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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 98/2015 1. Ergänzung Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.05.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 29.05.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 16.06.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 5.350 € Erträge in €: Erträge ergeben sich aus der Gebührensatzung Folgekosten in €: jährlich 21.400 + Tariferhöhungen Kostenträger: 040263010 Sachkonto: Mittel stehen zur Jahr der Mittelbereitstellung: Verfügung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Neueinstellung einer Lehrkraft an der Bernd-Alois-Zimmermannm-Musikschule mit insgesamt 13 Unterrichtsstunden/Woche wird beschlossen. Begründung: Die Vorlage wurde bereits am 10.03.2015 im HFP-Ausschuss behandelt und auf den nächsten Termin des Ausschusses vertagt. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die Stelle mit einer Honorarkraft besetzt werden kann. In diesem Zusammenhang sind folgende grundsätzliche Argumente zu bedenken, bevor die bewährte homogene Beschäftigungslandschaft der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule, die ein Garant für qualitativ hochwertige Musikschularbeit ist, verändert wird: Die Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule ist gem. § 1 Abs. 3 der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt vom 02.01.2014 Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e. V. (VdM). Die Mitgliedschaftsrichtlinien des VdM sehen vor, dass das Anstellungsverhältnis der Lehrkräfte aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ausgestaltet sein soll. Die so beschäftigte Musikschullehrkraft unterliegt damit einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers und ist eng in die Arbeitsorganisation und das pädagogische Konzept der Schule eingebunden. Die Unterrichtsinhalte sind langfristig angelegt und überlegt aufgebaut. Er findet zu vorgegebenen Zeiten an bestimmten Orten statt und muss persönlich angeboten werden. Der Unterricht wird durch öffentliche und interne Veranstaltungen ergänzt und ist in ein Gesamtkonzept eingebunden, welches in regelmäßigen Konferenzen erarbeitet und von der Musikschulleitung verbindlich angeordnet wird. Eine Honorarkraft hingegen ist nicht weisungsgebunden und nur zur Erfüllung des Unterrichtsauftrags verpflichtet (nicht unbedingt persönlich). Über die Arbeitskraft einer Honorarkraft kann außerhalb des reinen Unterrichts nicht verfügt werden. Darüber hinaus tragen Einrichtungen mit Honorarkräften ein kaum beherrschbares Aufsichtsrisiko hinsichtlich der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen, das nicht durch entsprechende Dienstanweisungen gemindert werden kann. Dennoch halte ich es für die Zukunft durchaus für angebracht, vakant werdende Beschäftigungsverhältnisse an der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule dahingehend zu überprüfen, ob die Nachbesetzung durch eine Honorarkraft möglich ist. Im vorliegenden Fall rate ich jedoch von der Nachbesetzung mit einer Honorarkraft ab. Die vakant werdende Stelle der Fachbereichsleitung für Blechblasinstrumente ist eine tragende Säule im Kerngeschäft des gesamten Musikschulbetriebes. Dazu gehören entsprechend den Richtlinien des VdM insbesondere - Einzel- und Gruppenunterricht - Orchester- und Ensembleleitung - Kooperation mit Vereinen - Außer-Haus-Auftritte - Instrumentenpflege und -beschaffung - Teilnahme an Konferenzen und Orchesterfahrten - Hinführung und Betreuung bei Wettbewerben, insb. Jugend musiziert Die relevante Beschickung der Orchester, die erfolgreiche Kooperation mit dem Musikverein Friesheim, die häufigen Nachfragen aus der Erftstädter Bevölkerung nach Auftritten mit der Erwachsenen-Bigband, die zum Aufgabenbereich der Fachbereichsleitung gehören, wären von einer Honorarkraft nicht leistbar und auch nicht einforderbar. Gleichzeitig sind fünf von sechs Orchesterformationen ohne die von der Fachbereichsleitung zu unterrichtenden tiefen Blechblasinstrumente – Bariton, Tuba, Posaune – nicht mehr spielfähig. Diese Bandbreite in der Besetzung ist der Reiz und ein Alleinstellungsmerkmal von Orchestern im Gegensatz zu Duo-, Trio- und Quartettformationen des gleichen Registers. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die zu besetzende Funktionsstelle mit einer fest angestellten Musikschulfachkraft zu besetzen. -2- In Vertretung (Erner) -3-