Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
26.05.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 180/2015
Az.: 82
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 26.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
16.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
22.04.2015
Bemerkungen
beschließend
Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Stadt Erftstadt stimmt den Empfehlungen des Büros StadtVerkehr zum Nahverkehrsplan
des Rhein-Erft-Kreises in der Fassung Herbst 2014 zu.
2.
Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, die Anregungen (vgl. Anlage 2) des von der Stadt Erftstadt
beauftragten Gutachters Planungsgesellschaft Verkehr, Köln, bei der Aufstellung des
Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen.
3.
Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, die für den Bereich Erftstadt vorgesehenen Maßnahmen
möglichst zeitnah umzusetzen.
4.
Nach Umsetzung aller Maßnahme wird das Angebot im Bereich des Anruf-Sammel-Taxis in
der Weise reduziert, dass Fahrten erst in den Abendstunden ab 21.00 Uhr angeboten werden.
5.
Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, im Regionalverkehr den Einsatz des Systems „TaxiBus“ zu
ermöglichen.
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis hat den Gemeinden im Herbst des vergangenen Jahres einen
Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan vorgelegt. Dieser wurde durch den vom Kreis beauftragten
Gutachter in der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr am 22.10.2014
präsentiert. Um für die Stadt Erftstadt eine fundierte Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben
zu können, wurde die Verwaltung gebeten, einen Gutachter einzuschalten. Dementsprechend
wurde die Planungsgruppe Verkehr Köln (PGV) zunächst beauftragt, Fahrgastzählungen
durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Erhebungen wurden dann die im Entwurf des
Nahverkehrsplanes vorgestellten Maßnahmen bewertet und weitere Verbesserungen des ÖPNVAngebotes im Bereich der Stadt Erftstadt angeregt. Die entsprechenden Empfehlungen sind in der
Anlage 2 dargestellt.
Alle Aussagen des Büros PGV beruhen auf der Fassung des Entwurfs zum Nahverkehrsplan, wie
er in der Sitzung des Ausschusses am 22.10.2015 vorgestellt wurde.
Eine wesentliche Forderung der Stadt Erftstadt im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Nahverkehrsplanes ist die direkte Anbindung aller Stadtteile an den Bahnhof in Erftstadt - Liblar.
Bei einer Umsetzung der im Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgesehenen Maßnahmen würde
dieses Ziel nahezu vollständig erreicht. Lediglich der Stadtteil Scheuren wäre nicht entsprechend
versorgt.
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Verbesserungen sich durch eine geänderte Linienführung der
im Gebiet der Stadt Erftstadt verkehrenden Busse ergeben:
-
Linie 807 (Euskirchen – Niederberg – Friesheim- Lechenich)
Mit der Verlängerung der Linie 807 an den Bahnhof Erftstadt ergibt sich für die Stadtteile
Niederberg, Borr, Friesheim und Ahrem eine hohe Attraktivitätssteigerung. Derzeit fährt die
Linie 807 ausschließlich bis Lechenich Markt. Mit der direkten Anbindung würde sich aus Sicht
der Verwaltung auch die Anbindung von Friesheim an den Bahnhof Weilerswist erübrigen.
-
Linie 920 (Kerpen – Gymnich – Dirmerzheim - Lechenich – Bliesheim – Liblar)
Für die Linie 920 wird eine direkte Linienführung ohne die Anbindung an Brüggen/Türnich und
über den Stadtteil Bliesheim empfohlen. Die Anbindung an Brüggen/Türnich kann nach den
Zählergebnissen entfallen, da diese Strecke sehr gering genutzt wird.
Für die Führung über den Stadtteil Bliesheim wird die Kompensation durch die Linie 955
vorgeschlagen.
-
Linie 955 (Horrem – Türnich – Kierdorf – Köttingen - Liblar)
Die Linie 955, die heute am Bahnhof Erftstadt endet, wird weitergeführt über Bliesheim nach
Lechenich. Somit bleiben für die Fahrgäste aus Bliesheim die Verbindungen nach Liblar und
Lechenich weiterhin bestehen.
-
Linie 977 (Frechen – Türnich – Kierdorf – Köttingen - Liblar
Für die Linie 977 sollte aufgrund der Ein- und Ausstiegszahlen eine stringente Führung
ausschließlich am Friedhof Liblar zum Bahnhof Erftstadt erfolgen.
