Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 98/2015 1. Ergänzung
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.05.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Dezernat 6
29.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
5.350 €
Erträge in €: Erträge
ergeben sich aus der
Gebührensatzung
Folgekosten in €:
jährlich 21.400 + Tariferhöhungen
Kostenträger:
040263010
Sachkonto:
Mittel stehen zur
Jahr der Mittelbereitstellung:
Verfügung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Neueinstellung einer Lehrkraft an der Bernd-Alois-Zimmermannm-Musikschule mit insgesamt
13 Unterrichtsstunden/Woche wird beschlossen.
Begründung:
Die Vorlage wurde bereits am 10.03.2015 im HFP-Ausschuss behandelt und auf den nächsten
Termin des Ausschusses vertagt. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die Stelle
mit einer Honorarkraft besetzt werden kann.
In diesem Zusammenhang sind folgende grundsätzliche Argumente zu bedenken, bevor die
bewährte homogene Beschäftigungslandschaft der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule, die ein
Garant für qualitativ hochwertige Musikschularbeit ist, verändert wird:
Die Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule ist gem. § 1 Abs. 3 der Satzung für die Musikschule
der Stadt Erftstadt vom 02.01.2014 Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e. V. (VdM). Die
Mitgliedschaftsrichtlinien des VdM sehen vor, dass das Anstellungsverhältnis der Lehrkräfte
aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig
ausgestaltet sein soll.
Die so beschäftigte Musikschullehrkraft unterliegt damit einem umfassenden Weisungsrecht des
Arbeitgebers und ist eng in die Arbeitsorganisation und das pädagogische Konzept der Schule
eingebunden. Die Unterrichtsinhalte sind langfristig angelegt und überlegt aufgebaut. Er findet zu
vorgegebenen Zeiten an bestimmten Orten statt und muss persönlich angeboten werden. Der
Unterricht wird durch öffentliche und interne Veranstaltungen ergänzt und ist in ein
Gesamtkonzept eingebunden, welches in regelmäßigen Konferenzen erarbeitet und von der
Musikschulleitung verbindlich angeordnet wird.
Eine Honorarkraft hingegen ist nicht weisungsgebunden und nur zur Erfüllung des
Unterrichtsauftrags verpflichtet (nicht unbedingt persönlich). Über die Arbeitskraft einer
Honorarkraft kann außerhalb des reinen Unterrichts nicht verfügt werden. Darüber hinaus tragen
Einrichtungen mit Honorarkräften ein kaum beherrschbares Aufsichtsrisiko hinsichtlich der ihr
anvertrauten Kinder und Jugendlichen, das nicht durch entsprechende Dienstanweisungen
gemindert werden kann.
Dennoch halte ich es für die Zukunft durchaus für angebracht, vakant werdende
Beschäftigungsverhältnisse an der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule dahingehend zu
überprüfen, ob die Nachbesetzung durch eine Honorarkraft möglich ist.
Im vorliegenden Fall rate ich jedoch von der Nachbesetzung mit einer Honorarkraft ab. Die vakant
werdende Stelle der Fachbereichsleitung für Blechblasinstrumente ist eine tragende Säule im
Kerngeschäft des gesamten Musikschulbetriebes. Dazu gehören entsprechend den Richtlinien
des VdM insbesondere
- Einzel- und Gruppenunterricht
- Orchester- und Ensembleleitung
- Kooperation mit Vereinen
- Außer-Haus-Auftritte
- Instrumentenpflege und -beschaffung
- Teilnahme an Konferenzen und Orchesterfahrten
- Hinführung und Betreuung bei Wettbewerben, insb. Jugend musiziert
Die relevante Beschickung der Orchester, die erfolgreiche Kooperation mit dem Musikverein
Friesheim, die häufigen Nachfragen aus der Erftstädter Bevölkerung nach Auftritten mit der
Erwachsenen-Bigband, die zum Aufgabenbereich der Fachbereichsleitung gehören, wären von
einer Honorarkraft nicht leistbar und auch nicht einforderbar. Gleichzeitig sind fünf von sechs
Orchesterformationen ohne die von der Fachbereichsleitung zu unterrichtenden tiefen
Blechblasinstrumente – Bariton, Tuba, Posaune – nicht mehr spielfähig. Diese Bandbreite in der
Besetzung ist der Reiz und ein Alleinstellungsmerkmal von Orchestern im Gegensatz zu Duo-,
Trio- und Quartettformationen des gleichen Registers.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die zu besetzende Funktionsstelle mit einer fest angestellten
Musikschulfachkraft zu besetzen.
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In Vertretung
(Erner)
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