Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
11. FNP-Änderung
‚Vilskaul’ in Erftstadt-Lechenich
- Begründung Teil B Umweltbericht
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
erstellt im Dezember 2014
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“
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GLIEDERUNG
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Einleitung
a)
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
b)
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
- Biotope - Boden - Wasser - Klima - Landschaft und Ortsbild - Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter - Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern - Nutzung erneuerbarer Energien sowie effiziente Nutzung von Energie -
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c)
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung - Ausgleichsmaßnahmen -
d)
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Zusätzliche Angaben
a)
Beschreibung der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind
b)
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
c)
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich
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1. Einleitung
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172, „Vilskaul“ in Erftstadt-Lechenich ist die Schaffung einer
planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer Wohnbaufläche im Nordwesten von Lechenich.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Erftstädter Ortsteils Lechenich. Es grenzt im
Westen und Nordwesten an die freie, intensiv ackerbaulich genutzte Feldflur. Im Süden befindet sich die
vorhandene Wohnbebauung Lechenichs. Im Osten und Nordosten befindet sich der Lechenicher Friedhof.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4 ha (1,5 ha Wohnbaufläche, 0,9 ha Versickerungsfläche und 1,6 ha
Bolz- und Grillplatz sowie Frei- und Verkehrsflächen). In den Teilen, wo neue Eingriffe durch Wohnbebauung
und Verkehr entstehen, sind ausschließlich Ackerfläche und ein geringer Teil Intensivgrünland betroffen. Eine
große Versickerungsfläche ist im nördlichen Teil auf Grünland geplant. Der Bolz und Grillplatz bleiben im
Bestand erhalten; hier entstehen keine neuen Eingriffe. Die äußere Erschließung soll über zwei Anbindungen
erfolgen: im Norden über den „Blessemer Lichweg“ und im Süden an die Erschließungsstraße „Vilskaul“.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet
Bebauungskonzept
Im Sinne einer zeitgemäßen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die angrenzende Siedlungs- und
Bebauungsstruktur sollen folgende städtebauliche Zielsetzungen in die Planung einfließen:
●
Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung in Form von Ein-,
Doppel- und Mehrfamilienhäusern (ca. 45 Wohneinheiten)
●
Variabilität der Konzeptionen zur Integration von Bauprojekten (z. B. generationsübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen usw.)
●
Behutsame Einbindung in den bestehenden Landschafts- und Erholungsraum
●
Flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume und Freiflächen
●
Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen (z.B. OberflächenwasserVersickerungsanlagen etc.)
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind:
- Regionalplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes teilweise
"allgemeinen Freiraum und Agrarbereich" (gelb) und „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) dar.
- Flächennutzungsplan Es soll eine Erweiterung der Wohnbaufläche in Lechenich-Nordwest überwiegend auf einer nicht mehr für
diese Zwecke benötigten und im FNP dargestellten Friedhofserweiterungsfläche erfolgen. Im Gegenzug dazu
soll die Ausweisung einer Wohnbaufläche in einem unmittelbar westlich angrenzenden Bereich zurückgenommen werden und diese Fläche nunmehr als Ausgleichsfläche dargestellt werden.
Dies soll zu einer Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation (z. B. durch abrupt am Acker
endende Stichstraßen im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche oder teilweise nicht eingegrünte
Nebenanlagen direkt angrenzend an landwirtschaftliche Flächen) führen und zu einer stadtbild- und
landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes von Lechenich beitragen.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich
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Abb. 2: Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 4
„Zülpicher Börde“ mit Kennzeichnung des Plangebietes
Die hier vorliegende 11. Änderung des FNP der Stadt Erftstadt sieht für den östlichen Änderungsbereich die
Darstellung "Wohnbauland" vor. Damit besteht die Möglichkeit, den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 172 in einem Parallelverfahren zu entwickeln, über den ein „Allgemeines Wohngebiet“
festgesetzt werden soll. Die Darstellung "Wohnbauland" der östlichen Teilfläche im Rahmen des
Flächennutzungsplanes bzw. die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 172 entspricht somit der angestrebten städtebaulichen Zielsetzung für das Änderungs- / Plangebiet und
erweitert die Wohnbauflächen des Stadtteils Lechenich organisch nach Norden bis an die nördlich
angrenzenden öffentlichen Grünflächen (Friedhof, Bolzplatz, Grillhütte), welche somit eingebunden werden in
eine attraktive grüne Übergangszone vom Siedlungsrand zur offenen Landschaft der Zülpicher Börde
Für die westliche Teilfläche ist die Darstellung „ Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Natur und Landschaft“ vorgesehen. Dies entspricht der FNP-Darstellung der nordwestlich
daran angrenzenden Fläche, womit langfristig, im Falle einer Entwicklung weiterer im FNP dargestellter
Wohnbauflächen, ein landschaftsgerechter Übergang als Ortsrandeingrünung und eine eingriffsnahe
Ausgleichsfläche geschaffen werden soll.
Mit dem Verzicht auf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes / den Bebauungsplan Nr. 172 würde
auch die Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und ortsbildgerechten
Abrundung des Stadtteils Lechenich entfallen.
- Landschaftsplan Laut Landschaftsplan 4 sind keine Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte durch die Planung betroffen.
