Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
10.01.12, 18:23
Aktualisiert
10.01.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 10.01.2012
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Mittwoch, den 07.12.2011
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 686-IX
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB
hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
1. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst
Textteil und Begründung als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 6. Änderung des Bebauungsplanes
herbeizuführen.