-
Linie 979 (Zülpich – Erp – Herrig – Lechenich – Liblar – Hürth)
Die Linie 979 wird von Erp aus direkt nach Lechenich geführt und an den Bahnhof in Liblar
angebunden. Damit wird die Fahrtzeit verkürzt und Erp erhält eine direkte Anbindung an den
Bahnhof Erftstadt.
-
Linie 990 (Brühl – Liblar – Blessem -Lechenich)
-2-
Die Endhaltestelle der Linie 990 wird von der Haltestelle Solarsiedlung in Lechenich nach
Herrig Mitte verlagert. Somit bleibt die Anbindung von Herrig an den ÖPNV auch nach Wegfall
der Linie 979 erhalten und es besteht für die Fahrgäste aus dem Stadtteil Herrig eine direkte
Anbindung an den Bahnhof Erftstadt.
Nach Umsetzung aller Maßnahmen werden, bis auf den Stadtteil Scheuren, alle Stadtteile an den
ÖPNV angeschlossen sein. Hier wäre es überlegenswert den TaxiBus bis 21 Uhr zu installieren.
Danach geschieht die Bedienung dieses Stadtteils ebenfalls durch den AST-Verkehr.
Schnellbusse
Das von der Stadt beauftragte Büro PGV Köln kommt wie auch der mit der Bearbeitung des
Nahverkehrsplanes beauftragte Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von
Schnellbussen im Rhein-Erft-Kreis nicht empfohlen wird. Auch Schnellfahrten zu außerhalb
von Erftstadt gelegenen Bahnhöfen bringen keine Vorteile für die Fahrgäste.
Bürgerbus
Die Einrichtung eines Bürgerbusses ist sinnvoll, wenn kein ausreichendes Angebot im
Linienverkehr für die Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist. Es ist aus wirtschaftlichen
Gründen nicht vertretbar, wenn das System des Bürgerbusses eine Konkurrenz zum
bestehenden Linienverkehr darstellen würde. Somit stellt sich derzeit keine Notwendigkeit dar,
dieses System in Erftstadt aufzubauen Zudem ist anzumerken, dass eine Initiative aus der
Bürgerschaft heraus an die Stadt herangetragen werden müsste, damit ein solches System
funktionieren kann.
Aufgrund der Fahrgastzählungen schlägt der Gutachter Veränderungen in den derzeitigen
Taktvorgaben sowie den Verzicht von Fahrten in den Morgen- bzw. Abendstunden vor. Diese
Veränderungen könnten, sofern vom Bedarf her erforderlich, durch die Einführung des TaxiBusses
kompensiert werden, so dass der Fahrgast keine wesentlichen Einschränkungen erfährt.
Durch die Fahrgastzählungen hat die PGV Köln weiterhin Informationen darüber erhalten, in
welchem Takt auf den verschiedenen Relationen Busse eingesetzt werden sollten und wo Fahrten
ersatzlos entfallen können. In der Anlage 3 ist dargestellt, welche Mehr- und Minderleistungen sich
durch die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen ergeben. Trotz der erheblichen
Ausweitungen bei einzelnen Linien beträgt die zusätzliche Fahrleistung im Bereich der Stadt
Erftstadt lediglich 30.000 km pro Jahr.
Mit Umsetzung des Gesamtpaketes wird in den Tagzeiten der öffentliche Personennahverkehr im
Stadtgebiet so aufgestellt sein, dass für die Beibehaltung des derzeitigen AST-Angebotes in
diesem Zeitraum keine Notwendigkeit mehr besteht. Es wird daher vorgeschlagen, das AnrufSammel-Taxi erst den Abendstunden ab 21 Uhr einzusetzen. Die sich dadurch ergebenden
Einsparungen können zur Finanzierung der o.a. 30.000 Mehrkilometer genutzt werden.
In einer Arbeitsgruppensitzung am 24.03.2015 wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für
den Nahverkehrplan vorgestellt. Der Umfang der im Bereich der Stadt Erftstadt bisher
vorgeschlagenen Maßnahmen wurde in dieser Fassung wesentlich reduziert. Ich habe für den
15.04.2015, Vertreter des Rhein-Erft-Kreises, des Büros StadtVerkehr (Gutachter des Rhein-ErftKreises), des Büros PGV Köln (Gutachter der Stadt Erftstadt) und der REVG zu einem
Abstimmungsgespräch eingeladen. Über die Ergebnisse werde ich in der Sitzung des
Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr berichten.
In Vertretung
-3-
(Hallstein)
-4-