Benachbart, aber nicht betroffen ist der Geschützte Landschaftsbestandteil LB 2.4-56 „Linden-Allee am Friedhofszugang“. Für das Plangebiet ist im Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausbau als Agrarlandschaft
mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen“ definiert.
- Wasserschutzzone Der Bebauungsplan legt einen Bereich fest, der in der Wasserschutzzone III B liegt.
- Hochwasserschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb der Überschwemmungsbereiche der Erft und des Rotbachs.
2. Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
Durch die FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt bzw. den BP-Nr.172 werden Eingriffe in Natur und
Landschaft vorbereitet, die durch eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen
können, und somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 (1) Landschaftsgesetz NW in Natur
und Landschaft darstellen.
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- Biotope Das Plangebiet grenzt an einen ebenen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum im Westen
und Norden, an den gut durchgrünten Lechenicher Friedhof im Osten sowie an die vorhandene
Wohnbebauung im Süden. Das zukünftige Wohnbaugebiet selbst ist derzeit intensiv landwirtschaftlich
genutzt. Landschaftsgliedernde oder –prägende Elemente wie Einzelbäume und Hecken sowie vorhandene
Wohnbebauung umrahmen zum Teil den direkt betroffenen Planungsraum. Hier sind die bestehende
Eingrünung des Bolzplatzes im Norden, die Gehölze im Umfeld des Friedhofes zu nennen. Diese mit
Gehölzen z. T. dicht bewachsenen Flächen bewirken eine Aufwertung der Landschaft, und nehmen zum
heutigen Zeitpunkt für ihren Standort die Funktion einer dichten Ortsrandeingrünung wahr. Die
Freizeitanlagen Bolzplatz und Grillhütte sowie deren Randbepflanzungen sowie die Gehölze entlang der
Friedhofsgrenzen sind von der Wohnbau- und Verkehrsplanung nicht direkt betroffen und bleiben erhalten.
Für das Planungsgebiet sind folgende Biotoptypen von charakteristischer Bedeutung:
Grünland: Das intensiv genutzte Grünland im Norden des Plangebietes wird als Mähwiese genutzt und weist
typische Arten der Fettwiesen auf; zeichnet sich somit durch einen relativ geringen Bestand an
Wiesenkräutern aus. Als Lebensraum für Insekten ist sie von untergeordneter Bedeutung. Durch die
auffallend zahlreichen Mäusegänge und –löcher ist davon auszugehen, dass Greifvögel hier gute
Möglichkeiten bei der Nahrungssuche vorfinden.
Ackerland: Etwa 50 % des geplanten Wohngebietes wird intensiv ackerbaulich genutzt. Der intensive Einsatz
von Düngemitteln und Pestiziden spiegelt sich unter anderem in einer quantitativ und qualitativ verarmten
Segetalflora wider. Als Segetalflora gelten Arten, die als Rohbodenpioniere schnell offene Flächen besiedeln
können (u. a. Ackerwildkräuter). Im Oktober 2014 war die Fläche mit einer Wintergetreideansaat bestellt. Der
Acker grenzt direkt an die vorhandene Wohnbebauung an und ist deshalb zusätzlich relativ starken
anthropogenen Störungen ausgesetzt.
Bereich Grillhütte: Die Grundfläche der Hütte selbst beträgt etwa 55 m². Daneben befindet sich der im Freien
stehende Grill. Die stark genutzte Fläche um Hütte und Grill sind als Scherrasenbereiche ausgebildet. Am
Rand existieren Ruderalflächen als Saumstrukturen. Hier handelt es sich um wenig gemähtes Grünland mit
hochwachsendem Gras und Kräutern durchsetzt. Dennoch zeigen die dominierenden Arten Brennnessel und
Ackerkratzdistel als Stickstoffzeiger eine starke Nährstoffanreicherung. Der vorhandene, etwa 2,50 m hohe
Wall zwischen Grünland und Grillhütte wird stark dominiert von Brombeersträuchern und Brennnesseln.
Bereich Bolzplatz: Beim Bolzplatz selbst mit einer Fläche von etwa 2.000 m² handelt es sich um einen mäßig
intensiv genutzten Scherrasen. Bei ausbleibender Störung durch Sporttreibende ist die Fläche interessant als
Nahrungsfläche für einige Vogelarten. Der umgebende Gehölzstreifen mit einer Flächengröße von etwa
1.000 m² ist dicht bewachsen und wird dominiert durch heimische Gehölzarten. Diese Gehölzstruktur bleibt
erhalten und wird durch die Planung nicht berührt – sie dient bereits jetzt als Eingrünung der Ortslage und
wird diese Funktion auch für die geplante Wohnbebauung einnehmen.
Randbepflanzung Friedhof: Bei der den Friedhof umgebenden Struktur handelt es sich um Einzelgehölze,
aufgelockerte Heckenbereiche, die sich mit gehölzfreien Altgrasbereichen und intensiv genutzten
Scherrasenbereichen abwechseln. Als Solitäre wurden einige Winterlinden gepflanzt (Alter ca. 15-20 Jahre).
