Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für den Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für den Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim) Beschlussvorlage (Antrag der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für den Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim) Beschlussvorlage (Antrag der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für den Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP768/2008 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 22.04.2008 Betreff: Antrag der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für den Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt, der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten 1945 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- € zum Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage Kirchherten zu einem Vereinsheim zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Spielvereinigung Kirch/Grottenherten hat mit Schreiben vom 31.03.2008 beantragt, einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- € zum Umbau des vorhandenen Gebäudes auf der Sportanlage in Kirchherten zum einem Vereinsheim zu gewähren. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass mit den Vorarbeiten bereits begonnen wurde, und die Angelegenheit daher äußerst eilig sei. Aus einer Aufstellung werden die einzelnen Kosten der geplanten Umbaumaßnahme wie folgt beziffert: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Sanierung Dach mit Entwässerung Ersatz der Verbretterung durch ISO-Mauerwerk mit Verblendung Ersatz der Brettertüren und Fenster Sanierung der Toiletten-Anlage Vordach Plattierung Vorplatz und Zugänge Diverse Erdarbeiten Innenausbau mit Dach-Isolierung Sanierung der Elektro-Installation 1.500,-- € 5.000,-- € 2.000,-- € 3.000,-- € 2.500,-- € 3.000,-- € 1.000,-- € 1.500,-- € 1.000,-- € 20.500,-- € Nachfolgende Arbeiten seien bereits erledigt bzw. begonnen: - Planierung des Vorplatzes vom Vereinsheim zum Rasenplatz - Einbau einer Türe mit Ausgang zum Rasenplatz - Entfernung aller nicht genehmigten Aufbauten wie vom Kreisbaumt verlangt (ausgenommen Garage und Kassenhäuschen) - Pflanzung einer Lingusterhecke entlang der Straße am Sportplatz auf einer Länge von ca. 60 m als Ersatzbepflanzung für evtl. wegzunehmende Sträucher in Höhe des Vereinsheimes Das v.g. Schreiben sowie die v.g. Kostenaufstellung ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Das Gebäude befindet sich auf städtischem Grundeigentum. Da die Spielvereinigung Kirch/Grottenherten die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Eigeninitiative durchführen möchte, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000,-- € stattzugeben. Der beantragte Zuschuss wurde im Haushalt 2008 nicht veranschlagt. Folglich muss bei Bereitstellung der Mittel eine Zustimmung als außerplanmäßiger Aufwand erfolgen. Über die Leistung dieses Aufwandes und die Auszahlung entscheidet gemäß § 17 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Bedburg in Verbindung mit § 83 (1) der Gemeindeordnung NRW der Kämmerer. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-68/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.04.2008 ----------------------------------Franken ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-68/2008 Seite 3