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Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: 2 Drucksache: WP729/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 13.03.2008 Betreff: Kindergartensituation in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Alternative a) aufgrund nicht erkennbaren Bedarfs den Antrag der Kirchengemeinde St. Matthias auf Zahlung eines `pauschalen Zuschusses´ in Höhe von 25.000 € abzulehnen. Alternative b) dem Antrag der Kirchengemeinde St. Matthias auf Zahlung eines `pauschalen Zuschusses´ in Höhe von 25.000 € sowie dem Antrag des Elternrates der Einrichtung St. Georg auf Finanzierung der `angehängten Gruppe´ in Höhe von 40.000 € zu entsprechen und zusätzliche Mittel in den Haushalt 2008 einzustellen.. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie bereits mehrfach im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales verwaltungsseitig berichtet, ändert sich aufgrund des zum 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes KiBiz - die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen von einer Spitzabrechnung in ein pauschaliertes Finanzierungssystem. Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtigungen sind die sogenannten Kindpauschalen gemäß § 19 KiBiz; die Höhe der Pauschalen richtet sich nach der Gruppenform [I bis III/ abhängig vom Alter der Kinder] und der wöchentlichen Betreuungszeit [25 - 35 - 45 h/ Woche]. Der Träger der örtlichen Jugendhilfe hat im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Gruppenform sowie die Betreuungszeiten für die einzelnen Tageseinrichtungen festzulegen. Diesbezüglich hat das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises - auf Basis des Kindergartenbedarfsplans 2007 - 2010 - Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Trägern der Tageseinrichtungen geführt. Bedingt durch die Auswirkungen des Sparkonzepts der kath. Kirche stand im Vordergrund der Gespräche die Sicherung des Platzangebots für Kinder mit Rechtsanspruch; trotz Reduzierung auf 707 Kindergartenplätze [bedingt durch Gruppenschließungen und geänderte Angebotsstrukturen] liegt im Kindergartenjahr 2008/ 2009 die Versorgungsrate - Kinder mit Rechtsanspruch - bei 107,9 % sowie die Bedarfsdeckungsquote - 95 % der Kinder mit Rechtsanspruch/ 45 % der hereinwachsenden Kinder - bei 99,3 %. Für Kinder unter zwei Jahren werden derzeit `lediglich´ 11 Plätze vorgehalten; diese Angebote werden jedoch in den Folgejahren verstärkt ausgebaut. Hinsichtlich der konkreten Angebotsstrukturen - Gruppenformen, Betreuungszeiten etc. pp. - in den einzelnen Einrichtungen wird vollinhaltlich auf die als Anlage 1 beigefügte Vorlage des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises für den Jugendhilfeausschuss am 11.03.2008 verwiesen; darüber hinaus stehen Vertreter des Jugendamtes den Ausschussmitgliedern in der Sitzung am 13.03.2008 für weitergehende Erläuterungen und/ oder Nachfragen zur Verfügung. Aufgrund nach Erstellung der o. a. Verwaltungsvorlage eingetretener Änderungen möchte die Verwaltung nachfolgend erläuternde Ausführungen betreffend die Einrichtungen St. Matthias Kirch-/ Kleintroisdorf und St. Georg Kaster geben. St. Matthias - Kirchtroisdorf Herr Pfarrer Oster teilte in dem unter Datum vom 19.02.2008 durchgeführten Abstimmungsgespräch mit, dass für den Kindergarten St. Matthias für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 lediglich 13 Anmeldungen, davon 12 `Altfälle´ und eine Neuanmeldung vorlägen. [Anmerkung: Nach aktueller Mitteilung vom 05.03.2008 verbleiben in der Einrichtung lediglich 11 Anmeldungen.] Aufgrund dessen werde - so Herr Pfarrer Oster - der Kirchenvorstand die Aufgabe der Einrichtung zum 31.07.2008 beschließen; hierdurch, wie auch durch die Ergänzung, dass der Kirchenvorstand einen Fahrdienst für die Kinder zur Einrichtung St. Martin in Kirchherten organisieren und finanzieren werde, war davon auszugehen, dass der zu fassende Beschluss des Kirchenvorstandes lediglich als `Formalie´ gewertet werden konnte. Nunmehr teilte Herr Pfarrer Oster der Stadt Bedburg mit Schreiben vom 26.02.2008 mit, dass der Kirchenvorstand beschlossen habe, „den Kindergarten zum 30.06.2009 zu schließen, falls sich die Kinderzahl nicht spürbar erhöht. Der Kindergarten wird bis dahin unter der Bedingung weitergeführt, dass die Stadt für das kommende Kindergartenjahr auf der Grundlage des bestehenden Vertrages einen Zuschuss von 25.000 € zusagt. Der Rest des zu erwartenden Defizits würde die Kirchengemeinde aus Rücklagen bezahlen. Die Stadt Bedburg wird ersucht, bis zum 07.03.2008 dazu Stellung zu beziehen. Bei einer Absage der Stadt sieht der Kirchenvorstand sich gezwungen, die Einrichtung bereits zum 31.07.2008 zu schließen. Die betriebsbedingte Kündigung des Personals würde dann zum 30.09.2008 erfolgen.