In den Heckenbereichen dominieren heimische Gehölzarten. Daneben sind niedrigwüchsige Bereiche mit der
Kriechmispel (Cotoneaster) als Hauptart vorhanden. Die Randbepflanzung wird durch Wohn- und
Verkehrsplanung nicht berührt und wird im Rahmen der Eingrünung des geplanten Versickerungsbeckens
noch erweitert und dadurch in ihrer ökologischen Funktion gestärkt.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Durch das geplante Baugebiet werden auf den Bauflächen (im Umfang der GRZ) und durch die öffentlichen
Verkehrsflächen die Ackerfläche sowie Teile der Grünlandfläche versiegelt. Die nicht überbaubaren
Grundflächen sind als Hausgärten anzulegen. Auf diesen Flächen wird zwar der Biotoptyp verändert, aber in
Teilbereichen kann mit einer Lebensraumverbesserung für sogenannten Kulturfolgerarten gegenüber der
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden, da einige Hausgärten voraussichtlich einen relativ
hohen Gehölz- bzw. Staudenanteil aufweisen werden. Ebenso wichtige Funktionen für die Schutzgüter
„Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ nimmt die geplante Eingrünung des Baugebiets mit Gehölzen ein.
Hier sind in erster Linie die Randbepflanzung des Versickerungsbeckens im Nordosten und der parkartig
anzulegende Grünstreifen zwischen Bolzplatz/Grillhütte und geplanter Bebauung zu nennen. Zur guten
Durchgrünung gehört auch die Maßgabe, die unbebauten Grundstücksbereiche gärtnerisch zu gestalten und
zu unterhalten und das Verbot der Nutzung dieser Flächen als Arbeits- oder Lagerflächen.
Die Grillhütte und der Bolzplatz mit den Randbepflanzungen und Krautsäumen sind zwar Bestandteil des
Bebauungsplanes, werden aber in ihrem Bestand und in ihrer Nutzung erhalten bzw. festgesetzt. Die bereits
vorhandenen Gehölzbereiche werden sich durch die Eingrünung des Versickerungsbeckens, dem
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Gehölzstreifen entlang der Friedhofsgrenze, der dichten Bepflanzung auf dem geplanten Lärmschutzwall und
dem parkartig anzulegende Grünstreifen und geplanter Bebauung noch ausweiten.
Sämtliche Baum- und Strauchpflanzungen innerhalb des Plangebietes dienen neben der Kompensation der
Eingriffe in den Biotop- und Artenschutz ebenfalls dem Ausgleich der Eingriffe in das Klima und der
Neugestaltung des Ortsbildes.
- europäischer Artenschutz Im Rahmen der Genehmigung des geplanten Vorhabens ist Sorge zu tragen, dass keine
artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich
geschützten Arten erfolgen.
Eine zielgerichtete Prüfung bei der Zulassung des Vorhabens erfordert hinsichtlich der Folgen für den
Artenschutz die Ermittlung der besonders und streng geschützten Arten,
• die im Wirkbereich des Vorhabens vorkommen können und
• die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens empfindlich sind.
Sofern besonders oder streng geschützte Arten vorkommen und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
erfüllt sind, ist die Artenschutzregelung abzuarbeiten, d.h. es ist ggf. eine Ausnahme, eine Befreiung und ggf.
eine artenschutzrechtliche Kompensation erforderlich.
Auswirkungen durch die Planung
Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung keine Erkenntnisse
über artenschutzrechtlich relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt oder
gestört werden können. Für diese Annahme spricht zudem, dass es bei dem direkt betroffenen Lebensraum
Intensivacker und Intensivgrünland im Vorhabensgebiet nicht um Sonderstandorte oder Biotope mit seltenen
Standortbedingungen handelt.
- Boden Bei dem Bodentyp im Plangebiet handelt es sich nach Blatt L 5106 der Bodenkarte NRW größtenteils um
schluffige Lemböden aus Löß über Sand und Kies der Mittel- und Hauptterrasse, stellenweise über sandigen
oder tonigen Ablagerungen. Die Böden im Bereich der geplanten Wohnbebauung werden im nördlichen
Bereich intensiv als Mähwiese und im südlichen Teil als Intensivacker genutzt. Die Bodenzahl liegt zwischen
55 und 75 und die Ertragsfähigkeit ist hoch. Wasserkapazität, Durchlässigkeit und die Fähigkeit zur Sorption
für Nährstoffe weisen mittlere bis hohe Werte auf.
Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlebedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für das Plangebiet nicht vor.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Während der Bauphase wird der Oberboden und Teile der unterlagernden Bodenhorizonte im Bereich
zukünftig versiegelter oder überbauter Flächen abgetragen. Dies hat zur Folge, dass dort die bodenökologischen Funktionen und Eigenschaften verändert werden bzw. verloren gehen. Durch die Festsetzung
von teilversickerungsfähigen Materialien für Platz- und Wegebefestigungen können die Neuversiegelungen
vermindert werden. So sind Bodenbefestigungen auf die Flächen zu beschränken, die für die Bebauung,
Platz- und Wegebefestigungen unbedingt notwendig sind. Private Bodenbefestigungen wie Hauseingänge,
Stellplätze und deren Zufahrten sowie Garagenzufahrten dürfen nicht asphaltiert oder betoniert werden,
sondern sind mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster oder
Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem Untergrund zu befestigen. Die öffentlichen Stellplätze sowie die
Rad- und Fußwege sind ebenfalls teildurchlässig zu befestigen. Außerhalb des Plangebietes ergeben sich
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Entstehung von Abfällen. Diese fallen in zeitlich
begrenztem Umfang während der Bauphase, sowie dauerhaft nach Abschluss der Bau- und Erschließungsmaßnahmen in der Betriebsphase des Wohngebietes an. Die entstehenden Abfälle werden gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Wasser Im Planungsgebiet sind keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer vorhanden. Für die Versickerung
des Oberflächenwassers ist im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Anlage vorgesehen.
