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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umbau des Trainingsplatzes Winden in einen Kunstrasenplatz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
07.01.10, 21:11
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umbau des Trainingsplatzes Winden in einen Kunstrasenplatz) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umbau des Trainingsplatzes Winden in einen Kunstrasenplatz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 14.12.2009 Vorlagen-Nr.: 29/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 14.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Antrag auf Umbau des Trainingsplatzes Winden in einen Kunstrasenplatz I. Sach- und Rechtslage: Der V.f.V.u.J. 1902 Winden hatte den Antrag gestellt, den Trainingsplatz in Winden in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 21.04.2009 wurde diesbezüglich mit Schreiben vom 22.04.2009 der Gemeindesportverband um Stellungnahme gebeten, inwiefern ein Kunstrasenplatz erforderlich ist und wo der geeignete Standort hierfür gesehen wird. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindesportverband wurden daher von hier die Vereine bezüglich der Nutzung der vorhandenen Sportanlagen befragt. Das Ergebnis dieser Befragung ist als Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 10.07.2009 hat nun der Gemeindesportverband geantwortet, dass der Antrag des V.f.V.u.J. 1902 Winden unterstützt wird. Die ausführliche Begründung entnehmen Sie bitte der schriftlichen Stellungnahme, die als Anlage ebenfalls beigefügt ist. Hauptargument darin ist, dass vor allem in den Wintermonaten die Sportplätze nur eingeschränkt genutzt werden können oder für den Trainingsbetrieb gar nicht zur Verfügung stehen, weil keine Beleuchtung vorhanden ist. Als Allwetterplatz steht nur der Tennenplatz in Stockheim zur Verfügung, der auch jetzt schon von verschiedenen Vereinen genutzt wird. Als weiteres Argument wird die Kosteneinsparung gegenüber einem Rasenplatz angeführt. Hierbei wird eine Kostenschätzung des DFB zugrunde gelegt. Diese dürfte aber nur bedingt auf die Gemeinde Kreuzau anzuwenden sein, da Kosten in dieser Höhe derzeit nicht anfallen. Die Pflegekosten für den Trainingsplatz ohne Nebenflächen betragen aktuell 2.182,13 EUR, so dass bei einem Kunstrasenplatz eher mit einer Kostensteigerung zu rechnen ist, da die Pflege zumindest teilweise durch eine Fachfirma durchgeführt werden muss. Bezüglich der Lage eines möglichen Kunstrasenplatzes hat sich der Gemeindesportverband in Absprache mit den Fußballvereinen für Winden ausgesprochen. Die angenommenen Kosten für die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz werden mit 330.000 EUR beziffert. Konkrete Kostenermittlungen für einen möglichen Platz in Winden sind bisher nicht erfolgt. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die Kosten deutlich geringer ausfallen werden. Allerdings haben sich die Sportvereine auch bereit erklärt, die Kosten durch Eigenleistung zu senken. In welchem Umfang dies möglich ist, kann nicht gesagt werden. Grundsätzlich könnte ein Kunstrasenplatz mit Mitteln der Sportpauschale finanziert werden. Die Rücklage hieraus betrug zum 31.12.2008 insgesamt 67.159,24 EUR. Hiervon ist möglicherweise eine erforderliche Sanierung des Sportheimes an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn zu finanzieren. Der Ausgang des Beweissicherungsverfahrens bleibt abzuwarten. Hinzu kommt allerdings noch der Zuschuss für 2009 in Höhe von 48.499 EUR, von dem allerdings auch die laufenden Aufwendungen zu bestreiten sind. Es wird daher nicht möglich sein, den gesamten Aufwand für die Umwandlung des Platzes hieraus zu bestreiten. Seitens des Gemeindesportverbandes war angeregt worden, einen jährlichen Anteil von 10.000 EUR aus der Sportpauschale zur Finanzierung zu verwenden. Der weitere Finanzierungsvorschlag durch Einsparungen bei den Pflegekosten ist jedoch nicht verwertbar, da diese Berechnung nicht auf Echtzahlen basiert sondern auf den Normwerten des DFB, die in Kreuzau in dieser Form nicht anwendbar sind. Einen Zuschuss des Landessportbundes kann der V.f.V.u.J. 1902 Winden nicht erhalten, da aufgrund eines Beschlusses des LSB-Präsidiums aus 2008 das Investitionshilfe-Programm für 3 Jahre ausgesetzt worden ist und daher von dort diese Maßnahmen nicht unterstützt werden. Der Verein könnte nur über den Landessportbund ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn es sich um eine vereinseigene Sportanlage handeln würde. Dies ist aber nicht der Fall. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz werden auf mindestens 300.000 EUR geschätzt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht veranschlagt. Eine vollständige Finanzierung aus der Sportpauschale ist nicht möglich. III. Beschlussvorschlag: „Grundsätzlich wird der Bedarf für einen Kunstrasenplatz in der Gemeinde Kreuzau gesehen. Aufgrund der finanziellen Situation ist eine Umsetzung kurz- und mittelfristig aber nicht realisierbar“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-