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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 32/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 15.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2015 Betriebsausschuss Straßen 28.05.2015 Betriebsausschuss Straßen 24.09.2015 Betrifft: Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca.50.000 Euro Folgekosten in €: Kostenträger: Stadt Erftstadt Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 50.000 Euro 500 Euro/ Jahr X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der fußläufigen Verbindung entlang der Luxemburger Straße vom Ortskern Erp zum Dorfgemeinschaftshaus. Ab der Abt-Horchem-Straße fehlen hier beidseitig der Luxemburger Straße die Gehweganlagen. Im Abschnitt zwischen den beiden Einmündungen der Abt-Horchem-Straße wurde für die Fußgänger lediglich auf der östlichen Seite ein Streifen abmarkiert und mit Fußgängerpiktogrammen versehen. Im Antrag wurde vorgeschlagen, auf der westlichen Seite der Luxemburger Straße einen Gehweg anzulegen. Dieser Vorschlag ist im Flächennutzungsplan der Stadt nicht vorgesehen, da auf dieser Seite der Luxemburger Straße keine Bebauung ausgewiesen ist. Unter anderem ist die Fläche zwischen der Luxemburger Straße und der Erpa als landschaftsgeschützter Bestandteil ausgewiesen. Wenn ein Gehweg entlang der Luxemburger Straße angelegt werden sollte, dann sollte er entlang der östlichen Fahrbahnseite an der Bebauung liegen. Die Kosten für den Ausbau eines Gehweges in der Breite von ca. 2,00m mit einer Bordsteinanlage auf der östlichen Seite der Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen der Abt-Horchem-Straße und dem Dorfgemeinschaftshaus würde bei 50.000,00 Euro liegen. Mittel wurden hierfür im Wirtschaftplan 2015 nicht angesetzt. In Vertretung (Hallstein) -2-