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B.
Das Plangebiet
liegt im Bereich der braunkohlenbergbaubedingten, großflächigen Grundwasserbeeinflussung. Der natürliche Grundwasserspiegel liegt im Plangebiet bei ca. 80 m ü. NN und die
Geländeoberfläche bei ca. 102 m über NN. Der Flurabstand zum natürlichen Grundwasserspiegel beträgt
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somit ca. 22 m, so dass eine Beeinträchtigung für die geplante Nutzung bzw. Bebauung nicht zu erwarten ist.
Dennoch enthält der Plan vorsorglich einen Hinweis auf die Grundwasserabsenkung.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser durch den geplanten Bebauungsplan ist in erster Linie in der Versiegelung von offener Bodenoberfläche und der dadurch bedingten verringerten Niederschlagsversickerung
und dem erhöhten Oberflächenabfluss zu sehen.
Das Ausmaß der Versiegelung im Plangebiet wird durch folgende Maßnahmen verringert:
- Eingriffsverminderung durch Verkleinerung der Verkehrsfläche (durch verkleinerte Regelquerschnitte)
- Eingriffsverminderung durch Verkleinerung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl
- Eingriffsverminderung durch Verwendung versickerungsfähiger Materialien
Gem. § 51 Abs. 1 LWG/NW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, es sei denn, der technische oder wirtschaftliche Aufwand dafür ist
unverhältnismäßig hoch. Dies ist im Plangebiet jedoch nicht der Fall. Die Entwässerung des geplanten
Baugebietes erfolgt in einem Trennsystem: Das Schmutzwasser wird über den in Lechenich vorhandenen
Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage in Köttingen geleitet, das gesamte Niederschlagswasser,
sowohl von den Wohnbauflächen als auch von den neu angelegten Verkehrsflächen wird gem. § 51a LWG in
der Versickerungsmulde im nördlichen Bereich des Plangebietes über belebte Bodenschichten versickert.
- Klima Das Plangebiet gehört zum Klimabereich der Niederrheinischen Bucht. Es ist gekennzeichnet durch ein
maritim getöntes, relativ warmes Tieflagenklima mit warmen Sommern (Julimittel ca. 17°C) und milden
Wintern (Januarmittel ca. 1°C). Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel um die 600-650 mm. Die geringe
mittlere Windstärke (Hauptwindrichtung West-Südwest) von 3-4 nach der Beaufort-Skala in Verbindung mit
den föhnigen Auflockerungen und der Fallwinderwärmung bei Süd- und Südwestwind-Wetterlagen tragen
zum sonnenreichen, milden Klima bei.
Klimaökologisch wirksame Elemente sind im Plangebiet mit seiner landwirtschaftlichen Nutzung in Form von
Kaltluftentstehung vorhanden. Größere Grünstrukturen, die Voraussetzungen als Klimatop erfüllen, befinden
sich im nahen Umfeld des Plangebiets mit dem östlich angrenzenden Friedhof und in geringerem Maße die
Randbepflanzungen um den Bolzplatz. Diese klimarelevanten Strukturen werden durch die Planung jedoch
nicht direkt beeinträchtigt.
Die Freifläche des Planungsraumes selbst übernimmt klimatische Funktionen wie Kaltluftentstehung und
Verdunstung. Diese klimatischen Wohlfahrtswirkungen bleiben jedoch auf das Plangebiet sowie auf das
unmittelbare Umfeld beschränkt. Die klimatischen Wohlfahrtswirkungen des Plangebiets wie Kaltluftentstehung und Verdunstung bleiben aufgrund fehlender starker Hangneigungen auf das Plangebiet selbst
und auf das unmittelbare Umfeld beschränkt.
Die bebauten Bereiche im Umfeld des Plangebiets sind gut durchgrünt. Demnach ist aus klimaökologischer
Sicht in der randlichen Ortslage von Lechenich, die von den Wohlfahrtswirkungen eines Kaltluftentstehungsgebietes im Bereich des Plangebietes profitieren würde, kaum mit belasteten Bedarfsräumen zu rechnen.
Die stärksten klimatischen Belastungen dürften die Belastungen durch den Kfz-Verkehr der L 162 und die
Luftverschmutzungen durch Herbizid- und Pestizideinsatz bei der intensiven ackerbaulichen Nutzung im
Umfeld des Plangebiets darstellen.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Zum heutigen Zeitpunkt gegebenenfalls auftretende Luftverunreinigungen oder Staubbelastungen durch die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden durch
die Realisierung des Plangebietes reduziert. Weitere Einwirkungen auf das Plangebiet werden durch den
steigenden Anliegerverkehr einschließlich der damit einhergehenden Lärm- und Schadstoffimmissionen
verursacht.
Vorwiegend außerhalb des Plangebietes im global-klimatischen Zusammenhang manifestieren sich negative
Umweltauswirkungen des Wohngebietes durch einen steigenden Bedarf an Energie für Hausbrandanlagen
und den motorisierten Individualverkehr. Der Einsatz fossiler Energieträger trägt zu einer Verstärkung des
Treibhauseffektes bei. Da lediglich Emissionen für Hausbrand emittiert werden, ist eine Überschreitung der
Grenzwerte der 22. BImSchV nicht zu erwarten, so dass mit dem Vorhaben keine negativen
betriebsbedingten Auswirkungen im Hinblick auf Luftschadstoffemissionen verbunden sind.
Aufgrund der geringen Reliefenergie und der Tatsache, dass durch das Plangebiet keine stark belasteten
Bedarfsräume versorgt werden müssen, bleibt die Bedeutung der klimaökologischen Wohlfahrtswirkungen
des Plangebiets relativ gering. Dennoch ergeben sich in bebauten Bereichen im Vergleich zu Freiflächen
klimatische Belastungen infolge von Flächenversiegelungen und der damit verbundenen Ableitung des
Niederschlagswassers.
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Diese negativen Folgen für das Kleinklima werden vermindert durch:
Festsetzungen zur Reduzierung von Versiegelungen
wasserdurchlässige Bodenbefestigungen (nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)
Niederschlagsversickerung in einem Versickerungsbecken
einen hohen Durchgrünungsgrad im Plangebiet
sowie Umwandlung von Acker in Laubwald als externe Kompensation
wie sie bereits als Maßnahmen für den Ausgleich der Eingriffe in die Schutzgüter Wasser und Boden bzw.
Biotop beschrieben wurden. Die Erweiterung der dichten Eingrünung des Bolzplatzes wirkt zudem den
Belastungen durch die nördlich und westlich angrenzende Landwirtschaft entgegen.
- Landschaft und Ortsbild Das Plangebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Zülpicher Börde“ und grenzt an einen ebenen,
intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum im Westen und Norden, an den gut durchgrünten
Lechenicher Friedhof im Osten sowie an die vorhandene Wohnbebauung im Süden. Das zukünftige
Wohnbaugebiet selbst ist derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Landschaftsgliedernde oder –prägende
Elemente wie Einzelbäume und Hecken sowie vorhandene Wohnbebauung umrahmen zum Teil den direkt
betroffenen Planungsraum. Hier sind die bestehende Eingrünung des Bolzplatzes im Norden, die Gehölze im
Umfeld des Friedhofes zu nennen. Diese mit Gehölzen z. T. dicht bewachsenen Flächen bewirken eine
Aufwertung der Landschaft, und nehmen zum heutigen Zeitpunkt für ihren Standort die Funktion einer dichten
Ortsrandeingrünung wahr.
Die überplanten intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen aufgrund ihrer naturräumlichen und
topographischen Lage (ebene Lage) einen niedrigen landschaftsästhetischen Wert auf.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird die Landschaft im Plangebiet aufgrund der Bebauung und
Erschließung überformt und grundlegend verändert. Durch den B-Plan wird eine in den Randbereichen
mittelmäßig strukturierte Ortsrandlandschaft stark beeinträchtigt.
Für den Gesamtbereich Lechenich-Nordwest stellt die Realisierung des B-Planes eine Beeinträchtigung dar,
weil Freiflächen in diesem Raum verloren gehen und Siedlungsfläche erweitert wird. Andererseits ist das
Plangebiet derzeit schon durch den vorhandenen Siedlungsrand technisch überprägt, so dass hier ein bereits
vorbelasteter Raum überplant wird. Die Planung soll zu einer Verbesserung der bisherigen städtebaulichen
Situation (z.B. durch abrupt am Acker endende Stichstraßen oder teilweise nicht eingegrünte Nebenanlagen
direkt angrenzend an landwirtschaftliche Flächen) führen und zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren
Abrundung des Ortsrandes von Lechenich beitragen.
Da die Bebauung den zukünftigen Ortsrand prägen wird, beinhaltet die Planung Festsetzungen wie
Höhenbegrenzung, bauliche Einschränkungen auf den nicht überbaubaren Grundstücken und
bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Begrünung und Einfriedung der Grundstücke sowie zur Gestaltung
der Bebauung.
Mit Rücksicht auf die vorhandene südlich gelegene Bebauung und entsprechend dem städtebaulichen
Konzept ist eine ein- bis zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Damit im gesamten Plangebiet ein baulich
homogenes Erscheinungsbild entsteht, ist neben der Geschossigkeit, die mindest- und maximale Firsthöhe in
Abhängigkeit von der Geschossigkeit festgesetzt.
Von Bedeutung für das Erscheinungsbild des nördlichen Ortsrandes von Lechenich ist die geplante
Eingrünung der zukünftigen Versickerungsanlage. So wird nicht nur das Becken selbst optisch abgeschirmt,
sondern auch die geplante Wohnbebauung zur freien Landschaft. Die dichte Gehölzpflanzung entlang des
Friedhofs dient nicht nur der Eingrünung des Plangebietes, sondern soll auch als Abstandsgrün aus
Pietätsgründen zwischen neuer Wohnbebauung und Friedhof fungieren.
- Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland liegen derzeit keine
Daten zu betroffenen archäologischen Kulturgütern im Plangebiet vor. Damit sind keine negativen
Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut zu erwarten.
Tief liegende Befunde, wie z.B. Gräber oder durch Bodenauftrag überdeckte Bodendenkmäler, sind
allerdings durch eine Begehung allein nicht zu erfassen. Im Falle eines Auftretens archäologischer Funde
während der Planrealisierung ist deshalb unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt
für Bodendenkmalpflege zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind dabei zunächst unverändert zu
erhalten. Informationen über weitere Kulturgüter oder sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
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Umweltauswirkungen durch die Planung
Im Plangebiet wurden keine bodendenkmalpflegerische Funde gemacht, die durch die Planung und
Überbauung verloren gehen könnten.
- Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Aus dem Plangebiet werden aktuell geringfügig Luftschadstoffe aus der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Tätigkeit (Traktorverkehr, Düngung, Einsatz von PSM) emittiert. Es werden keine Abfälle
erzeugt. Geplant ist ein 3,8 ha großes Plangebiet mit einer Nettowohnbaulandfläche von 1,7 ha und ca. 45
neuen Wohneinheiten.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Bei einem durchschnittlichen Besatz von ca. 2,5 Einwohnern pro Wohneinheit (Landesdurchschnitt
kreisangehöriger Gemeinden in NRW) ist im Plangebiet mit 110-120 Einwohnern und den durch eine
Wohnnutzung verursachten, allgemein zu erwartenden Emissionen (Hausbrand und Kfz) und
Abfallaufkommen zu rechnen.
Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt in einem Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über
den in Lechenich vorhandenen Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage bei Köttingen geleitet. Das
gesamte Niederschlagswasser, sowohl von den Wohnbauflächen als auch von den neuen Verkehrsflächen
wird gem. § 51a LWG in die nördlich geplante Versickerungsmulde über belebten Bodenschichten versickert,
wodurch die negativen Auswirkungen des Abwasseraufkommens vermindert werden (siehe Kap. 7.2.1.4).
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen bzw. für den sachgerechten Umgang mit Abfällen
wurden im Plan nicht getroffen.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie ist gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 7f BauGB ein bedeutsames Anliegen im Umweltschutz des Baugesetzbuches.
Solarenergie
Im Plan wird eine Empfehlung für die Nutzung von Solarkollektoren und Solarzellen ausgesprochen.
Festsetzungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wurden bisher jedoch nicht getroffen.
Die in der städtebaulichen Planung beeinflussbaren Parameter hinsichtlich der Sicherung der passiven
Solargewinnung sind die Stellung der Gebäude (u.a. auch Ausrichtung der Wohnzimmerseite nach Süden)
sowie die Vermeidung der Verschattung der Wohnhäuser durch Nachbargebäude und Vegetation. Hier ist
durch entsprechende Anordnung und Abstände zwischen den Gebäuden die gegenseitige Verschattung
erheblich reduziert. Bei der Verschattung durch die Vegetation sind in Abhängigkeit von Pflanzenart
(Nadelgehölz oder Laubgehölz) und Wuchshöhe sowie Pflanzendichte entsprechende Abstände vorzusehen.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Im Plankonzept ist sowohl die Grundstücksorientierung nach Süden, Südwesten oder Westen als auch der
Abstand der Gebäude und der Vegetation so festgesetzt, dass die gegenseitige Verschattung möglichst
gering und eine gute passive Sonnenenergienutzung möglich ist.
a)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
Bei einem Verzicht auf die Umsetzung der Wohnbebauung ist nicht von der in 1999 im FNP beabsichtigten
Erweiterung des Friedhofs auszugehen, sondern es ist eine Fortführung der derzeitigen Nutzungen
anzunehmen. Die bestehenden Gehölzbiotope im Süden des Gebietes würden bei einer Nichtdurchführung
der Planung als potenzieller Lebens- und Nahrungsraum auch für störungssensible heimische Tier- und
Pflanzenarten fortbestehen. Die landwirtschaftliche Freifläche würde dann auch weiterhin der
landwirtschaftlichen Produktion und im geringem Maße Naherholung zur Verfügung stehen.
Alternativen an einem anderen Standort wurden nicht gesondert geprüft, da das Gebiet als
Friedhofserweiterungsfläche im FNP vorgesehen war und wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt wird.
Eine Bebauung bietet sich aus städtebaulichen wie auch aus fiskalischen Gründen an dieser Stelle an.
Im Hinblick auf die geplanten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen des Plangebietes kann davon
ausgegangen werden, dass sich die Strukturvielfalt im Plangebiet erhöhen wird. Somit ist davon auszugehen,
dass mindestens in den Bereichen Ortsbild und Tiere & Pflanzen eine geringfügige Verbesserung gegenüber
dem Ist-Zustand zu erwarten ist.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich
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b)
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Um den im Plangebiet vorhandenen hohen Biotopwert zu erhalten und negative Auswirkungen auf Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und
die biologische Vielfalt zu minimieren, als auch um Eingriffe in Kulturgüter zu vermeiden wurden folgende
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
● Die angrenzenden Gehölzbestände entlang des Friedhofs und entlang der Grillhütte sowie des Bolzplatzes
sind in ihrem Bestand langfristig zu erhalten und vor Beeinträchtigungen, insbesondere während der Bauphase,
zu schützen
● Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten.
