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Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplans, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplans, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul; 
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplans, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul; 
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 204/2015 Az.: 61.20-20 / 11. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 12.05.2015 23.06.2015 beschließend 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Flächennutzungsplanvorentwurf Nr.11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, als Flächennutzungsplanentwurf Nr.11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen Begründung: Der Rat der Stadt Erfstadt hat am 16.12.2014 die Planaufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt (siehe V450/2014) beschossen. Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 172, ErftstadtLechenich,Vilskaul, geschaffen werden. Die städtebauliche Planung verfolgt das Ziel, die bisherige Darstellung: Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Friedhof (Friedhofserweiterungsfläche) im Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche zu ändern. Gleichzeitig wird in entsprechendem Flächenumfang (ca. 2,8 ha) die Wohnbauflächendarstellung in „Lechenich-West“ zurückgenommen und in Grünfläche, Zweckbestimmung: Ausgleichsfläche geändert (s. Anlageplan). Die Planung ist mit der Bezirksregierung Köln bereits vorabgestimmt. Nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.01.2015 bis einschließlich 11.02.2015 gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-