Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
04.05.15, 15:38
Aktualisiert
04.05.15, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 208/2015
Az.: 6610-06
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
28.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
zur Kenntnis
Verkehrsrechtliche Anordnungspraxis für innerörtliche
Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Stadtgebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 09.04.2015 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wird ebenso zur Kenntnis genommen, wie ein in
der Sache ergangenes Antwortschreiben des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt an den Landrat
vom 27.04.2015.
Begründung:
In seinem Schreiben bezieht der Rhein-Erft-Kreis Stellung zur örtlich gängigen Anordnungspraxis
im Hinblick auf Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h auf innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere thematisiert der Rhein-Erft-Kreis hierbei den Streckenzug
Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße im Ortsteil Liblar und bittet in Ausführung dortiger
Rechtsauffassung
diesbezüglich
um
Aufhebung
der
hier
bestehenden
Geschwindigkeitsherabsetzung auf 30 km/h.
In Anbetracht aktuell einhelliger Reformbestrebungen aller Verkehrsminister (Bund und Länder),
die kurzfristig einen neuen Rechtsrahmen zur unbürokratischen Ermöglichung von
Tempo-30-Zonen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen herbeiführen wollen, hat der
Bürgermeister der Stadt Erftstadt in einem Antwortschreiben an den Landrat darum gebeten, im
Hinblick auf den angesprochenen Streckenabschnitt Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße eine
endgültige Entscheidung bzw. eine Umsetzung in der Sache vorläufig bis zur noch für 2015
angekündigten Gesetzesreformierung auszusetzen.
Die hierzu erbetene Antwort des Rhein-Erft-Kreises bleibt abzuwarten.
In Vertretung
(Hallstein)
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