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Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
26.05.15, 18:43
Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP)) Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP)) Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP)) Beschlussvorlage (Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 180/2015 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 26.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 22.04.2015 Bemerkungen beschließend Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Nahverkehrsplan (NVP) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Erftstadt stimmt den Empfehlungen des Büros StadtVerkehr zum Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises in der Fassung Herbst 2014 zu. 2. Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, die Anregungen (vgl. Anlage 2) des von der Stadt Erftstadt beauftragten Gutachters Planungsgesellschaft Verkehr, Köln, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen. 3. Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, die für den Bereich Erftstadt vorgesehenen Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. 4. Nach Umsetzung aller Maßnahme wird das Angebot im Bereich des Anruf-Sammel-Taxis in der Weise reduziert, dass Fahrten erst in den Abendstunden ab 21.00 Uhr angeboten werden. 5. Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, im Regionalverkehr den Einsatz des Systems „TaxiBus“ zu ermöglichen. Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis hat den Gemeinden im Herbst des vergangenen Jahres einen Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan vorgelegt. Dieser wurde durch den vom Kreis beauftragten Gutachter in der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr am 22.10.2014 präsentiert. Um für die Stadt Erftstadt eine fundierte Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben zu können, wurde die Verwaltung gebeten, einen Gutachter einzuschalten. Dementsprechend wurde die Planungsgruppe Verkehr Köln (PGV) zunächst beauftragt, Fahrgastzählungen durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Erhebungen wurden dann die im Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgestellten Maßnahmen bewertet und weitere Verbesserungen des ÖPNVAngebotes im Bereich der Stadt Erftstadt angeregt. Die entsprechenden Empfehlungen sind in der Anlage 2 dargestellt. Alle Aussagen des Büros PGV beruhen auf der Fassung des Entwurfs zum Nahverkehrsplan, wie er in der Sitzung des Ausschusses am 22.10.2015 vorgestellt wurde. Eine wesentliche Forderung der Stadt Erftstadt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nahverkehrsplanes ist die direkte Anbindung aller Stadtteile an den Bahnhof in Erftstadt - Liblar. Bei einer Umsetzung der im Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgesehenen Maßnahmen würde dieses Ziel nahezu vollständig erreicht. Lediglich der Stadtteil Scheuren wäre nicht entsprechend versorgt. Nachfolgend ist aufgeführt, welche Verbesserungen sich durch eine geänderte Linienführung der im Gebiet der Stadt Erftstadt verkehrenden Busse ergeben: - Linie 807 (Euskirchen – Niederberg – Friesheim- Lechenich) Mit der Verlängerung der Linie 807 an den Bahnhof Erftstadt ergibt sich für die Stadtteile Niederberg, Borr, Friesheim und Ahrem eine hohe Attraktivitätssteigerung. Derzeit fährt die Linie 807 ausschließlich bis Lechenich Markt. Mit der direkten Anbindung würde sich aus Sicht der Verwaltung auch die Anbindung von Friesheim an den Bahnhof Weilerswist erübrigen. - Linie 920 (Kerpen – Gymnich – Dirmerzheim - Lechenich – Bliesheim – Liblar) Für die Linie 920 wird eine direkte Linienführung ohne die Anbindung an Brüggen/Türnich und über den Stadtteil Bliesheim empfohlen. Die Anbindung an Brüggen/Türnich kann nach den Zählergebnissen entfallen, da diese Strecke sehr gering genutzt wird. Für die Führung über den Stadtteil Bliesheim wird die Kompensation durch die Linie 955 vorgeschlagen. - Linie 955 (Horrem – Türnich – Kierdorf – Köttingen - Liblar) Die Linie 955, die heute am Bahnhof Erftstadt