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Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
28.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 durchgeführten Offenlage
b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 Vorlagen-Nr.: 7/2008 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24.09.2008 die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung haben sich hierdurch jedoch nicht ergeben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen. Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 06. März 2009 bis 07. April 2009 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Dem endgültigen Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung kann nunmehr zugestimmt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: Der 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Drove, Teilbereich zwischen Drovestraße und L 249 am Ortseingang Drove einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________