterkunft dient. Die dort integrierten Appartements sind nach einem Wasserrohrbruch zwar erst kürzlich renoviert worden, haben aber etwa den gleichen energetischen Standard wie das Hauptgebäude. Wenn sich ein Invest in den Standort mit Blick auf die Gebäudesubstanz noch lohnen würde, so sprechen zwei Faktoren eindeutig dagegen. Das bauliche Umfeld um den vorhanden Standort hat sich im Vergleich zu früher sehr stark verändert. Wohnbebauung und Altenpflege sind unmittelbar angrenzend. Es ist daher davon auszugehen, dass planungsrechtlich eine, über eine reine Sanierung hinausgehende, bauliche Entwicklung mit uneingeschränktem Betrieb unzulässig ist. Ferner sind die Möglichkeiten der Materialvorhaltung aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse begrenzt. So werden heute z.B. viele Leitungen in der Wasserversorgung in PE ausgeführt. Hierzu bedarf es jedoch einer speziellen Lagerung (vor Sonneneinstrahlung geschützt, trocken usw.). Gerätschaften und Fahrzeuge bilden einen recht hohen Wert und sollten daher zur Werterhaltung sowie Pflege in Hallen untergestellt werden. Vor dem Hintergrund des bestehenden Umfeldes am bestehenden Standort, den erforderlichen Investitionen zur Sanierung bzw. Ertüchtigung sowie den aktuellen Platzverhältnissen befürwortet die Betriebsleitung den Neubau eines Betriebsgebäudes an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet. Anbieten würde sich hierfür z.B. der Wirtschaftspark Erftstadt. Das Gebiet liegt relativ zentral zwischen den Orten mit der höchsten Anschlussdichte und ist gut erreichbar. Zudem stehen dort voraussichtlich Grundstücke mit der entsprechenden Größe sowie der Möglichkeit zur Expansion zur Verfügung. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die mögliche Höhe eines Verkaufserlöses für das Areal am Michael Schiffer Weg sondiert und zeitgleich ein Grundstück im Wirtschaftspark gesucht wird. Auf Basis dieser Zahlen wird ein Kostenrahmen sowie eine mögliche Finanzierung erarbeitet. Zeitgleich wird das Dezernat 6 die Möglichkeiten für eine Folgenutzung eruieren. Nach Abschluss der Standortsuche, der Festlegung des Neubauumfangs und dem anschließenden Neubau, erscheint bis zum tatsächlichen Umzug der Stadtwerke ein Zeitfenster von zwei Jahren als realistisch. Die Vermarktung des bestehenden Areals könnte zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen bzw. die Beschlüsse für den Neubau erfolgt sind. Die Betriebsleitung wird die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorstellen und Vorschläge für das weitere Verfahren unterbreiten. In Vertretung (Hallstein) -2-