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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-06/07 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 27.02.2009 Vorlagen-Nr.: 24/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.03.2009 31.03.2009 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 30.01.2009 hat die SPD Fraktion den o. a. Antrag eingereicht. Zur Vermeidung von Wiederholungen ist der entsprechende Antrag dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Nachstehend nehme ich zu den einzelnen Punkten Stellung, wobei meine Stellungnahmen nicht durch das erwähnte Konjunkturpaket II des Bundes beeinflusst werden: Zu 1) Bau einer Verkehrsinsel am Anfang der Straße „Im Grubengarten“ Zur Klarstellung weise ich zunächst darauf hin, dass es sich nicht um die K 31 sondern die K 39 handelt. Baulastträger ist der Kreis Düren. Der Kreis müsste auch die Baukosten übernehmen, sofern das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren den Bau der Verkehrsinsel tatsächlich anordnet. Die vorgetragene Begründung wird bestätigt. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, beim Kreis Düren den Bau einer Verkehrsinsel zu beantragen. Zu 2) Anbringen von Verkehrsspiegel auf der Maubacher Straße (K 30) in Einmündungsbereichen der Gemeindestraßen „Zur Allmende“, „Brunnenweg“ „Blumenweg“ den und Es trifft zu, dass betroffene Anlieger immer wieder in der Vergangenheit das Aufstellen von Verkehrsspiegeln bei der Verwaltung beantragt haben. Es trifft auch zu, dass im Einmündungsbereich „Rosenweg“ ein Verkehrsspiegel montiert worden ist, jedoch nicht durch den Kreis Düren sondern durch die Gemeinde Kreuzau. Der Kreis Düren ist hierfür nicht zuständig. Bezüglich des Aufstellens von Verkehrsspiegeln vertrete ich seit Jahren eine rigorose Auffassung. Es wurden sogar vorhandene defekte Spiegel in verschiedenen Straßen nicht mehr ersetzt (zum Beispiel Einmündung „Waschpöl“/Lindenstraße im Ortsteil Untermaubach). Für die rigorose Handhabung sprechen zum einen finanzielle Gründe (ein Spiegel mit Montage kostet rund 500,00 €), zum anderen können Verkehrsspiegel aber auch nicht nur Unfallgefahren verhindern sondern auch heraufbeschwören. Wo kein Spiegel steht muss ich mich angemessen an die Straße herantasten. Sofern die Sichtverhältnisse nicht gravierend beeinträchtigt sind und ich den Gegenverkehr einsehen kann ohne mit dem Fahrzeug bereits in der entsprechenden Fahrbahn zu stehen, halte ich auch nach wie vor das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht für erforderlich. Aus den vorstehend genannten Gründen habe ich bisher auch das Aufstellen von Verkehrsspiegeln in den beantragten Straßen abgelehnt. Ich habe inzwischen erneut Fahrproben durchgeführt und komme zu keinem anderen Ergebnis. Die örtlichen Verhältnisse werden in der Sitzung anhand des Smart-Bords mittels Fotos vorgestellt. Bei der durchgeführten Ortsbesichtigung ist mir jedoch sehr deutlich bewusst geworden, dass das Aufstellen von Verkehrsspiegeln an zwei anderen Stellen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, die den Gehweg benutzen dürfen, zwingend erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um die Einmündung „Bildergarten“/Maubacher Straße und den Stichweg „Bildergarten“/Maubacher Straße gegenüber der Straße „Zur Allmende“. An diesen beiden Stellen kann weder der Fußgänger noch der berechtigte Radfahrer, der den Gehweg benutzt und aus Richtung Maubach kommt, einen ausmündenden PKW aufgrund vorhandener Einfriedigungen erkennen. Umgekehrt kann der ausfahrende PKW die jeweils von links kommenden Benutzer des Gehweges ebenfalls nicht erkennen. Fahrzeuge auf der Fahrbahn können erkannt werden, weil dann der PKW bereits auf dem Gehweg steht. Ich beabsichtige von daher an den beiden vorgenannten Stellen Verkehrsspiegel aufzustellen. Zu 3) Ampelanlage im Kreuzungsbereich Maubacher Straße (K 30)/“Zur alten Pumpe“/“Zum Sportplatz“ Zur Klarstellung weise ich zunächst darauf hin, dass es sich nicht um die Straße „Zum Sportplatz“ sondern um die Urbanusstraße handelt. Die in der Sitzungsvorlage dargelegten Gründe treffen durchaus zu. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Kreis Düren als Baulastträger. Eine entsprechende Anordnung müsste vom Straßenverkehrsamt des Kreises Düren getroffen werden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, einen erneuten Versuch zu unternehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Zu 4) Anlegung eines Gehweges sowie Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ Dieser Antrag ist aus mehreren Gründen zweiteilig zu beurteilen. Zunächst muss ich erneut zur Klarstellung darauf hinweisen, dass es sich bei dem fehlenden Gehweg vor der Tennishalle nicht um die Straße „Zum Sportplatz“ sondern um die Urbanusstraße handelt. Es trifft zu, dass ab Parkplatzende bis zum Feuerwehrgerätehaus