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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:44
Aktualisiert
02.06.15, 18:44
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 269/2015 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 27.05.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 28.05.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 16.06.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungstopp für die Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 21.675 Folgekosten in €: 43.350 Kostenträger: Sachkonto: 10537010 Abfallwirtschaft Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die dauerhafte Weiterbeschäftigung einer bisher befristet beschäftigten Mitarbeiterin in der Abteilung Steuern und Abgaben/Stadtreinigung in Vollzeit mit Entgeltgruppe 6 wird beschlossen. Begründung: Der bisherigen Stelleninhaberin wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des Fachamtes ein neuer Aufgabenbereich übertragen. Die Neubesetzung ist für die Erledigung der in dieser Abteilung anstehenden Aufgaben zwingend erforderlich. Auf die hausinterne Ausschreibung haben sich drei Mitarbeiter/innen (eine Person zog jedoch die Bewerbung zurück) beworben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens zeigte sich die befristet beschäftigte Mitarbeiterin als die für die Stelle am besten geeignete Kandidatin und soll deshalb eingesetzt werden. Da die Mitarbeiterin einen befristeten Arbeitsvertrag hat, ist für die Beschäftigung auf Dauer die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich. In Vertretung (Erner) -2-