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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
715 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
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Inhalt der Datei

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt Erftstadt-Lechenich, Vilskaul Vorentwurfsbegründung Stand: 13.04.2015 1. Ausgangslage Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Einleitung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP der Stadt Erftstadt) erfolgte am 16.12.2014. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom ………… bis …………. statt. Nach Mitteilung der zuständigen Bezirksregierung Köln stellt der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, für den Bereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung im Gebiet Lechenich Nord-West den Übergang von Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) zur offenen Landschaft (Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich) vor. Die Fläche ist nicht von einer Darstellung als Regionaler Grünzug oder Grundwasser- und Gewässerschutzgebiet betroffen. Die zuständige Bezirksplanungsbehörde hat die Bestätigung, Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung Landesplanung entspricht, in Aussicht gestellt. 2. dass und die der Plan, Zielsetzung Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172, Erftstadt-Lechenich,Vilskaul, geschaffen werden Es soll eine Erweiterung der Wohnbaufläche in Erfstadt-Lechenich überwiegend auf einer nicht mehr für diese Zwecke benötigten und im FNP dargestellten Friedhofserweiterungfläche erfolgen. Im Gegenzug dazu soll die Darstellung einer Wohnbaufläche in einem unmittelbar westlich angrenzenzenden Bereich zurückgenommen werden und als Ausgleichsfläche dargestellt werden. Die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche soll zu einer Wohnbaufläche zu entwickelt werden, die zu einer Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation (z.B. durch abrupt am Acker endende Stichstraßen oder teilweise nicht eingegrünte Nebenanlagen direkt angrenzend an landwirtschaftliche Flächen) führt und zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes des Siedlungsschwerpunkts Lechenich beitragen wird. Seite 2 (6) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul 3. Beschreibung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem beilegenden Anlageplan. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 55.984 m². Die Flächen befinden sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Lechenich. Der Stadtteil ist einer der beiden Siedlungsschwerpunkte der Stadt Erftstadt. Die umgebende Bebauung besteht meist aus 1-2geschossigen Einfamilienhäusern. Angrenzende Nutzungen sind ein städtischer Friedhof sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Mittelzentrale Infrastruktureinrichtungen sind vom Plangebiet aus gut erreichbar im Stadtteil Lechenich vorhanden. Seite 3 (6) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul 4. Planungsrecht 4.1. Regionalplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich (rote Ellipse) des Flächennutzungsplanes teilweise "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich" (gelb) und „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) dar. Seite 4 (6) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul 4.2. Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Änderungsbereiches folgende Darstellungen:    enthält innerhalb des Wohnbaufläche (etwas mehr als die Hälfte des Änderungsbereiches, ca. 28.014 m²) Öffentliche Grünflächen, Zweckbestimmung: Friedhof (ca. 1/3 des Änderungsbereiches; ca. 23.517 m²) Flächen für Ausgleichspflanzungen (ca. 4.444m²) Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie folgt dar: Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 geändert werden. Der Bebauungsplan sieht ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 45 Wohnhäusern südlich und westlich des Friedhofes vor. Die Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde) erteilt. Seite 5 (6) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul 4.3. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt ferner innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 4 "Zülpicher Börde" des Rhein-Erft-Kreises. Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht ausgewiesen. Für das Plangebiet ist im Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausbau als Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen“ definiert. 5. Begründung der Darstellungen Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht für den östlichen Änderungsbereich die Darstellung "Wohnbauland" vor. Damit besteht die Möglichkeit, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 172 in einem Parallelverfahren zu entwickeln, über den ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll. Die Darstellung "Wohnbaufläche" der östlichen Teilfläche im Rahmen des Flächennutzungsplanes bzw. die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 172 entspricht somit der angestrebten städtebaulichen Zielsetzung für das Änderungs- / Plangebiet und erweitert die Wohnbauflächen des Stadtteils Lechenich organisch nach Norden bis an die nördlich angrenzenden öffentlichen Grünflächen (Friedhof, Bolzplatz, Grillhütte), welche somit eingebunden werden in eine attraktive grüne Übergangszone vom Siedlungsrand zur offenen Landschaft der Zülpicher Börde Für die westliche Teilfläche ist die Darstellung „ Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ vorgesehen. Dies entspricht der FNP-Darstellung der nordwestlich daran angrenzenden Fläche, womit langfristig, im Falle einer Entwicklung weiterer im FNP dargestellter Wohnbauflächen, ein landschaftsgerechter Übergang als Ortsrandeingrünung und eingriffsnahe Ausgleichsfläche geschaffen werden soll. Eine Alternativenplanung auf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes / den Bebauungsplan Nr. 172 wäre der Verzicht auf den Tausch der Darstellungen. Eine Siedlungserweiterung für den Ortsteil Lechenich müsste auf den derzeit im FNP als Wohnbaufläche dargestellten Flächen erfolgen. Dies hätte neben fiskalischen Auswirkungen für die Stadt Erftstadt durch notwendigen Flächenerwerb oder alternativ zeitlich verzögernden Auswirkungen durch ein erforderliches Umlegungsverfahren auch den Nachteil, dass Wohnbauflächen entwickelt werden müssten, die weitere Entfernungen zu zentralen Infrastruktureinrichtungen des Ortsteils Lechenich hätten als die durch diese Änderung des FNP neu darzustellenden Wohnbauflächen. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde die Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Lechenich entfallen. Die Wohnbauflächen des Ortsteils würden weiter in die offene Argarlandschaft vordringen, statt sich durch die Inanspruchnahme von Restflächen in Richtung der noch zum Siedlungsraum zugehörigen öffentlichen Grünflächen wie Friedhof, Seite 6 (6) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Lechenich, Vilskaul Bolzplatz und Grillhütte zu entwickeln, welche den zukünftigen begrünten Stadtrand bilden sollen. 6. Hinweise 6.1 Wasserschutzzone Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. 7. geplanten Umweltbericht Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt – Lechenich, Vilskaul hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom …………….. bis einschließlich ……………. öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor