Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 241/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
29.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
09.06.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
16.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
max. 1.000,00
Folgekosten in €:
max. 1.000,00 / Jahr
Kostenträger:
Sachkonto:
140561010
5281000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
ab 2015
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Vereinssatzung wird zugestimmt. Es wird
beschlossen, den Verein auf Grundlage der vorgelegten Satzung zu gründen und ihm beizutreten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 der Realisierung der Ziele und Maßnahmen des
„Erlebnisraumes Römerstraße“ durch Gründung eines eingetragenen Vereins grundsätzlich
zugestimmt (s. V98/2014). Für den Verein „Erlebnisraum Römerstraße“ ist ein jährlicher
Mitgliedbeitrag in Höhe von maximal 1.000,- € ab dem Jahr 2015 in den Finanzplänen vorzusehen.
Die genaue Beitragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung; die benannte Grenze wird jedoch
nicht überschritten, um die Anerkennung als gemeinnützigen Verein zu ermöglichen.
Mit Ende der Fördermaßnahme in 2014 ist die Installation eines umfangreichen Kennzeichnungsund Informationssystems entlang der beiden ehemaligen römischen Staatsstraßen Agrippastraße
und Via Belgica erfolgreich abgeschlossen. In Erftstadt wurden durch das Projekt neben der
Beschilderung der Route, die das Stadtgebiet von Nordost nach Südwest hauptsächlich entlang
der historischen Streckenführung durchquert und ab dem Wirtschaftspark bis nach Gymnich führt,
2 Einstiegs-, 5 Zielstelen, 6 Meilentaktungen sowie 8 Betonpfeile installiert und mit der Mansio
Erftstadt ein Informations- und Umsteigepunkt realisiert. Entlang der Hauptroute wurden zudem 13
Säuleneichen zur Markierung gepflanzt.
Die Einrichtung der Strecken war für den renommierten Bachem-Verlag / Köln Anlass, im Jahr
2014 zwei kulturtouristische Reiseführer zu den Straßen von Köln nach Dahlem bzw. Richtung
Rimburg herauszugeben. Neben diesem (kostenpflichtigen) Angebot ist ein Pocket-Guide
kostenfrei in den Rathäusern aller Partnerkommunen erhältlich.
Für die dauerhafte Unterhaltung (Zweckbindung: 20 Jahre) und Attraktivierung der Strecken
obliegt es nun den Anrainerkommunen, die begonnene erfolgreiche Arbeit fortzuführen und somit
die projektbezogene Kooperation weiterhin sicherzustellen. Dies soll durch Gründung eines
eingetragenen Vereins erfolgen, der neben den vorgenannten Punkten nicht zuletzt die
Akquirierung neuer Fördermittel sicherstellt.
Eine entsprechende Bestätigung der weiteren grundsätzlichen Förderfähigkeit hat das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland, als Konsortialführer des Projektes, vom Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Ende März
diesen Jahres erhalten (s. Anlage). Hierin begrüßt das Ministerium die Gründung eines Vereins als
Stimme des Konsortiums der Anrainerkommunen ausdrücklich.
Eine entsprechende Vereinssatzung wurde von einer eigens ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe
aller Partnerkommunen aufgestellt, vom Beigeordneten der Stadt Baesweiler überprüft, sowie im
Austausch mit dem Amtsgericht Köln und dem Finanzamt Köln angepasst und ergänzt. In der
Folge hat das Amtsgericht Köln die Rechtmäßigkeit der Satzung positiv geprüft. Das Finanzamt
Köln hat festgestellt, dass die Satzung den Anforderungen entspricht, um als gemeinnützig
anerkannt zu werden. Der Satzungsentwurf ist ebenso verwaltungsintern geprüft worden.
Aktuell haben sich bereits die politischen Vertretungen von 12 der 19 Projektpartner für die
Gründung des Vereins sowie einer anschließenden Mitgliedschaft ausgesprochen.
Die Gründung des Vereins durch die Bürgermeister der Anrainerkommunen ist in der zweiten
Augusthälfte dieses Jahres in feierlichem Rahmen geplant.
Verwaltungsseitig wird dem vorgelegten Satzungsentwurf zugestimmt. Somit kann die Gründung
sowie der Beitritt der Stadt Erftstadt bei der für August anberaumten Sitzung erfolgen und die
bisherige erfolgreiche Arbeit im Projektkonsortium fortgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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