Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
14.09.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 24.08.2009
Vorlagen-Nr.: 65/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Schulausschuss
08.09.2009
16.09.2009
Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr
2010
I. Sach- und Rechtslage:
Die Schulleitungen haben inzwischen ihre Etatanmeldungen für das Jahr 2010 vorgelegt.
Als Anlage ist eine Aufstellung beigefügt, die ausschließlich die schulfachlich relevanten Anträge
enthält (Anlage 1). Die Anträge, die sich auf rein baufachliche Angelegenheiten beschränken,
werden wie bisher separat im Bauausschuss beraten.
Da für die Anmeldungen sowohl noch nicht alle Beträge als auch ausreichende Begründungen
vorliegen, muss ggf. eine Stellungnahme hierzu durch die Schulleitungen in der Sitzung des
Schulausschusses selbst erfolgen. Ebenfalls sollte die Priorität der einzelnen Wünsche der
Schulen in der Sitzung festgelegt werden, für die in der gen. Anlage entsprechende
Bewertungsziffern von 1 – 4 vorgesehen sind und die dann maßgeblich für die Einbringung in den
Haushaltsplan des Jahres 2010 werden.
Unabhängig davon stehen den Schulen auf der Basis der Schülerzahlen die nachfolgend
aufgeführten Regelsätze für investive Maßnahmen im Vermögenshaushalt zur Verfügung
(Angaben für das Haushaltsjahr 2009). Daneben werden der Vollständigkeit halber auch die im
Rahmen der besonderen Beschlussfassungen festgelegten zusätzlichen Mittel wie folgt
angegeben, und zwar:
GGS Drove
KGS Kreuzau
KGS Stockheim
KGS An der Rur
HS Kreuzau
RS Kreuzau
GY Kreuzau
=
=
=
=
=
=
=
599 €
1.022 €
653 €
1.332 €
806 €
3.854 €
6.987 €
(+ Zusatzmittel 451 €)
(+ Zusatzmittel 6.668 €)
Neben den in der Anlage 1 nachgewiesenen Anmeldungen sind der Vorlage zwei zusätzliche
gemeinsame Anträge der Grundschulen beigefügt, und zwar die Anlage 2 hinsichtlich der
Einführung des Unterrichtsfachs Englisch ab Klasse 1 und 2 zum Schuljahr 2009/10 und die
Anlage 3 bezüglich einer weiteren Anmeldung im Rahmen der Medienausstattung der
Grundschulen.
Gemäß Darstellung in Anlage 2 ist ab dem Schuljahr 2009/10 auch für die Jahrgangsstufen 1 und
2 das Fach Englisch verpflichtend eingeführt worden. Analog der bisherigen Vorgehensweise für
die Jahrgangsstufen 3 und 4, wird auch hierzu für die regelmäßige zusätzliche Ausstattung ein
Betrag von 10 €/SchülerIn beantragt. Die sich hieraus errechnende Gesamtsumme beläuft sich
auf 3.550 €.
Desweiteren wird in der Anlage 3 eine ausführliche Darstellung der Grundschulen bezüglich der
Ausstattung mit neuen Medien, und zwar hier speziell zu sog. Laptopschränken, gegeben.
Obwohl im Jahre 2004 nach zahlreichen Vorberatungen in den politischen Gremien vom Rat ein
Medienkonzept beschlossen wurde, welches aber zum 31.12. d.J. endet, ist gemäß Aussage der
Schulleitungen eine Ausstattung insbesondere mit Hardware leider immer noch nicht
abgeschlossen und nach den heutigen Richtlinien in keinem Falle ausreichend, so dass
entsprechende Mittel in nicht unbeachtlicher Höhe beantragt werden.
Von den Schulleitern wurde mit Nachdruck vorgetragen und gemeinsam schriftlich begründet,
dass die Lehrpläne auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler inzwischen entsprechende
Anforderungen hinsichtlich von PC-Kenntnissen fordern. Da es an den Grundschulstandorten
Drove, Stockheim und Winden nicht möglich ist, einen PC-Raum einzurichten bzw. ein Angebot
wie in Obermaubach und Kreuzau nicht besteht, könne nur mit einer mobilen Einrichtung in Form
von Laptopschränken gearbeitet werden, deren Kosten mit insgesamt rd. 5.000 €/Schule (LaptopModul + Geräte) beziffert werden. Da an den Grundschulstandorten Kreuzau und Obermaubach
bereits PC-Räume, in Kreuzau im Übrigen vor vielen Jahren ausschließlich durch Spenden- und
Sponsorengelder finanziert, bestehen, wird eine solche Ausrüstung hier nicht erforderlich. Hier
wird allerdings auf jeden Fall ein Austausch und eine Ergänzung der teilweise schon viele Jahre
alten und überhaupt nicht mehr auf dem heutigen Stand befindlichen bzw. z.T. auch defekten
Hardware notwendig, wobei von der gleichen Kostengrößenordnung ausgegangen werden muss.
Gemäß Aussage des Leiters der KGS Kreuzau ist dieser Betrag dort letztlich überhaupt nicht
ausreichend; er beabsichtigt aber, die restlichen Mittel nochmals in der gleichen Höhe durch
verschiedene Maßnahmen (z.B. Sponsered Walk, Spenden von Firmen u.ä.) zu finanzieren.
Weitere Einzelheiten, insbesondere zur Begründung dieser Ausstattung, deren Kosten sich im
Übrigen auf insgesamt 25.000 € belaufen würden, sind aus der Anlage 3 ersichtlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Schulbereich können erst nach Abschluss der Prüfungen
und auch der entsprechenden Beschlussempfehlung ermittelt und dann für den Etat 2010
vorgesehen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag soll in der Sitzung des Schulausschusses erarbeitet werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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