Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Raiba Getreideerweiterung in E.- Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
136 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Anfrage (Anfrage bzgl. Raiba Getreideerweiterung in E.- Gymnich) Anfrage (Anfrage bzgl. Raiba Getreideerweiterung in E.- Gymnich)

öffnen download melden Dateigröße: 136 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 24.03.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 31.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 13.03.2015 Rat Betrifft: F 160/2015 23.06.2015 Anfrage bzgl. Raiba Getreideerweiterung in E.- Gymnich Sehr geehrte Herr Busch, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 02.07.2014 die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, ohne Auflagen gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt. Zu2. Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt seit dem 15.07.2014 wirksam; der gleichzeitig aufgestellte Bebauungsplan Nr. 164, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBA, ist ebenfalls mit der öffentlichen Bekanntmachung am 15.07.2014 in Kraft getreten. Zu 3. Der Bauantrag wurde am 06.03.2014 gestellt und am 12.12.2014 endgültig vervollständigt. Die Genehmigung konnte am 12.12.2014 erteilt werden. Zu 4. Es liegen inzwischen zwei Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung vor. Diese sind jedoch bisher noch nicht begründet worden. Die Namensnennung der Kläger kann nur im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung erfolgen Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-