Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 204/2015
Az.: 61.20-20 / 11. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
27.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
12.05.2015
23.06.2015
beschließend
11. Änderung des Flächennutzungsplans, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Flächennutzungsplanvorentwurf
Nr.11,
Erftstadt-Lechenich,
Vilskaul,
als
Flächennutzungsplanentwurf Nr.11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, nebst Begründung und
Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Begründung:
Der Rat der Stadt Erfstadt hat am 16.12.2014 die Planaufstellung der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt (siehe V450/2014) beschossen.
Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 172, ErftstadtLechenich,Vilskaul, geschaffen werden.
Die städtebauliche Planung verfolgt das Ziel, die bisherige Darstellung: Öffentliche Grünfläche,
Zweckbestimmung: Friedhof (Friedhofserweiterungsfläche) im Flächennutzungsplan in
Wohnbaufläche zu ändern. Gleichzeitig wird in entsprechendem Flächenumfang (ca. 2,8 ha) die
Wohnbauflächendarstellung in „Lechenich-West“ zurückgenommen und in Grünfläche,
Zweckbestimmung: Ausgleichsfläche geändert (s. Anlageplan). Die Planung ist mit der
Bezirksregierung Köln bereits vorabgestimmt.
Nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.01.2015 bis
einschließlich 11.02.2015 gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann nunmehr die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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