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Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+) Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 241/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 29.05.2015 BM Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.06.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 16.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+ Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: max. 1.000,00 Folgekosten in €: max. 1.000,00 / Jahr Kostenträger: Sachkonto: 140561010 5281000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ab 2015 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Vereinssatzung wird zugestimmt. Es wird beschlossen, den Verein auf Grundlage der vorgelegten Satzung zu gründen und ihm beizutreten. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 der Realisierung der Ziele und Maßnahmen des „Erlebnisraumes Römerstraße“ durch Gründung eines eingetragenen Vereins grundsätzlich zugestimmt (s. V98/2014). Für den Verein „Erlebnisraum Römerstraße“ ist ein jährlicher Mitgliedbeitrag in Höhe von maximal 1.000,- € ab dem Jahr 2015 in den Finanzplänen vorzusehen. Die genaue Beitragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung; die benannte Grenze wird jedoch nicht überschritten, um die Anerkennung als gemeinnützigen Verein zu ermöglichen. Mit Ende der Fördermaßnahme in 2014 ist die Installation eines umfangreichen Kennzeichnungsund Informationssystems entlang der beiden ehemaligen römischen Staatsstraßen Agrippastraße und Via Belgica erfolgreich abgeschlossen. In Erftstadt wurden durch das Projekt neben der Beschilderung der Route, die das Stadtgebiet von Nordost nach Südwest hauptsächlich entlang der historischen Streckenführung durchquert und ab dem Wirtschaftspark bis nach Gymnich führt, 2 Einstiegs-, 5 Zielstelen, 6 Meilentaktungen sowie 8 Betonpfeile installiert und mit der Mansio Erftstadt ein Informations- und Umsteigepunkt realisiert. Entlang der Hauptroute wurden zudem 13 Säuleneichen zur Markierung gepflanzt. Die Einrichtung der Strecken war für den renommierten Bachem-Verlag / Köln Anlass, im Jahr 2014 zwei kulturtouristische Reiseführer zu den Straßen von Köln nach Dahlem bzw. Richtung Rimburg herauszugeben. Neben diesem (kostenpflichtigen) Angebot ist ein Pocket-Guide kostenfrei in den Rathäusern aller Partnerkommunen erhältlich. Für die dauerhafte Unterhaltung (Zweckbindung: 20 Jahre) und Attraktivierung der Strecken obliegt es nun den Anrainerkommunen, die begonnene erfolgreiche Arbeit fortzuführen und somit die projektbezogene Kooperation weiterhin sicherzustellen. Dies soll durch Gründung eines eingetragenen Vereins erfolgen, der neben den vorgenannten Punkten nicht zuletzt die Akquirierung neuer Fördermittel sicherstellt. Eine entsprechende Bestätigung der weiteren grundsätzlichen Förderfähigkeit hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, als Konsortialführer des Projektes, vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Ende März diesen Jahres erhalten (s. Anlage). Hierin begrüßt das Ministerium die Gründung eines Vereins als Stimme des Konsortiums der Anrainerkommunen ausdrücklich. Eine entsprechende Vereinssatzung wurde von einer eigens ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe aller Partnerkommunen aufgestellt, vom Beigeordneten der Stadt Baesweiler überprüft, sowie im Austausch mit dem Amtsgericht Köln und dem Finanzamt Köln angepasst und ergänzt. In der Folge hat das Amtsgericht Köln die Rechtmäßigkeit der Satzung positiv geprüft. Das Finanzamt Köln hat festgestellt, dass die Satzung den Anforderungen entspricht, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Der Satzungsentwurf ist ebenso verwaltungsintern geprüft worden. Aktuell haben sich bereits die politischen Vertretungen von 12 der 19 Projektpartner für die Gründung des Vereins sowie einer anschließenden Mitgliedschaft ausgesprochen. Die Gründung des Vereins durch die Bürgermeister der Anrainerkommunen ist in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres in feierlichem Rahmen geplant. Verwaltungsseitig wird dem vorgelegten Satzungsentwurf zugestimmt. Somit kann die Gründung sowie der Beitritt der Stadt Erftstadt bei der für August anberaumten Sitzung erfolgen und die bisherige erfolgreiche Arbeit im Projektkonsortium fortgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-