● Bodenbefestigungen sind auf die Flächen zu beschränken, die für Bebauung, Platz- und Wegebefestigungen
unbedingt notwendig sind. Private Bodenbefestigungen wie Hauseingänge, Stellplätze und deren Zufahrten
sowie Garagenzufahrten dürfen nicht asphaltiert oder betoniert werden, sondern sind mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem
Untergrund zu befestigen.
● Eingriffsverminderung durch Verwendung versickerungsfähiger Materialien (s. o.)
● Die Belastung des Wassers kann außerdem durch die Nutzung der unbelasteten Dachflächenwässer durch die
Bewohner zur Brauchwassernutzung (z.B. Gartenbewässerung) vermindert werden. Eine entsprechende
Empfehlung wird ausgesprochen.
● Der Bebauungsplan legt einen Bereich fest, der in der Wasserschutzzone III B liegt. Sofern der Einbau von
Recyclingstoffen geplant wird, ist vor dem Einbau (unabhängig von einer evtl. erforderlichen oder gewünschten
Baugenehmigung) eine Genehmigung auf Einbau von RCL Material bei der Unteren Bodenschutzbehörde zu
beantragen. Der Einbau ist erst nach Erteilung dieser Erlaubnis zulässig.
- Ausgleichsmaßnahmen –
● Der als Fläche zum Anpflanzen von heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern
gekennzeichnete Bereich entlang der Friedhofsgrenze ist als interne Ausgleichsfläche und Ortsrandeingrünung
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
● Die Versickerungsanlage ist nach außen hin zu begrünen und ebenfalls als Ortsrandeingrünung dauerhaft zu
erhalten.
Externe Kompensation
● externe Ausgleichsfläche
Außerhalb des Plangebiets ist den Eingriffen durch die Wohnbau- und Verkehrsflächen gem. § 9 (1a) BauGB
eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich mit einer Flächengröße von 8.712 m² auf der von der Stadt Erftstadt
bereitgestellten Ökokontofläche "Friesheimer Busch Nordost" in der Gemarkung: Friesheim, Flur 10, Flurstück
124 gem. § 1 a Abs. 3 BauGB festgesetzt. Die Fläche wird anteilig auf die Wohnbau- und Verkehrsflächen gem.
§168 a bis c BauGB Naturschutzkostensatzung) vom 22.01.1999 zugeordnet.
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist damit ausgeglichen.
c)
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Eine Alternativenplanung auf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes / den Bebauungsplan Nr. 172
wäre der Verzicht auf den Tausch der Darstellungen. Eine Siedlungserweiterung für den Ortsteil Lechenich
müsste auf den derzeit im FNP als Wohnbaufläche dargestellten Flächen erfolgen. Dies hätte neben
fiskalischen Auswirkungen für die Stadt Erftstadt durch notwendigen Flächenerwerb oder alternativ zeitlich
verzögernden Auswirkungen durch ein erforderliches Umlegungsverfahren auch den Nachteil, dass Wohnbauflächen entwickelt werden müssten, die weitere Entfernungen zu zentralen Infrastruktureinrichtungen des
Ortsteils Lechenich hätten als die durch diese Änderung des FNP neu darzustellenden Wohnbauflächen. Mit
dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde die Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen
Situation und ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Lechenich entfallen. Die Wohnbauflächen des
Ortsteils würden weiter in die offene Argarlandschaft vordringen, statt sich durch die Inanspruchnahme von
Restflächen in Richtung der noch zum Siedlungsraum zugehörigen öffentlichen Grünflächen wie Friedhof,
Bolzplatz und Grillhütte zu entwickeln, welche den zukünftigen begrünten Stadtrand bilden würden.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich
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3. Zusätzliche Angaben:
a)
- Beschreibung wichtiger Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind -
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine technischen Verfahren angewandt.
Schwierigkeiten bei der Bewertung der Umweltbelange ergaben sich nicht.
b)
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt -
Bestandteil des Umweltberichts ist entsprechend der Nr. 3b zur Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die von der Planung
ausgehen. Die Überwachung soll ggf. frühzeitig nachteilige Entwicklungen ermitteln, um unter Umständen
rechtzeitig Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Würden die im Bebauungsplan festgelegten Vermeidungs-,
Verringerungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend durchgeführt, wäre der
Bebauungsplan mit erheblichen Umweltwirkungen insbesondere in den Bereichen Lebensräume für Tiere
und Pflanzen, Boden, Wasser und Lärm verbunden. Die Kontrolle erfolgt über die Instrumente der
Bauordnung und der naturschutzfachlichen Prüfung der Kompensationsmaßnahmen.
