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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP760/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 41 10 20 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.04.2008 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2008 bei Produkt 250 281 220 210 mit einem Gesamtansatz von 8.300,00 Euro veranschlagt. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 4.050,00 Euro Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 623,00 Euro Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 1.100,00 Euro Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.600,00 Euro ______________________________________________________________________________ Fördersumme 7.373,00 Euro Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag, 31. März 2008, wurden 31 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 26 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2007 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je Mitglied - maximal jedoch 250,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Vereinigung Mitglieder Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Kirchenchor St. Willibrord Kirdorf 02) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 03) Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven 04) Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf 05) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg 06) Kirchenchor St. Lucia Bedburg-Rath 07) Kirchenchor St. Cäcilia Kaster 40 38 32 20 47 18 44 130,00 Euro 126,00 Euro 114,00 Euro 90,00 Euro 144,00 Euro 86,00 Euro 138,00 Euro 08) Kinderchor St. Lucia Bedburg-Rath 09) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster 10) Jugendchor „Recovered Dimension“ Kirdorf 11) Dekanatsjugendchor San Francesco 20 35 90 71 90,00 Euro 120,00 Euro 230,00 Euro 192,00 Euro 12) Familienchor St. Peter Königshoven 13) Familienchor St. Willibrord Kirdorf 14) Familienchor St. Martinus Kirchherten 15) Familienchor St. Ursula Lipp 36 26 30 61 122,00 Euro 102,00 Euro 110,00 Euro 172,00 Euro 42 102,00 Euro 134,00 Euro 16) Bedburger Männergesangverein 17) MGV Quartettverein Königshoven 26 - Fortsetzung - Beschlussvorlage WP7-60/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Vereinigung Mitglieder Zuschuss ______________________________________________________________________________ 18) Shanty-Chor Bedburg 19) Musikgruppe Koinonia (Ev. Kirchengemeinde) 30 12 110,00 Euro 74,00 Euro 20) Mandolinenorchester Königshoven 21) Die Bühne e.V. Bedburg 27 34 104,00 Euro 118,00 Euro 25 63 80 134,00 Euro 100,00 Euro 176,00 Euro 210,00 Euro 26) Tambourcorps Erftklang Bedburg 27) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch/Kleintroisdorf 32 38 114,00 Euro 126,00 Euro 28) Kunstgemeinschaft Bedburg 29) Junge Väter Kirch-/Kleintroisdorf e.V. 21 20 92,00 Euro 90,00 Euro 22) Karnevalsfreunde Bedburg-Rath 23) KG Kleine Lipper e.V. 24) KG Ritter „Em Ulk“ 25) Bedburger Narrenzunft 42 30) Arbeitskreis Altstadt Kaster 140 250,00 Euro 31) Förderverein Grottenhertener Mühle 60 170,00 Euro ______________________________________________________________________________ Zwischensumme 1300 4.070,00 Euro Gegenüber dem Jahr 2007 haben die Vereinigungen Schola der Pfarrei St. Georg Kaster, Familienchor St. Martinus Kirchherten [erstmalig], Karnevalsfreunde Bedburg-Rath, KG Kleine Lipper e.V., Junge Väter Kirch-/Kleintroisdorf e.V. [erstmalig] einen Antrag gestellt. b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind vier Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 3,50 Euro (in 2007: 3,67 Euro, in 2006: 2,898 Euro). Die Verwaltung schlägt - bei Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 50 Euro - folgende Zuschusszahlungen vor: Vereinigung Mitglieder unter 18 Jahren Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) St. Sebastianus Königshoven 90 315,00 Euro 02) St. Sebastianus Bedburg 40 140,00 Euro 03) St. Sebastianus-Georgius Kaster 12 50,00 Euro 04) Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff 36 126,00 Euro ______________________________________________________________________________ Zwischensumme 178 631,00 Euro Beschlussvorlage WP7-60/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen : Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert, also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Bücherei Medien Ausleihen Faktor Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) KÖB St. Peter Königshoven 1592 2036 1,276 (gerundet) 203,89 Euro 02) Ev. Gemeinde Kirchherten 1152 406 0,352 (gerundet) 56,25 Euro 03) KÖB St. Willibrord Kirdorf 2395 2890 1,207 (gerundet) 192,87 Euro 04) KÖB St. Georg Kaster 4201 5384 1,282 (gerundet) 204,85 Euro 05) KÖB St. Lambertus Bedburg 5144 14231 2,767 (gerundet) 442,14 Euro ______________________________________________________________________________ Zwischensumme 14484 24947 6,884 1.100,00 Euro Im Rahmen des beantragten Zuschusses nach Ziffer 6 der Kulturförderungsrichtlinien hat die KÖB St. Lambertus, Dechant Hermanns, `angefragt´, ob - auch bzw. insbesondere vor dem Hintergrund der angedachten Kooperation mit der Stadt Bedburg - die Möglichkeit einer außerordentlichen Bezuschussung in Höhe von 2.000 € bestehe. Zur Begründung teilte Dechant Hermanns mit, dass es der Kirchengemeinde aufgrund der Sparmaßnahmen des Erzbistums und des Kostendrucks nicht möglich sei, die dauerhafte Finanzierung der Bücherei, zumindest in dieser Größe, sicherzustellen. Wenngleich es sich hierbei lediglich um eine `mündliche Anfage´ und nicht um einen schriftlichen - mit entsprechender Kostenaufstellung hinterlegten - Antrag handelt, weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits in den seinerzeit geführten Vertragsverhandlungen einer `städtischen Bücherei St. Lambertus´, die derzeit alleine aufgrund der nicht vorhandenen Alternativen zum vorhandenen Standort ruhen, von einem Zuschussbedarf von bis zu 5.000 € ausgegangen worden ist. Aus Sicht der Verwaltung ist insofern zur Sicherstellung der Qualität und Quantität des Bestandes der KÖB St. Lambertus eine außerordentliche städtische Unterstützung in vorgenannter Höhe grundsätzlich angezeigt und vertretbar, da hierdurch dem Bildungsauftrag der Stadt Bedburg Rechnung getragen wird. Die Verwaltung regt daher an, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, die konkrete Zuschusshöhe jedoch erst nach Vorlage einer entsprechenden Kostenkalkulation beschlossen wird. d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Vereinigung Schlüssel Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Karnevalsumzug Aktiv 29 464,00 Euro 02) Karnevalsfreunde Blerichen 33 528,00 Euro 03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten 38 608,00 Euro ______________________________________________________________________________ Zwischensumme 100 1.600,00 Euro Beschlussvorlage WP7-60/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Gegenüber dem Jahr 2007 haben sich die Anzahl der Anträge und die Antragsteller nicht verändert. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08. April 2008 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-60/2008 Seite 5