Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
14.04.2010
Erstellt
22.09.10, 18:07
Aktualisiert
22.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 22.09.2010
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke"
vom Mittwoch, den 14.04.2010
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 56-IX/Z-6
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr
Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird über die verschiedenen Absätze des Beschlussvorschlages
getrennt abgestimmt.
Die Betriebsleitung unterrichtet, dass das Thema am vergangenen Montag Gegenstand eines
interfraktionellen Gespräches war und dabei insbesondere die Grundgebühr, die Umstellung 2007
und 2008 und die Gebührenhöhe 2010 behandelt wurden.
Darüber
hinaus
erläutert
die
Betriebsleitung
die
Grundlagen
der
vorgelegten
Gebührenkalkulationen und Änderungssatzung. Dazu gehört für das Regenwasser eine
Grundgebühr je 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch 200 qm (Grundstaffel), die
auch für anschließbare und anschlusspflichtige, aber nicht angeschlossene Grundstücke mit
pauschal 200 qm, erhoben werden soll. In diesem Zusammenhang wird angekündigt, die
Satzungsregelung für die Grundstücke mit unterlassenem Regenwasseranschluss vorsorglich
noch zu überarbeiten und klarer abfassen zu wollen.
Beschluss:
Zu Teil 1 des Beschlussvorschlages
Einstimmiger Beschluss:
1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue
Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen
pauschalen Berechnung.
Zu Teil 2 des Beschlussvorschlages
a) Vertagung
Herr Klerx aus der FDP-Fraktion sieht zu Abs. 2 des Beschlusses noch Klärungsbedarf und
beantragt, den Beschluss über die Gebührenkalkulationen in die nächste Sitzung am 27.04.2010
zu vertagen.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgewiesen.
b) Grundgebühr
Beschluss bei 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:
Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr erhoben.
c) Form der Grundgebühr
Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:
Die Grundgebühr wird je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens 200 qm
(Grundstaffel) erhoben. Zur Grundgebühr werden auch anschließbare und anschlussverpflichtete,
aber nicht angeschlossene Grundstücke mit pauschal 200 qm herangezogen.
d) Beschlussvorschlag
Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:
2. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6
sind vom Rat geprüft und gebilligt.
Zu Teil 3 des Beschlussvorschlages
Herr B. Müller aus der CDU-Fraktion beantragt, die Entscheidung über die 31. Änderungssatzung
in die nächste Ratssitzung am 27.04.2010 zu vertagen.
Beschluss bei 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
Der Beschluss über die 31. Änderungssatzung wird in die nächste Sitzung des Rates am
27.04.2010 vertragt.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.04.2010
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