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Anfrage (Anfrage bzgl. Haftung im Rahmen von Pflegepatenschaften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 19.05.2015 gez. Erner, Bürgermeister 29.05.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 10.05.2015 Rat Betrifft: F 248/2015 23.06.2015 Anfrage bzgl. Haftung im Rahmen von Pflegepatenschaften Sehr geehrter Herr Busch, alle Bürger/ -innen die eine Pflegepatenschaft über städtische Flächen usw. übernehmen, sind über die Haftpflichtversicherung der Stadt Erftstadt versichert, wenn Haftpflichtansprüche Dritter im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten gestellt werden. Ein Ehrenamt besteht jedoch nur dann, wenn diese Tätigkeit von dem Bürger/ der Bürgerin unentgeltlich ausgeführt wird. Art und Umfang des Ehrenamtes, sowie der damit verbundenen Arbeiten und Aufgaben sind von Seiten des Fachamtes schriftlich festzulegen und dem ehrenamtlich tätigen Bürger mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung, bzw. das Ausführen von Arbeiten über diese Vereinbarung hinaus, kann zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Eine Aufwandsentschädigung gefährdet den Versicherungsschutz nicht. Sie kann an den ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden, sollte jedoch begründbar sein. Für alle ehrenamtlich tätigen Personen besteht auch über die Unfallkasse NRW ein Versicherungsschutz. Körperschäden, aber auch der Verlust von medizinischen Hilfsmitteln (Brille, etc.), die der ehrenamtlich Tätige während der Ausführung des Ehrenamtes erleidet, werden durch die Unfallkasse NRW finanziell getragen. Evtl. Schadenersatzansprüche des im Schreiben vom 10.5.2015 der SPD-Fraktion Erftstadt erwähnten Anlasses würden z.B. über die GW Versicherung reguliert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-