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Beschlussvorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 159/2015 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 17.03.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 20.04.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 16.06.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO mit der Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses beauftragt. 3. Der Gesamtabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Nach § 116 GO sind die Gemeinden verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Mit diesem Teil der Gemeindeordnung soll ein Überblick über die Vermögens, Schulden-, Finanzund Ertragslage der Gemeinde verschafft werden. Die Gemeinde hat einen Gesamtabschluss zu erstellen, der ihre verselbständigten Aufgabenbereiche erfasst und sich an die handelsrechtlichen Vorschriften über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 ff HGB) anlehnt. Ziel ist, die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Erftstadt so darzustellen, als ob die Stadt mit ihren Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ein einziges „Unternehmen“ - vergleichbar mit einem Konzern – bilden würden. Es wird so sichergestellt, das im Gesamtabschluss die Informationsdefizite der Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes sowie der Sondervermögen beseitigt und im Gesamtabschluss die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Vordergrund gestellt werden. In Vertretung (Knips) -2-