Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 32/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 15.01.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
11.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2015
Betriebsausschuss Straßen
28.05.2015
Betriebsausschuss Straßen
24.09.2015
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca.50.000
Euro
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
50.000 Euro
500 Euro/ Jahr
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der fußläufigen Verbindung entlang der Luxemburger
Straße vom Ortskern Erp zum Dorfgemeinschaftshaus. Ab der Abt-Horchem-Straße fehlen hier
beidseitig der Luxemburger Straße die Gehweganlagen. Im Abschnitt zwischen den beiden
Einmündungen der Abt-Horchem-Straße wurde für die Fußgänger lediglich auf der östlichen Seite
ein Streifen abmarkiert und mit Fußgängerpiktogrammen versehen.
Im Antrag wurde vorgeschlagen, auf der westlichen Seite der Luxemburger Straße einen Gehweg
anzulegen. Dieser Vorschlag ist im Flächennutzungsplan der Stadt nicht vorgesehen, da auf
dieser Seite der Luxemburger Straße keine Bebauung ausgewiesen ist. Unter anderem ist die
Fläche zwischen der Luxemburger Straße und der Erpa als landschaftsgeschützter Bestandteil
ausgewiesen.
Wenn ein Gehweg entlang der Luxemburger Straße angelegt werden sollte, dann sollte er entlang
der östlichen Fahrbahnseite an der Bebauung liegen.
Die Kosten für den Ausbau eines Gehweges in der Breite von ca. 2,00m mit einer Bordsteinanlage
auf der östlichen Seite der Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen der Abt-Horchem-Straße
und dem Dorfgemeinschaftshaus würde bei 50.000,00 Euro liegen. Mittel wurden hierfür im
Wirtschaftplan 2015 nicht angesetzt.
In Vertretung
(Hallstein)
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