Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Breitbandausbau in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Breitbandausbau in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Breitbandausbau in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Breitbandausbau in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 124 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 135/2015 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 12.05.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Breitbandausbau in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Noch nicht Noch nicht abschätzbar abschätzbar Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1): Seit dem mit Mitteln des GAK-Programms geförderten Ausbaus in den fünf Stadtteilen Bliesheim, Erp, Friesheim, Gymnich und Dirmerzheim (Abschluss Mitte 2012, seinerzeit das größte Ausbauprojekt in NRW) sowie dem Ausbau der Gewerbegebiete in Lechenich inkl. des WirtschaftsPark (Abschluss Ende März 2014) ist die Breitbandversorgung in unserer Stadt bereits deutlich verbessert worden. In den angesprochenen Gebieten entsprechen die Anschlussqualitäten seitdem dem VDSL-Standard. Für die Verbesserung der Versorgung in den fünf Stadtteilen wurde seinerzeit auch eine umfangreiche Bedarfserhebung (Fragebogen verteilt an alle Haushalte) inkl. einer dezidierten Auswertung durchgeführt. Diese Bedarfserhebung war integraler Bestandteil für den Erhalt der Fördermittel. Gemäß der Informationen von Breitband NRW (www.breitband.nrw.de), die Zahlen für das gesamte Land NRW basieren auf einer der Erhebung aus Mitte 2014, stellt sich die Breitbandversorgungslage der Stadt Erftstadt wie folgt dar:     Anschlussqualität ≥ 2 Mbit/s = 100 % Anschlussqualität ≥ 6 Mbit/s = 85 % Anschlussqualität ≥ 16 Mbit/s = 67 % Anschlussqualität ≥ 50 Mbit/s = 38 % In den beiden städtischen Siedlungsschwerpunkten ist die Versorgungslage sogar noch besser. Gesamt Liblar sowie der westliche Teil von Lechenich werden über den Provider Unitymedia über deren Spitzenprodukt mit Bandbreiten von bis zu 150 Mbit/s versorgt. Die beigefügten Anlagen (Breitbandatlanten von Breitband NRW sowie dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur entnommen) stellen, soweit vorhanden, die Versorgungslage in Abhängigkeit der Anschlussqualitäten nochmals graphisch dar. Als Vergleich sind auch die Anschlussqualitäten für den gesamten Rhein-Erft-Kreis beigefügt. Zu Punkt 2): Nach wie vor bestehen keine Möglichkeiten einen eventuellen weiteren Ausbau der Breitbandversorgung in Erftstadt über öffentliche Fördermittel finanzieren zu lassen. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass immer noch als Grundlage für die Förderung eine flächendeckende Unterversorgung bzw. eine Anschlussqualität von ≤ 2 Mbit/s vorliegen muss. Dies ist in unserer Stadt (vgl. Anschlussqualitäten weiter oben) nicht mehr gegeben. Laut vorliegenden Informationen überlegt der Gesetzgeber zurzeit jedoch den Schwellenwert für die Unterversorgung auf eine Anschlussqualität von ≤ 6 Mbit/s anzuheben. Sollte dies passieren, macht eine erneute genaue Prüfung einzelner Stadtteile wieder Sinn. Es ist hierbei aber anzumerken, dass dann abermals das gesamte Verfahren mit Markterkundung und Marktversagen inkl. Bedarfserhebung (= Bürgerbefragung) durchzuführen ist. Zu Punkt 3): Bereits im Frühjahr des Jahres 2014 hat die Verwaltung eine Markterkundung für den Ausbau des gesamten Stadtgebietes in der Vectoring-Technologie über das Portal Breitband NRW sowie die städtische Homepage für die Dauer von mehr als vier Wochen öffentlich publik gemacht. Die Resonanz hierzu der Netzbetreiber war leider überschaubar. Lediglich die Deutsche Telekom GmbH hat ein unverbindliches Angebot unterbreitet. Wobei sich dieses zunächst auch nur auf die ohnehin gut bis sehr gut versorgten Stadtteile Liblar (inkl. Blessem) und Lechenich beschränkt. Als Ausbauzeitraum führt man hier das Jahr 2017 auf. Bemühung seitens des Bürgermeisters sowohl auf den Ausbauzeitraum als auch den städtischen Ausbauraum positiv einzuwirken wurden von der deutschen Telekom mit dem Verweis auf die schon langfristig bestehenden Ausbauplanungen bundesweit in anderen Kommunen inkl. der knappen Tiefbauressourcen abgewiesen. -2- Selbstverständlich hat die Verwaltung auch mit den anderen, hier in der Region tätigen Netzbetreibern den Dialog aufgenommen. Seitens Unitymedia wurde sofort mitgeteilt, dass ein Ausbau für sie nicht Frage käme. Mit der Net.Cologne steht die Verwaltung noch in konstruktiven Gesprächen. Net.Cologne ist aktuell in der Prüfung, ob ein Ausbau gemeinsam mit der RWE-Tochter Westnetz wirtschaftlich attraktiv ist. Sobald hierzu belastbare Aussagen vorliegen, werde ich die städtischen Gremien entsprechend zeitnah informieren. Zu Punkt 4): Die Zusammenarbeit mit einem externen Berater aus Erftstadt im Rahmen der ersten beiden Breitbandausbauprojekte – fünf Stadtteile Bliesheim, Erp, Dirmerzheim, Friesheim Erp und Gymnich sowie den Gewerbegebieten in Lechenich – hat sich sowohl auf der fachlichen als auch der persönlichen Ebene mehr als bewährt. Zudem steht dieser externe Berater unserer Wirtschaftsförderung auch außerhalb von konkret vereinbarten Aufträgen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu einem weiteren Ausbauprojekt kommen, so sollten entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden, um der Verwaltung erneut externe Fachkompetenz zur Seite zu stellen. Zu Punkt 5): Hinsichtlich des Aufbaus einer passiven Infrastruktur (Leerrohre) gibt es zwei Herangehensweisen. Zum einen über einer Fremdversorger oder über die Stadt selber. Bei Erschließungsmaßnahmen bietet die RWE AG die Verlegung von entsprechenden Leerrohren mit an. Dies ist bereits in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises erfolgreich durchgeführt worden. Mit der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG) aus Hürth werden wir diesbezüglich zeitnah das Gespräch aufnehmen. Sollte der Aufbau einer eigenen Leerrohrinfrastruktur bei städtischen Baumaßnahmen verfolgt werden bzw. sofort erfolgen, so müssten hierfür zunächst entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bisher jedoch nicht erfolgt. In Vertretung (Erner) -3-