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Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
10.01.12, 18:23
Aktualisiert
10.01.12, 18:23
Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 10.01.2012 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 07.12.2011 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 686-IX 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss 1. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 6. Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen.