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Antrag (Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
05.05.15, 15:42
Aktualisiert
18.06.15, 15:06
Antrag (Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft) Antrag (Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 129/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.02.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 05.05.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 22.04.2015 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 05.05.2015 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 17.06.2015 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Gründung einer Stadtbusgesellschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem ÖPNV-Gesetz NRW obliegt die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV den Kreisen und kreisfreien Städten. Dazu sind Nahverkehrspläne aufzustellen und in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Die Aufstellung hat im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften zu erfolgen. Soweit kreisangehörige Gemeinden Aufgabenträger im Bereich des ÖPNV sind, ist ihr Einvernehmen zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Nahverkehrsplanes erforderlich. Durch die Übernahme einer Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr würde die Einflussnahme der Stadt bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes erhöht und eine verbesserte Steuerung des städtischen Nahverkehrs ermöglicht. In Verbindung mit der Gründung einer Stadtbusgesellschaft könnten auch Ertragssteuervorteile in einem noch zu schaffenden steuerlichen Querverbund generiert werden. Die Verwaltung soll in einem ersten Schritt um Prüfung gebeten werden, wie die Einflussnahme auf die Ausgestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet verbessert werden kann. Die Frage, ob dazu eine Stadtbusgesellschaft gegründet werden sollte, wird im Rahmen der vom Rat der Stadt angeregten Organisationsuntersuchung geprüft werden, die sich auch mit der Gründung einer Entsorgungsgesellschaft befassen soll. In Vertretung (Hallstein) -2-