endet, wird weitergeführt über Bliesheim nach Lechenich. Somit bleiben für die Fahrgäste aus Bliesheim die Verbindungen nach Liblar und Lechenich weiterhin bestehen. - Linie 977 (Frechen – Türnich – Kierdorf – Köttingen - Liblar Für die Linie 977 sollte aufgrund der Ein- und Ausstiegszahlen eine stringente Führung ausschließlich am Friedhof Liblar zum Bahnhof Erftstadt erfolgen. - Linie 979 (Zülpich – Erp – Herrig – Lechenich – Liblar – Hürth) Die Linie 979 wird von Erp aus direkt nach Lechenich geführt und an den Bahnhof in Liblar angebunden. Damit wird die Fahrtzeit verkürzt und Erp erhält eine direkte Anbindung an den Bahnhof Erftstadt. - Linie 990 (Brühl – Liblar – Blessem -Lechenich) -2- Die Endhaltestelle der Linie 990 wird von der Haltestelle Solarsiedlung in Lechenich nach Herrig Mitte verlagert. Somit bleibt die Anbindung von Herrig an den ÖPNV auch nach Wegfall der Linie 979 erhalten und es besteht für die Fahrgäste aus dem Stadtteil Herrig eine direkte Anbindung an den Bahnhof Erftstadt. Nach Umsetzung aller Maßnahmen werden, bis auf den Stadtteil Scheuren, alle Stadtteile an den ÖPNV angeschlossen sein. Hier wäre es überlegenswert den TaxiBus bis 21 Uhr zu installieren. Danach geschieht die Bedienung dieses Stadtteils ebenfalls durch den AST-Verkehr. Schnellbusse Das von der Stadt beauftragte Büro PGV Köln kommt wie auch der mit der Bearbeitung des Nahverkehrsplanes beauftragte Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Schnellbussen im Rhein-Erft-Kreis nicht empfohlen wird. Auch Schnellfahrten zu außerhalb von Erftstadt gelegenen Bahnhöfen bringen keine Vorteile für die Fahrgäste. Bürgerbus Die Einrichtung eines Bürgerbusses ist sinnvoll, wenn kein ausreichendes Angebot im Linienverkehr für die Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, wenn das System des Bürgerbusses eine Konkurrenz zum bestehenden Linienverkehr darstellen würde. Somit stellt sich derzeit keine Notwendigkeit dar, dieses System in Erftstadt aufzubauen Zudem ist anzumerken, dass eine Initiative aus der Bürgerschaft heraus an die Stadt herangetragen werden müsste, damit ein solches System funktionieren kann. Aufgrund der Fahrgastzählungen schlägt der Gutachter Veränderungen in den derzeitigen Taktvorgaben sowie den Verzicht von Fahrten in den Morgen- bzw. Abendstunden vor. Diese Veränderungen könnten, sofern vom Bedarf her erforderlich, durch die Einführung des TaxiBusses kompensiert werden, so dass der Fahrgast keine wesentlichen Einschränkungen erfährt. Durch die Fahrgastzählungen hat die PGV Köln weiterhin Informationen darüber erhalten, in welchem Takt auf den verschiedenen Relationen Busse eingesetzt werden sollten und wo Fahrten ersatzlos entfallen können. In der Anlage 3 ist dargestellt, welche Mehr- und Minderleistungen sich durch die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen ergeben. Trotz der erheblichen Ausweitungen bei einzelnen Linien beträgt die zusätzliche Fahrleistung im Bereich der Stadt Erftstadt lediglich 30.000 km pro Jahr. Mit Umsetzung des Gesamtpaketes wird in den Tagzeiten der öffentliche Personennahverkehr im Stadtgebiet so aufgestellt sein, dass für die Beibehaltung des derzeitigen AST-Angebotes in diesem Zeitraum keine Notwendigkeit mehr besteht. Es wird daher vorgeschlagen, das AnrufSammel-Taxi erst den Abendstunden ab 21 Uhr einzusetzen. Die sich dadurch ergebenden Einsparungen können zur Finanzierung der o.a. 30.000 Mehrkilometer genutzt werden. In einer Arbeitsgruppensitzung am 24.03.2015 wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für den Nahverkehrplan vorgestellt. Der Umfang der im Bereich der Stadt Erftstadt bisher vorgeschlagenen Maßnahmen wurde in dieser Fassung wesentlich reduziert. Ich habe für den 15.04.2015, Vertreter des Rhein-Erft-Kreises, des Büros StadtVerkehr (Gutachter des Rhein-ErftKreises), des Büros PGV Köln (Gutachter der Stadt Erftstadt) und der REVG zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen. Über die Ergebnisse werde ich in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr berichten. In Vertretung -3- (Hallstein) -4-