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Beschlussvorlage (Gas- und Stromkonzessionsverträge; Vertragsende bzw. Nutzung Sonderkündigungrecht zum 06.12.2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
25.06.15, 18:41
Beschlussvorlage (Gas- und Stromkonzessionsverträge;
Vertragsende bzw. Nutzung Sonderkündigungrecht zum 06.12.2018) Beschlussvorlage (Gas- und Stromkonzessionsverträge;
Vertragsende bzw. Nutzung Sonderkündigungrecht zum 06.12.2018)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 266/2015 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.05.2015 02.06.2015 Kämmerer gez. Dr. Risthaus Amtsleiter Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Dezernat 6 BM Termin Bemerkungen 16.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 15.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 10.11.2015 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Gas- und Stromkonzessionsverträge; Vertragsende bzw. Nutzung Sonderkündigungrecht zum 06.12.2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Das für den bestehenden Stromkonzessionsvertrag mit der RWE Deutschland AG zum 06.12.2018 bestehende Sonderkündigungsrecht wird wahrgenommen und der Vertrag zu diesem Termin gekündigt. 2. Die Absicht der Stadt Erftstadt, ein Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz durchzuführen, wird gem. § 46 III Energiewirtschaftsgesetzt im Bundesanzeiger bekanntgegeben. 3. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für die Beauftragung eines Beraters zu erarbeiten, der die Stadt bei den anstehenden Interessenbekundungsverfahren begleitet. Begründung: Der bestehende Konzessionsvertrag der GVG Rhein Erft mbH über das Gasnetz in der Stadt Erftstadt läuft nach 20 Jahren zum 06.12.2018 aus. Für die erneute Vergabe der Konzession ist zwingend ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Der mit der RWE Deutschland AG bestehende Konzessionsvertrag für das Stromnetz hat eine Laufzeit vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2029. Abgestimmt auf das Auslaufen des Konzessionsvertrages für das Gasnetz besteht für diesen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht zum 06.12.2018. Die gleichzeitige Vergabe der Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz könnte für die Stadt Erftstadt wirtschaftliche Vorteile bringen. Daher sollte das Sonderkündigungsrecht für den Konzessionsvertrag Strom wahrgenommen und der Vertrag zum 06.12.2018 gekündigt werden. Die Absicht, Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz neu zu vergeben, muss zwei Jahre vor dem beabsichtigten Vertragsbeginn im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden. Im Rahmen eins Interessenbekundungsverfahrens zum Abschluss eines Konzessionsvertrages sind zahlreiche komplexe Fragestellungen technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Art zu beantworten. Es sollte daher ein Berater beauftragt werden, der die Stadt Erftstadt bei der Durchführung des Verfahrens unterstützt. Als erster Schritt ist daher ein Vorschlag zu erarbeiten, welcher Berater beauftragt werden soll. Der Auftrag sollte unmittelbar nach der Sommerpause vergeben werden. Von der Vergabe einer Direktkonzession an einen Netzbetreiber bis hin zur Übernahme eines Netzes durch die Stadt Erftstadt bietet sich im Rahmen der anstehenden Interessenbekundungsverfahren eines breites Spektrum von Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt Erftstadt. Um die komplexen Verfahren mit einem angemessenen Aufwand durchführen zu können, sollte daher zunächst mit dem Berater ein Szenario erarbeitet werden, welche Ziele die Stadt Erftstadt im Rahmen dieser Verfahren erfolgt. In Vertretung (Hallstein) -2-