Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
19.05.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
29.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 10.05.2015
Rat
Betrifft:
F 248/2015
23.06.2015
Anfrage bzgl. Haftung im Rahmen von Pflegepatenschaften
Sehr geehrter Herr Busch,
alle Bürger/ -innen die eine Pflegepatenschaft über städtische Flächen usw.
übernehmen, sind über die Haftpflichtversicherung der Stadt Erftstadt versichert, wenn
Haftpflichtansprüche Dritter im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten gestellt werden.
Ein Ehrenamt besteht jedoch nur dann, wenn diese Tätigkeit von dem Bürger/ der Bürgerin
unentgeltlich ausgeführt wird. Art und Umfang des Ehrenamtes, sowie der damit verbundenen
Arbeiten und Aufgaben sind von Seiten des Fachamtes schriftlich festzulegen und dem
ehrenamtlich tätigen Bürger mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung, bzw. das
Ausführen von Arbeiten über diese Vereinbarung hinaus, kann
zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen.
Eine Aufwandsentschädigung gefährdet den Versicherungsschutz nicht. Sie kann an den
ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden, sollte jedoch begründbar sein.
Für alle ehrenamtlich tätigen Personen besteht auch über die Unfallkasse NRW ein
Versicherungsschutz.
Körperschäden, aber auch der Verlust von medizinischen Hilfsmitteln (Brille, etc.), die der
ehrenamtlich Tätige während der Ausführung des Ehrenamtes erleidet, werden durch die
Unfallkasse NRW finanziell getragen.
Evtl. Schadenersatzansprüche des im Schreiben vom 10.5.2015 der SPD-Fraktion Erftstadt
erwähnten Anlasses würden z.B. über die GW Versicherung reguliert.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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