Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP727/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 52 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
15.04.2008
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt,
zu a): den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2009 auf 5,40 € festzusetzen.
zu b): die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse sowie die Ablehnung des Antrages des BC Kirdorf-Blerichen 1932 e. V. nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien.
zu c): den Antrag des Tennis-Club Kaster 75 e. V. abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag für das Jahr 2009 bei 5,40 € je
Mitglied - wie auch bereits in den Jahren 2007 und 2008 - zu belassen. Dieser Betrag orientiert
sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50
v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 420.421.210.210 für das Jahr 2008 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum
Stichtag 31.03.2008 sind insgesamt 11 Anträge - wie auch im Vorjahr - zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung
nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 [3.277,80 €]. Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von
4.722,20 € wird jeweils hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter
18 Jahren [1,44 € je Person] sowie der Übungsleiter [31,08 € je Person/Trainer] herangezogen.
Um eine Überschreitung der zur Verfügung stehenden Mittel durch Rundungen zu vermeiden,
wurden beide Sätze jeweils auf zwei Stellen nach unten gerundet. Die Verwaltung schlägt eine
Mindestförderung von 50,00 € je Verein vor; die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle
zu entnehmen.
Vereinigung
Ballspielverein Kirch-Kleintroisdorf
1913
BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V.
Bedburger Fischereiverein e. V.
Bedburger Schachverein 1947 e. V.
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
DLRG Bedburg-Kaster e. V.
SC Borussia Kaster-Königshoven
SPVGG Kirch-Grottenherten e. V.
jugendliche Mitglieder
Übungsleiter
Zuschuss
Anzahl
Summe Anzahl
Summe
35
61
10
7
95
180
401
96
Sportverein Kaster 1993 e. V.
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
TKD Bedburg e. V.
Turnvereinigung Bedburg e.V.
Summe
68
87
547
1.587
50,40 €
87 ,84 €
14,40 €
10,08 €
136,80 €
259,20 €
577,44 €
138,24 €
0,00 €
97,92 €
125,28 €
787,68 €
2.285,28 €
2
6
0
0
7
4
17
1
5
4
28
74
62,16 €
186,48 €
0,00 €
0,00 €
217,56 €
124,32 €
528,36 €
31,08 €
0,00 €
155,40 €
124,32 €
870,24 €
2.299,92 €
112,56 €
274,32 €
50,00 €
50,00 €
354,36 €
383,52 €
1.105,80 €
169,32 €
0,00 €
253,32 €
249,60 €
1.657,92 €
4.660,72 €
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Sportverein Kaster 1993 e. V. gegenüber dem Vorjahr keinen Antrag, der Bedburger Fischereiverein e. V. hingegen - erstmals seit
mehreren Jahren - wieder einen Antrag gestellt hat.
Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer
6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen
Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere Aufwendungen als den Höchstbetrag der Förderung - Anzahl der Mitglieder x 5,40 € - nachweisen.
Beschlussvorlage WP7-27/2008
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Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt daher folgende Zuschussgewährung vor:
Vereinigung
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
Summe
Mitglieder
317
290
Zuschuss
1.711,80 €
1.566,00 €
607
3.277,80 €
Ebenfalls einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien hat der Verein BC KirdorfBlerichen 1932 e. V. gestellt; Anlagen wurden dem Antrag nicht beigefügt.Voraussetzung für die
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses nach Ziffer 6.1 ist, dass die Vereine ausschließlich
vereinseigene Anlagen in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten nutzen. Aufgrund einer
bestehenden vertraglichen Vereinbarung werden die anfallenden Betriebskosten dem Verein
[bei Beantragung] in Gänze durch die Stadt - Fachbereich III - erstattet; der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien ist daher abzulehnen.
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Der Tennisclub Kaster 75 e. V. hat mit Datum vom 20.03.2008 einen Antrag auf Förderung der
Kosten für eine `frühjahrsmäßige Instandsetzung´ von sieben Tennisplätzen sowie für eine Abdeckfolie gestellt. Aus den beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Maßnahme bereits abgeschlossen ist; der Antrag ist daher nach Ziffer 7.2 der Sportförderungsrichtlinien abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-27/2008
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