Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
10.06.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
28.05.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 116/2015
Az.:
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.02.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
16.03.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an
die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
10.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verlegung der Stadtwerke an einen zentralen Standort und Vermarktung
des derzeitigen Betriebsgeländes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtwerke befinden sich seit 1967 auf dem Gelände Michael Schiffer Weg 4. Hier stand das
seinerzeitige Wasserwerk von Lechenich. Das Gebäude ist hinsichtlich seiner Ausrichtung mithin als
Wasserwerk konzipiert. Erst durch umfangreiche Umbauten konnte eine Nutzung in der jetzigen Form
als Verwaltungs- und Bauhofgebäude erfolgen. So wurde z.B. der seinerzeitige Wasservorratsbehälter
aus Beton mit einer Wandstärke von 50 cm mehrfach durchbrochen um so als Sozialraum für die
Rohrnetzabteilung genutzt werden zu können. Grundsätzlich weisen die Aufbauten auf dem
Grundstück zwar keinen Sanierungsstau auf, sie entsprechen aber insgesamt nicht mehr dem
heutigen Standard für ein Büro- bzw. Verwaltungsgebäude. Gleiches gilt für die Halle zur Unterstellung
der Fahrzeuge und das Materiallager. Der Verwaltungstrakt müsste mittelfristig energetisch saniert und
so umgebaut werden, dass zumindest eine Barrierefreiheit gegeben wäre. Für Lager und Hallen ist
zumindest insoweit eine Erweiterung erforderlich, als dass mittelfristig der Fuhrpark insgesamt unter
Dach gestellt werden könnte. Ferner müsste eine Erweiterung für das Lager erfolgen. Aufgrund der
unterschiedlichen räumlichen Lagerung von Material und Werkzeug ist derzeit eine ordentliche
Materialausgabe nicht wirksam möglich.
In der Klosterstraße 30b befindet sich ein direkter Anbau zum Betriebsgebäude, welcher aktuell als
Asylbewerberunterkunft dient. Die dort integrierten Appartements sind nach einem Wasserrohrbruch
zwar erst kürzlich renoviert worden, haben aber etwa den gleichen energetischen Standard wie das
Hauptgebäude.
Wenn sich ein Invest in den Standort mit Blick auf die Gebäudesubstanz noch lohnen würde, so
sprechen zwei Faktoren eindeutig dagegen. Das bauliche Umfeld um den vorhanden Standort hat sich
im Vergleich zu früher sehr stark verändert. Wohnbebauung und Altenpflege sind unmittelbar
angrenzend. Es ist daher davon auszugehen, dass planungsrechtlich eine, über eine reine Sanierung
hinausgehende, bauliche Entwicklung mit uneingeschränktem Betrieb unzulässig ist. Ferner sind die
Möglichkeiten der Materialvorhaltung aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse begrenzt. So
werden heute z.B. viele Leitungen in der Wasserversorgung in PE ausgeführt. Hierzu bedarf es jedoch
einer speziellen Lagerung (vor Sonneneinstrahlung geschützt, trocken usw.). Gerätschaften und
Fahrzeuge bilden einen recht hohen Wert und sollten daher zur Werterhaltung sowie Pflege in Hallen
untergestellt werden.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Umfeldes am bestehenden Standort, den erforderlichen
Investitionen zur Sanierung bzw. Ertüchtigung sowie den aktuellen Platzverhältnissen befürwortet die
Betriebsleitung den Neubau eines Betriebsgebäudes an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet. Anbieten
würde sich hierfür z.B. der Wirtschaftspark Erftstadt. Das Gebiet liegt relativ zentral zwischen den
Orten mit der höchsten Anschlussdichte und ist gut erreichbar. Zudem stehen dort voraussichtlich
Grundstücke mit der entsprechenden Größe sowie der Möglichkeit zur Expansion zur Verfügung.
Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die mögliche Höhe eines
Verkaufserlöses für das Areal am Michael Schiffer Weg sondiert und zeitgleich ein Grundstück im
Wirtschaftspark gesucht wird. Auf Basis dieser Zahlen wird ein Kostenrahmen sowie eine mögliche
Finanzierung erarbeitet. Zeitgleich wird das Dezernat 6 die Möglichkeiten für eine Folgenutzung
eruieren.
Nach Abschluss der Standortsuche, der Festlegung des Neubauumfangs und dem anschließenden
Neubau, erscheint bis zum tatsächlichen Umzug der Stadtwerke ein Zeitfenster von zwei Jahren als
realistisch. Die Vermarktung des bestehenden Areals könnte zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn die
erforderlichen Voraussetzungen geschaffen bzw. die Beschlüsse für den Neubau erfolgt sind.
Die Betriebsleitung wird die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorstellen und Vorschläge für das
weitere Verfahren unterbreiten.
In Vertretung
(Hallstein)
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