Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 269/2015
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 27.05.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
28.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungstopp für die Abteilung Steuern und
Abgaben/Stadtreinigung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
21.675
Folgekosten in €:
43.350
Kostenträger:
Sachkonto:
10537010 Abfallwirtschaft
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die dauerhafte Weiterbeschäftigung einer bisher befristet beschäftigten Mitarbeiterin in der
Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung in Vollzeit mit Entgeltgruppe 6 wird beschlossen.
Begründung:
Der bisherigen Stelleninhaberin wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des Fachamtes ein
neuer Aufgabenbereich übertragen.
Die Neubesetzung ist für die Erledigung der in dieser Abteilung anstehenden Aufgaben zwingend
erforderlich.
Auf die hausinterne Ausschreibung haben sich drei Mitarbeiter/innen (eine Person zog jedoch die
Bewerbung zurück) beworben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens zeigte sich die befristet
beschäftigte Mitarbeiterin als die für die Stelle am besten geeignete Kandidatin und soll deshalb
eingesetzt werden. Da die Mitarbeiterin einen befristeten Arbeitsvertrag hat, ist für die
Beschäftigung auf Dauer die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich.
In Vertretung
(Erner)
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