Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
715 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt
Erftstadt-Lechenich, Vilskaul
Vorentwurfsbegründung
Stand: 13.04.2015
1.
Ausgangslage
Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Einleitung der 10. Änderung
des Flächennutzungsplanes (FNP der Stadt Erftstadt) erfolgte am 16.12.2014. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand in der Zeit vom ………… bis …………. statt.
Nach Mitteilung der zuständigen Bezirksregierung Köln stellt der Regionalplan,
Teilabschnitt
Region
Köln,
für
den
Bereich
der
geplanten
Flächennutzungsplanänderung im Gebiet Lechenich Nord-West den Übergang von
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) zur offenen Landschaft (Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich) vor. Die Fläche ist nicht von einer Darstellung als Regionaler
Grünzug oder Grundwasser- und Gewässerschutzgebiet betroffen.
Die zuständige Bezirksplanungsbehörde hat die Bestätigung,
Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung
Landesplanung entspricht, in Aussicht gestellt.
2.
dass
und
die
der
Plan, Zielsetzung
Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul, geschaffen
werden
Es soll eine Erweiterung der Wohnbaufläche in Erfstadt-Lechenich überwiegend auf
einer nicht mehr für diese Zwecke benötigten und im FNP dargestellten
Friedhofserweiterungfläche erfolgen. Im Gegenzug dazu soll die Darstellung einer
Wohnbaufläche in einem unmittelbar westlich angrenzenzenden Bereich
zurückgenommen werden und als Ausgleichsfläche dargestellt werden.
Die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche soll zu einer Wohnbaufläche
zu entwickelt werden, die zu einer Verbesserung der bisherigen städtebaulichen
Situation (z.B. durch abrupt am Acker endende Stichstraßen oder teilweise nicht
eingegrünte Nebenanlagen direkt angrenzend an landwirtschaftliche Flächen) führt
und zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes des
Siedlungsschwerpunkts Lechenich beitragen wird.
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3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem beilegenden
Anlageplan.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 55.984
m².
Die Flächen befinden sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Lechenich. Der
Stadtteil ist einer der beiden Siedlungsschwerpunkte der Stadt Erftstadt. Die
umgebende Bebauung besteht meist aus 1-2geschossigen Einfamilienhäusern.
Angrenzende Nutzungen sind ein städtischer Friedhof sowie landwirtschaftliche
Nutzflächen.
Mittelzentrale Infrastruktureinrichtungen sind vom Plangebiet aus gut erreichbar im
Stadtteil Lechenich vorhanden.
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4.
Planungsrecht
4.1.
Regionalplan
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich (rote Ellipse) des
Flächennutzungsplanes teilweise "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich" (gelb)
und „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) dar.
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4.2.
Flächennutzungsplan
Der
rechtswirksame
Flächennutzungsplan
Änderungsbereiches folgende Darstellungen:
enthält
innerhalb
des
Wohnbaufläche (etwas mehr als die Hälfte des Änderungsbereiches, ca. 28.014 m²)
Öffentliche
Grünflächen,
Zweckbestimmung:
Friedhof
(ca.
1/3
des
Änderungsbereiches; ca. 23.517 m²)
Flächen für Ausgleichspflanzungen (ca. 4.444m²)
Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich als Auszug des
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie folgt dar:
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 172 geändert werden. Der Bebauungsplan sieht ein
allgemeines Wohngebiet mit ca. 45 Wohnhäusern südlich und westlich des
Friedhofes vor.
Die Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz für die Änderung
des
Flächennutzungsplanes
wurde
von
der
Bezirksregierung
Köln
(Bezirksplanungsbehörde) erteilt.
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4.3.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt ferner innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 4 "Zülpicher Börde"
des Rhein-Erft-Kreises. Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
sind nicht ausgewiesen. Für das Plangebiet ist im Landschaftsplan das
Entwicklungsziel 6 „Ausbau als Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und
belebenden Elementen“ definiert.
5.
Begründung der Darstellungen
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht für den
östlichen Änderungsbereich die Darstellung "Wohnbauland" vor. Damit besteht die
Möglichkeit, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 172 in einem
Parallelverfahren zu entwickeln, über den ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt
werden soll.
Die Darstellung "Wohnbaufläche" der östlichen Teilfläche im Rahmen des
Flächennutzungsplanes bzw. die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" im
Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 172 entspricht somit der angestrebten
städtebaulichen Zielsetzung für das Änderungs- / Plangebiet und erweitert die
Wohnbauflächen des Stadtteils Lechenich organisch nach Norden bis an die
nördlich angrenzenden öffentlichen Grünflächen (Friedhof, Bolzplatz, Grillhütte),
welche somit eingebunden werden in eine attraktive grüne Übergangszone vom
Siedlungsrand zur offenen Landschaft der Zülpicher Börde
Für die westliche Teilfläche ist die Darstellung „ Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ vorgesehen. Dies entspricht
der FNP-Darstellung der nordwestlich daran angrenzenden Fläche, womit langfristig,
im Falle einer Entwicklung weiterer im FNP dargestellter Wohnbauflächen, ein
landschaftsgerechter Übergang als Ortsrandeingrünung und eingriffsnahe
Ausgleichsfläche geschaffen werden soll.
Eine Alternativenplanung auf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes / den
Bebauungsplan Nr. 172 wäre der Verzicht auf den Tausch der Darstellungen. Eine
Siedlungserweiterung für den Ortsteil Lechenich müsste auf den derzeit im FNP als
Wohnbaufläche dargestellten Flächen erfolgen. Dies hätte neben fiskalischen
Auswirkungen für die Stadt Erftstadt durch notwendigen Flächenerwerb oder
alternativ zeitlich verzögernden Auswirkungen durch ein erforderliches
Umlegungsverfahren auch den Nachteil, dass Wohnbauflächen entwickelt werden
müssten, die weitere Entfernungen zu zentralen Infrastruktureinrichtungen des
Ortsteils Lechenich hätten als die durch diese Änderung des FNP neu
darzustellenden Wohnbauflächen. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde
die Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und
ortsbildgerechten
Abrundung
des
Stadtteils
Lechenich
entfallen.
Die
Wohnbauflächen des Ortsteils würden weiter in die offene Argarlandschaft
vordringen, statt sich durch die Inanspruchnahme von Restflächen in Richtung der
noch zum Siedlungsraum zugehörigen öffentlichen Grünflächen wie Friedhof,
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Bolzplatz und Grillhütte zu entwickeln, welche den zukünftigen begrünten Stadtrand
bilden sollen.
6.
Hinweise
6.1
Wasserschutzzone
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt in der
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
7.
geplanten
Umweltbericht
Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt – Lechenich, Vilskaul hat mit
dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom …………….. bis
einschließlich ……………. öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor