Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP760/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 41 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
15.04.2008
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden
Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt
für das Jahr 2008 bei Produkt 250 281 220 210 mit einem Gesamtansatz von 8.300,00 Euro
veranschlagt. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche
vor:
Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
4.050,00 Euro
Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
623,00 Euro
Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
1.100,00 Euro
Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.600,00 Euro
______________________________________________________________________________
Fördersumme
7.373,00 Euro
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag, 31. März 2008, wurden 31 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 26
Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2007 schlägt die Verwaltung vor, neben einem
Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je Mitglied - maximal
jedoch 250,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Kirchenchor St. Willibrord Kirdorf
02) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
03) Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven
04) Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf
05) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
06) Kirchenchor St. Lucia Bedburg-Rath
07) Kirchenchor St. Cäcilia Kaster
40
38
32
20
47
18
44
130,00 Euro
126,00 Euro
114,00 Euro
90,00 Euro
144,00 Euro
86,00 Euro
138,00 Euro
08) Kinderchor St. Lucia Bedburg-Rath
09) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster
10) Jugendchor „Recovered Dimension“ Kirdorf
11) Dekanatsjugendchor San Francesco
20
35
90
71
90,00 Euro
120,00 Euro
230,00 Euro
192,00 Euro
12) Familienchor St. Peter Königshoven
13) Familienchor St. Willibrord Kirdorf
14) Familienchor St. Martinus Kirchherten
15) Familienchor St. Ursula Lipp
36
26
30
61
122,00 Euro
102,00 Euro
110,00 Euro
172,00 Euro
42
102,00 Euro
134,00 Euro
16) Bedburger Männergesangverein
17) MGV Quartettverein Königshoven
26
- Fortsetzung -
Beschlussvorlage WP7-60/2008
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
18) Shanty-Chor Bedburg
19) Musikgruppe Koinonia (Ev. Kirchengemeinde)
30
12
110,00 Euro
74,00 Euro
20) Mandolinenorchester Königshoven
21) Die Bühne e.V. Bedburg
27
34
104,00 Euro
118,00 Euro
25
63
80
134,00 Euro
100,00 Euro
176,00 Euro
210,00 Euro
26) Tambourcorps Erftklang Bedburg
27) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch/Kleintroisdorf
32
38
114,00 Euro
126,00 Euro
28) Kunstgemeinschaft Bedburg
29) Junge Väter Kirch-/Kleintroisdorf e.V.
21
20
92,00 Euro
90,00 Euro
22) Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
23) KG Kleine Lipper e.V.
24) KG Ritter „Em Ulk“
25) Bedburger Narrenzunft
42
30) Arbeitskreis Altstadt Kaster
140
250,00 Euro
31) Förderverein Grottenhertener Mühle
60
170,00 Euro
______________________________________________________________________________
Zwischensumme
1300
4.070,00 Euro
Gegenüber dem Jahr 2007 haben die Vereinigungen Schola der Pfarrei St. Georg Kaster,
Familienchor St. Martinus Kirchherten [erstmalig], Karnevalsfreunde Bedburg-Rath, KG Kleine
Lipper e.V., Junge Väter Kirch-/Kleintroisdorf e.V. [erstmalig] einen Antrag gestellt.
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind vier Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied
unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 3,50 Euro (in 2007: 3,67 Euro, in 2006: 2,898 Euro). Die
Verwaltung schlägt - bei Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 50 Euro - folgende
Zuschusszahlungen vor:
Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) St. Sebastianus Königshoven
90
315,00 Euro
02) St. Sebastianus Bedburg
40
140,00 Euro
03) St. Sebastianus-Georgius Kaster
12
50,00 Euro
04) Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff
36
126,00 Euro
______________________________________________________________________________
Zwischensumme
178
631,00 Euro
Beschlussvorlage WP7-60/2008
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus
der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der
Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen : Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen
Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert, also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor:
Bücherei
Medien
Ausleihen
Faktor
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) KÖB St. Peter Königshoven
1592
2036
1,276 (gerundet)
203,89 Euro
02) Ev. Gemeinde Kirchherten
1152
406
0,352 (gerundet)
56,25 Euro
03) KÖB St. Willibrord Kirdorf
2395
2890
1,207 (gerundet)
192,87 Euro
04) KÖB St. Georg Kaster
4201
5384
1,282 (gerundet)
204,85 Euro
05) KÖB St. Lambertus Bedburg
5144
14231
2,767 (gerundet)
442,14 Euro
______________________________________________________________________________
Zwischensumme
14484
24947
6,884
1.100,00 Euro
Im Rahmen des beantragten Zuschusses nach Ziffer 6 der Kulturförderungsrichtlinien hat die KÖB
St. Lambertus, Dechant Hermanns, `angefragt´, ob - auch bzw. insbesondere vor dem Hintergrund
der angedachten Kooperation mit der Stadt Bedburg - die Möglichkeit einer außerordentlichen
Bezuschussung in Höhe von 2.000 € bestehe. Zur Begründung teilte Dechant Hermanns mit, dass
es der Kirchengemeinde aufgrund der Sparmaßnahmen des Erzbistums und des Kostendrucks
nicht möglich sei, die dauerhafte Finanzierung der Bücherei, zumindest in dieser Größe,
sicherzustellen. Wenngleich es sich hierbei lediglich um eine `mündliche Anfage´ und nicht um
einen schriftlichen - mit entsprechender Kostenaufstellung hinterlegten - Antrag handelt, weist die
Verwaltung darauf hin, dass bereits in den seinerzeit geführten Vertragsverhandlungen einer
`städtischen Bücherei St. Lambertus´, die derzeit alleine aufgrund der nicht vorhandenen
Alternativen zum vorhandenen Standort ruhen, von einem Zuschussbedarf von bis zu 5.000 €
ausgegangen worden ist. Aus Sicht der Verwaltung ist insofern zur Sicherstellung der Qualität und
Quantität des Bestandes der KÖB St. Lambertus eine außerordentliche städtische Unterstützung
in vorgenannter Höhe grundsätzlich angezeigt und vertretbar, da hierdurch dem Bildungsauftrag
der Stadt Bedburg Rechnung getragen wird. Die Verwaltung regt daher an, dass der Ausschuss
für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert, die
konkrete Zuschusshöhe jedoch erst nach Vorlage einer entsprechenden Kostenkalkulation
beschlossen wird.
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag, 31. März 2008, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der
vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende
Zuschussgewährung vor:
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Karnevalsumzug Aktiv
29
464,00 Euro
02) Karnevalsfreunde Blerichen
33
528,00 Euro
03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten
38
608,00 Euro
______________________________________________________________________________
Zwischensumme
100
1.600,00 Euro
Beschlussvorlage WP7-60/2008
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Gegenüber dem Jahr 2007 haben sich die Anzahl der Anträge und die Antragsteller nicht
verändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
⌧
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08. April 2008
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-60/2008
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