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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
113 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Betrifft: Bürgerantrag (2/2014) zur naturnahen, repräsentativen Umgestaltung des Schwanenteichs vom 03. Februar 2014 (Rat, 37. Sitzung) Der Umweltbeirat der Stadt Jülich nimmt unter Einbeziehung externen Fachwissens durch die Vereine Vogelnothilfe e.V., Paasmühle e.V. sowie Sachliteratur wie folgt Stellung: FAZIT: Der Umweltbeirat rät an, den Schwanenteich für die Haltung von Schwänen - mit Hilfe von Sachverständigen - artgerecht zu gestalten. Es ist davon auszugehen, dass sich wildlebende Schwäne anschließend ohne weiteres Zutun niederlassen werden. Der Schwanenteich zur Ansiedlung bzw. Haltung von Schwänen wird zwar als grundsätzlich geeignet, jedoch nicht als optimal eingeschätzt. Der Umweltbeirat empfiehlt, frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen und der beabsichtigen Ansiedlung eines Schwanenpärchens sowohl a) u. a. (tierschutz-)rechtliche Fragen als auch b) notwendige bzw. sinnvolle Baumaßnahmen zu klären. Zu a) Rechtliche Fragen Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den anzusiedelnden Schwänen um Tiere aus Gefangenschaft handelt. Tiere aus Gefangenschaft gelten grundsätzlich als Haustiere. Hier gilt es zu beachten, dass das Aussetzen von Haustieren strafbar ist. Findet sich für die Tiere ein Halter, so ist die Ansiedlung zwar keine strafbare Handlung, jedoch ist dieser gebunden an § 2 des Tierschutzgesetzes, das die Gewährleistung einer angemessenen Ernährung, Pflege sowie Bewegungsmöglichkeit und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorschreibt. Zusätzlich schreibt § 11 des Tierschutzgesetzes bindend den Nachweis der Sachkundigkeit des Halters vor. § 11 ist nach Meinung des Umweltbeirats insbesondere dann relevant, wenn die Tiere flugunfähig sind bzw. durch menschliches Einwirken flugunfähig gemacht wurden. Laut Tierschutzgesetz § 11 bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer Wirbeltiere hält und zur Schau stellt. Darüber hinaus ergeben sich Konflikte mit dem Arten- und Tierschutzgesetz, wenn gesunde Zugvögel permanent flugunfähig gemacht werden, um sie ganzjährig halten zu können Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden: I. Artgerechte Ernährung und evtl. Beifütterung Der Nahrungsbedarf der Höckerschwäne ist sehr hoch. Während der Mauser fressen bspw. ausgewachsene Höckerschwäne bis zu vier Kilogramm Wasserpflanzen pro Tag. Besonders bei strengen Wintern, in denen das Gewässer über längere Zeit eisbedeckt ist, leiden Schwäne unter Futtermangel. Ohne Hilfe des Menschen können die Tiere sehr harte Winter nur schwer überstehen. Zu beachten ist: Brot ist als Alleinfuttermittel nicht geeignet. Zudem führen Brotreste, die nach der Fütterung übrig bleiben, zu einer Verschlechterung der Wasserqualität. Gewässer können dann eutrophieren, d.h., sie werden überdüngt. Damit ist ein nutzloses oder schädliches Pflanzenwachstum verbunden, wie das unerwünschte Wuchern bestimmter Pflanzenarten (z.B. Algen). Liegen gebliebenes Futter kann sich schnell mit Kot - und somit Krankheitserregern vermischen und sollte nach gegebener Zeit wieder entfernt werden, was wiederum einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand bedeutet. II. Medizinische Versorgung bzw. Kostenübernahme (auch bei Unfällen bspw. im Straßenverkehr, Übergriffen auf Menschen und Hunden) Schwäne sind äußerst revierorientiert und sehr wehrhaft. Bei Gefahr können sie nicht nur mit ihrem harten Schnabel zuschnappen, sondern auch in gefährlicher Weise mit ihren kräftigen Flügeln zuschlagen. Insbesondere in der Brutzeit, die im März beginnt, sind die männlichen Höckerschwäne sehr aggressiv und verteidigen ihr Territorium nachdrücklich auch gegen näher kommende Menschen. Auch von strengen Wintern ausgehungerte Schwäne sind aggressiv bis apathisch. Darüber hinaus kann es zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen. III. Überwinterung, v. a. bei Zufrieren des Teiches Droht der Schwanenteich im Winter zuzufrieren, ist eine rechtzeitige Umsiedlung der Schwäne nötig. Ansonsten laufen die Schwäne Gefahr, im Eis fest zu frieren oder zu verhungern. Aufgrund der o. a. Wehrhaftigkeit der Tiere, kann eine Einfangaktion nur von Experten durchgeführt werden. IV. Nachwuchs Der Schwanennachwuchs bleibt meist nur bis zur nächsten Fortpflanzungsperiode in einem Verband mit den Elternvögeln. Da Schwäne Einzelgänger sind bzw. ein Leben lang als Paar leben, verteidigen sie - für gewöhnlich auch gegen ihren eigenen Nachwuchs - erbittert ihr Revier. Für eine rechtzeitige Umsiedlung der flügge gewordenen Jungtiere muss daher gesorgt sein. Die Schwäne werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit den bereits am Schwanenteich lebenden Nilgänsen harmonieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schwäne den Nachwuchs der Nilgänse töten. Dieser Anblick ist nicht für jeden Passanten angenehm. Zu b) Notwendige bzw. sinnvolle Baumaßnahmen I. Es muss eine ausreichende Bepflanzung (Schilf o.ä.) als Versteckmöglichkeit vorhanden sein. II. Schwäne ernähren sich hauptsächlich von Unterwasserpflanzen, die vom Gewässergrund geholt werden. Wenn sie an Land gehen, fressen sie auch am Ufer wachsende Pflanzen. III. Die Insel mittig des Schwanenteichs ist zu vergrößern damit die Tiere ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben = Schutz vor Hunden und Zweibeinern sowie des Nachwuchses vor Fressfeinden. IV. Das Gelände muss umzäunt werden, damit die Tiere nicht den Straßenverkehr gefährden bzw. selbst durch diesen gefährdet sind. V. Schwäne brüten bzw. leben i. d. R. nicht in Hütten. Die bereits vorhandene Hütte ist daher für die Haltung der Tiere nicht unbedingt notwendig. VI. Weitere Empfehlungen      Fachgerechte Begleitung der Maßnahme von Anfang an! Ein öffentliches Fütterungsverbot ist gegebenenfalls sinnvoll. Strikte Anleinpflicht für Hunde! Evtl. ist eine Haftpflichtversicherung für den Halter sinnvoll. Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz § 40 verboten, fremdländische Tierarten in die heimische Fauna einzubringen. Dies gilt auch für „schwarze Schwäne“, die beim zuletzt getätigten Ansiedlungsversuch „gespendet“ wurden (siehe Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Bürgerausschusses vom 26. Februar 2014). Umweltbeirat der Stadt Jülich Jülich, 19. August 2014