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Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
14.04.2010
Erstellt
22.09.10, 18:07
Aktualisiert
22.09.10, 18:07
Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

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Bad Münstereifel, 22.09.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 14.04.2010 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 56-IX/Z-6 Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird über die verschiedenen Absätze des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt. Die Betriebsleitung unterrichtet, dass das Thema am vergangenen Montag Gegenstand eines interfraktionellen Gespräches war und dabei insbesondere die Grundgebühr, die Umstellung 2007 und 2008 und die Gebührenhöhe 2010 behandelt wurden. Darüber hinaus erläutert die Betriebsleitung die Grundlagen der vorgelegten Gebührenkalkulationen und Änderungssatzung. Dazu gehört für das Regenwasser eine Grundgebühr je 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch 200 qm (Grundstaffel), die auch für anschließbare und anschlusspflichtige, aber nicht angeschlossene Grundstücke mit pauschal 200 qm, erhoben werden soll. In diesem Zusammenhang wird angekündigt, die Satzungsregelung für die Grundstücke mit unterlassenem Regenwasseranschluss vorsorglich noch zu überarbeiten und klarer abfassen zu wollen. Beschluss: Zu Teil 1 des Beschlussvorschlages Einstimmiger Beschluss: 1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen pauschalen Berechnung. Zu Teil 2 des Beschlussvorschlages a) Vertagung Herr Klerx aus der FDP-Fraktion sieht zu Abs. 2 des Beschlusses noch Klärungsbedarf und beantragt, den Beschluss über die Gebührenkalkulationen in die nächste Sitzung am 27.04.2010 zu vertagen. Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgewiesen. b) Grundgebühr Beschluss bei 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen: Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr erhoben. c) Form der Grundgebühr Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen: Die Grundgebühr wird je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens 200 qm (Grundstaffel) erhoben. Zur Grundgebühr werden auch anschließbare und anschlussverpflichtete, aber nicht angeschlossene Grundstücke mit pauschal 200 qm herangezogen. d) Beschlussvorschlag Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen: 2. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6 sind vom Rat geprüft und gebilligt. Zu Teil 3 des Beschlussvorschlages Herr B. Müller aus der CDU-Fraktion beantragt, die Entscheidung über die 31. Änderungssatzung in die nächste Ratssitzung am 27.04.2010 zu vertagen. Beschluss bei 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: Der Beschluss über die 31. Änderungssatzung wird in die nächste Sitzung des Rates am 27.04.2010 vertragt. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.04.2010 Seite 2