Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
25.06.15, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 266/2015
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.05.2015
02.06.2015
Kämmerer
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
Dezernat 4
gez. Walter, Leiter
RPA
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und Personalausschuss
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
16.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
15.09.2015
vorberatend
Rat
29.09.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
10.11.2015
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Gas- und Stromkonzessionsverträge;
Vertragsende bzw. Nutzung Sonderkündigungrecht zum 06.12.2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Das für den bestehenden Stromkonzessionsvertrag mit der RWE Deutschland AG zum
06.12.2018 bestehende Sonderkündigungsrecht wird wahrgenommen und der Vertrag zu diesem Termin gekündigt.
2. Die Absicht der Stadt Erftstadt, ein Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz durchzuführen, wird gem. § 46 III Energiewirtschaftsgesetzt im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
3. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für die Beauftragung eines Beraters zu erarbeiten, der die Stadt bei den anstehenden Interessenbekundungsverfahren begleitet.
Begründung:
Der bestehende Konzessionsvertrag der GVG Rhein Erft mbH über das Gasnetz in der Stadt Erftstadt läuft nach 20 Jahren zum 06.12.2018 aus. Für die erneute Vergabe der Konzession ist zwingend ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Der mit der RWE Deutschland AG bestehende Konzessionsvertrag für das Stromnetz hat eine
Laufzeit vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2029. Abgestimmt auf das Auslaufen des Konzessionsvertrages für das Gasnetz besteht für diesen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht zum 06.12.2018.
Die gleichzeitige Vergabe der Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz könnte für die Stadt
Erftstadt wirtschaftliche Vorteile bringen. Daher sollte das Sonderkündigungsrecht für den Konzessionsvertrag Strom wahrgenommen und der Vertrag zum 06.12.2018 gekündigt werden.
Die Absicht, Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz neu zu vergeben, muss zwei Jahre vor
dem beabsichtigten Vertragsbeginn im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden.
Im Rahmen eins Interessenbekundungsverfahrens zum Abschluss eines Konzessionsvertrages
sind zahlreiche komplexe Fragestellungen technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Art zu beantworten. Es sollte daher ein Berater beauftragt werden, der die Stadt Erftstadt bei der Durchführung des Verfahrens unterstützt. Als erster Schritt ist daher ein Vorschlag zu erarbeiten, welcher
Berater beauftragt werden soll. Der Auftrag sollte unmittelbar nach der Sommerpause vergeben
werden.
Von der Vergabe einer Direktkonzession an einen Netzbetreiber bis hin zur Übernahme eines Netzes durch die Stadt Erftstadt bietet sich im Rahmen der anstehenden Interessenbekundungsverfahren eines breites Spektrum von Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt Erftstadt. Um die komplexen Verfahren mit einem angemessenen Aufwand durchführen zu können, sollte daher zunächst mit dem Berater ein Szenario erarbeitet werden, welche Ziele die Stadt Erftstadt im Rahmen dieser Verfahren erfolgt.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-