“ Beschlussvorlage WP7-29/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Ausweislich der Finanzierung, die ebenfalls in dem o. a. Schreiben aufgeführt ist, entsteht der Kirchengemeinde bei einer Fortführung des Kindergartens ein Defizit von Minimum 48.000 €. Ungeachtet dessen, dass die Kostenkalkulation hinsichtlich des Eingruppenzuschusses gemäß § 20 III Kibiz zumindest bedenklich ist, hätte die Kirchengemeinde allenfalls einen Anspruch aus dem abgeschlossenen Vertrag in Höhe von rd. 10.500,- € [13 Kinder á 6.771,85 € x 12 % Trägeranteil]. Es wäre insofern ein Beschluss über eine freiwillige Leistung der Stadt in Höhe von rd. 15.000 € zu fassen, für die aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf besteht, da die Unterbringung aller 13 - respektive 11 Kinder aus der Einrichtung St. Matthias durch die Anpassung der Angebotsstruktur in der Einrichtung St. Martin - Kirchherten - sichergestellt ist. Darüber hinaus stehen - insgesamt betrachtet - im Kindergartenbereich II [Kirch-/ Kleintroisdorf, Pütz, Kirch-/ Grottenherten] mit der zum 01.08.2008 festgesetzten Angebotsstruktur insgesamt 109 Kindergartenplätze in verschiedenen Gruppenformen und Betreuungszeiten zur Verfügung; die Schließung der Einrichtung St. Matthias ist hierbei bereits berücksichtigt. Demgegenüber stehen zum 01.08.2008 insgesamt 99 Kinder mit Rechtsanspruch [Versorgungsrate von 110,1 %]; 28 weitere Kinder werden im Kindergartenjahr 2008/ 2009 einen Rechtsanspruch erlangen [Bedarfsdeckungsquote von 102,8 %]. Dies bedeutet, dass auch bei einer Schließung der Kindertageseinrichtung St. Matthias freie Plätze im Kindergartenbereich II bestehen. Für die Kindergartenjahre 2009/ 2010 sowie 2010/ 2011 erhöht sich die Bedarfsdeckung bei einer gleichbleibenden Angebotsstruktur auf 117,2 % bzw. 118,5 %. Ergänzend verweist die Verwaltung auf die in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 11.09.2007, TOP 2 ö. T., getätigten - dezidierten - Ausführungen zur demographischen Entwicklung; jährlicher Geburtenrückgang, der sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird, durchschnittlich 4 %. St. Georg - Kaster Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 11.09.2007 [Weiterführung der Einrichtung St. Georg unter der Trägerschaft des Waldwichtel e. V. mit einer Haus- und einer Waldgruppe] hat die Verwaltung zwischenzeitlich mehrere Verhandlungen mit der Elterninitiative geführt. Da sich im Ergebnis der Gespräche spätestens seit Anfang dieses Jahres - herauskristallisierte, dass die Übernahme der Trägerschaft seitens Waldwichtel e. V. nicht umsetzbar ist, wurden seitens der Verwaltung Alternativen erarbeitet. Wenngleich die Gespräche/ Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, ist davon auszugehen, dass die AWO, dessen korporatives Mitglied die Elterninitiative Waldwichtel Bedburg e. V. ist, zum 01.08.2008 die Trägerschaft des Kindergartens St. Georg als eingruppige Einrichtung übernehmen wird; die Waldgruppe wird - nach derzeitigem Verfahrensstand - unter der Trägerschaft von Waldwichtel e. V. weitergeführt, wenngleich auch hier ein Konstrukt unter Einbindung der AWO denkbar wäre. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales entsprechend zeitnah informieren. Für die eingruppige Einrichtung St. Georg wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung eine Angebotsstruktur im Bereich der zur Zeit aktuellen Kindergartengruppe - Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung/ wöchentl. Betreuungszeit von 35 Stunden für insgesamt 25 Kinder festgelegt. Von den derzeit die Einrichtung `besuchenden´ Kindern werden ab dem 01.08.2008 aufgrund der Schließung einer Gruppe insgesamt zehn Kinder in andere Einrichtungen wechseln müssen. Diesbezüglich konnten in Gesprächen - Kirche/ Eltern - einvernehmliche Lösungen erzielt werden; so wechseln drei Kinder in die Einrichtung St. Lambertus [Eltern wohnen in unmittelbarer Nähe], zwei Kinder in die Einrichtung St. Antonius [dto.], zwei Kinder in die Einrichtung Kleeblatt und drei Kinder in die Einrichtung St. Martinus. Beschlussvorlage WP7-29/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Wenngleich in der Einrichtung St. Georg - wie oben ausgeführt - eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der zehn `Überhangkinder´ gefunden werden konnte, ist diese Lösung als ultima ratio zu werten. Ausweislich des Elternrates der Einrichtung St. Georg ist Bestreben sämtlicher Eltern, dass alle Kinder in der Einrichtung verbleiben können. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der erbetene einmalige Zuschuss an die Einrichtung St. Matthias in Höhe von 25.000 € als Präzedenzfall gewertet werden könnte und insofern auch die - seitens des Elternrates beantragten - Kosten einer `angehängten Gruppe´ für die zehn `Überhangkinder´ im Kindergarten St. Georg [rd. 40.000 €] übernommen werden müssten. Es wäre insofern ein Beschluss über eine freiwillige Leistung in Höhe von insgesamt Minimum 65.000 € zu fassen. Hinsichtlich der Betriebskosten [Auswirkungen Kibiz] weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechend der Hochrechnungen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises - bezogen auf das Haushaltsjahr 2008 Mehrkosten für die Stadt Bedburg in Höhe von rd. 185.000 € entstehen, die allerdings erst im Haushaltsjahr 2009 kassenrelevant werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass einige Träger einen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses beantragen werden; erste `Anfragen´ wurden bereits formuliert. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.03.2008 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-29/2008 Seite 4