Die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen (Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, externe
Ausgleichsmaßnahmen) wird deshalb von der Stadt im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns
erstmalig ein Jahr nach Umsetzung des Bebauungsplans und erneut nach 3 Jahren durch Ortsbesichtigung
überprüft.
c)
- allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben -
Anlass der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt bzw. der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172, „Vilskaul“ ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer
Wohnbaufläche im Nordwesten von Lechenich. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 3,8 ha befindet
sich am Siedlungsrand des Erftstädter Stadtteils direkt am Übergang zur freien Landschaft. Die Erweiterung der
Wohnbaufläche soll überwiegend auf einer nicht mehr für diese Zwecke benötigten Friedhofserweiterungsfläche
erfolgen. Die Planung soll auch zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes von
Lechenich beitragen.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen neue Baurechte für Wohnbebauung, Verkehrsflächen und
Versickerungsanlage geschaffen werden. Von diesen direkten Eingriffen sind jedoch nur derzeit intensiv
landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Die Grillhütte und der Bolzplatz mit den Randbepflanzungen und
Krautsäumen sind zwar Bestandteil des Bebauungsplanes, werden aber in ihrem Bestand und in ihrer Nutzung
erhalten bzw. festgesetzt.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden bereits jetzt durch die vorhandenen Gehölzstrukturen im
Umfeld des Bolzplatzes und des Friedhofes gut gegenüber der freien Landschaft abgeschirmt. Diese bereits
existenten Gehölzbereiche werden sich durch die geplante Eingrünung des Versickerungsbeckens, durch den
Pflanzstreifen entlang des Friedhofs, der dichten Bepflanzung auf dem geplanten Lärmschutzwall und dem
parkartig anzulegende Grünstreifen sogar noch ausweiten. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass eine
landschaftsgerechte Einbindung der neuen Wohnbebauung in die freie Landschaft erreicht wird.
Erhebliche Umweltauswirkungen wird die Planung durch den Verlust der Bodenfunktionen in künftig überbauten
und versiegelten Bereichen, durch eine verringerte Niederschlagsversickerung und damit einhergehendem
erhöhten Oberflächenabfluss sowie durch den Verlust von freier Bodenoberfläche als Lebens- und Nahrungsraum für Tiere und Pflanzen haben. Ein Teil der potenziell möglichen Auswirkungen des an diesem Standort
geplanten Wohngebiets konnte jedoch im Rahmen der Planung durch planungs- und bauordnungsrechtliche
Festsetzungen vermieden bzw. verringert werden.
Laut Eingriffsbilanzierung wird ein Großteil der erforderlichen Kompensation über die im Plangebiet befindlichen
Grünmaßnahmen abgedeckt. Es verbleibt jedoch ein weiterer Kompensationsbedarf, der nur außerhalb des
Plangebiets umgesetzt werden kann. Auf einer Ökokontofläche der Stadt Erftstadt wurden angrenzend an das
Waldnaturschutzgebiet ‚Friesheimer Busch’ auf einem ehemals intensiv genutzten Acker Laubwaldflächen,
Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Um das vorhandene Kompensationsdefizit des
Bebauungsplans auszugleichen, müssen 8.712 m² dieser Ökokontofläche in Anspruch genommen werden.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich
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Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergaben sich keine Erkenntnisse über artenschutzrechtlich
relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt oder gestört werden können. Für
diese Annahme spricht zudem, dass es bei dem direkt betroffenen Lebensraum Intensivacker und
Intensivgrünland nicht um Sonderstandorte oder Biotope mit seltenen Standortbedingungen handelt. Im Hinblick
auf die geplanten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen des Plangebietes kann davon ausgegangen werden,
dass sich die Strukturvielfalt im Plangebiet erhöhen wird. Somit ist davon auszugehen, dass mindestens in den
Bereichen Ortsbild und Tiere & Pflanzen eine geringfügige Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand zu
erwarten ist.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit der Realisierung der im Rahmen der
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt bzw. des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 geplanten Wohnbau- und Verkehrsflächen unter
Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zur
Kompensation keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter verbunden sind.
Der nicht vermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Umsetzung von
Grünflächen und Pflanzfestsetzungen im Plangebiet sowie durch Zuordnung einer bereits
umgesetzten externen Ökokontofläche in einer Größe von 8.712 m² im Stadtgebiet von
Erftstadt ausgeglichen.
4. Literatur
ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die
Landschaft; Düsseldorf.
BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 21.12.2006
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (Hrsg.) (1991): Vegetationskarte
der BRD 1:200 000 – potenzielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Schriftenreihe für
Vegetationskunde. Heft 6. Bonn-Bad Godesberg 1991
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) BGBl. III / FNA 791-8, zuletzt
geändert am 12.12.2007
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG) in der Fassung vom 11.03.1980 zuletzt geändert am 05.04.2005
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Schutzwürdige Böden in NRW. Krefeld 2004
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (2001): Bodenkarte von NRW 1:50 000. Blatt L 5106 Köln
LANDSCHAFTSGESETZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LG NW), Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000,
zuletzt geändert am 15.08.2007
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (1989):
Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“
Internet:
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Geschützte Arten in NRW; unter:
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/ content/de/einleitung.htmljid=1o1
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEINW ESTFALEN (2009): Umweltdaten vor Ort
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 11 der Stadt Erftstadt „Vilskaul“ in Lechenich