entlang der Tennishalle zwar ein ca. 1,50 m breiter Gehweg vorhanden ist, dieser ist jedoch weder plattiert noch mit Verbundsteinpflaster belegt. Weshalb man dieses Teilstück beim damaligen Ausbau der Urbanusstraße nicht entsprechend befestigt hat, ist nicht mehr nachvollziehbar. Das fehlende Teilstück ist 82 m lang und 1,50 m breit. Die Oberfläche ist mit Kalksteinüberlauf befestigt, in einem Teilbereich von ca. 40 m jedoch etwa zur Hälfte mittlerweile mit Gras durchsetzt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein durchgehender plattierter Gehweg vorhanden. Die Ausbaukosten würden sich auf rund 7.200,00 € belaufen (rund 120 qm x 60,00 €). Seitens der Verwaltung wurde auf diesen Ausbau bisher verzichtet, da keine zwingende Notwendigkeit besteht. Es gibt noch zahlreiche Straßen im Gemeindegebiet, wo die Gehwege sich in einem ähnlichen Zustand befinden. Der Pächter der Tennishalle will seit drei Jahren den Gehweg selber ausbauen, wobei ich ihm sogar zugesagt habe, die Materialkosten von ca. 15,00 €/qm zu übernehmen. Da die entstehenden Kosten beitragsrechtlich nicht mehr abgerechnet werden können, müssten die Kosten aus den normalen Straßenunterhaltungsmitteln bezahlt werden. Da ich die Unabweisbarkeit nicht begründen kann, schlage ich Ihnen vor, auf den Ausbau dieses Gehweges auch weiterhin zu verzichten. Bei der Straße „Zum Sportplatz“ handelt es sich um eine Baustraße, die derzeit in einer Breite von 3 m bis maximal 3,50 m asphaltiert ist. Vor den in den letzten Jahren neu errichteten Wohnhäusern befindet sich ein ca. 2 m mit Splitt befestigter Streifen. Die Fahrbahn selbst weist zwar keine Schäden auf, jedoch besteht hier unstrittig ein erhebliches Problem bei stärkeren Niederschlägen. Um die Situation dauerhaft zu verbessern, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich den endgültigen Ausbau dieser Straße einschließlich der Verlegung eines Regenwasserkanals zum Zwecke der Straßenentwässerung. Aufgrund des zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraums könnte hier durchaus eine 5 bis 6 m breite wie auch immer gestaltete neu ausgebaute Straße angelegt werden. Es handelt sich jedoch unstrittig um eine Ersterschließung, sodass Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der zu erwartenden Kosten zu erheben sind, -2- wobei sicherlich mehr als 50 % dieser Kosten von der Gemeinde selbst gezahlt werden müssen, da die Gemeinde selbst kompletter Anlieger auf der einen Straßenseite ist. Um hier konkrete Zahlen nennen zu können, wäre es zunächst erforderlich, eine detaillierte Planung mit Kostenermittlung durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Grob überschläglich werden mit Sicherheit Kosten in Höhe von 150.000,00 € entstehen. Haushaltsmittel sind bisher weder im Jahre 2009 noch in den Folgejahren vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen müsste entschieden werden, ob und wann zumindest zunächst die Planung durchgeführt wird. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 €. Zu 5) Verbreiterung der Gasse im Bereich der Bergstraße Diese Gasse hat eine inzwischen mehr als dreißigjährige Vorgeschichte. Im Zuge der Flurbereinigung Winden wurde der Gemeinde Kreuzau in den siebziger Jahren von der Straße „Ofenskaul“ bis zur Straße „Im Grubengarten“ eine 7,50 m breite öffentliche Verkehrsfläche zugeteilt. Zu Beginn der achtziger Jahre sollte für den gesamten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser ist jedoch am Widerstand der betroffenen Grundstückseigentümer gescheitert. Lediglich das Teilstück von der „Ofenskaul“ bis zum vorhandenen Wohnhaus Bergstraße 47 wurde beplant. Hier wurde auch eine bituminöse Baustraße angelegt. Ab dem Wohnhaus Bergstraße 47 bis zum Auftreffen auf die Straße „Zum Grubengarten“ (ca. 400 m) ist seitdem lediglich ein unterschiedlich maximal 2 m breiter Trampelpfad vorhanden. Gemäß Ratsbeschluss vom 07.01.1988 wurde „die Gasse“ seinerzeit auch in einer Breite von 2 m planiert und mit Splitt befestigt. Nach all den Jahren ist „die Gasse“ in Teilstücken jedoch maximal noch in einer Breite von 1 m begehbar, da die starken Böschungen abgerutscht sind und Überwuchs eine Benutzung beeinträchtigt. Den Überwuchs durch Sträucher habe ich inzwischen beseitigen lassen. In der Vegetationszeit wird die Benutzung darüber hinaus durch den Grasbewuchs beeinträchtigt. Während bis vor einigen Jahren das Gras noch regelmäßig gemäht wurde, ist dies in den letzten Jahren im Rahmen des Standardabbaus nur noch maximal zweimal jährlich erfolgt. Aufgrund vorhandener Einfriedigungsmauern, die teilweise rechts wie links errichtet wurden, ist eine Verbreiterung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich. Ich denke es reicht aus, wenn, wie bereits 1988 schon einmal geschehen, eine durchgehende begehbare Fläche von 2 m Breite entstehen würde. Die hiermit verbundenen Kosten müssten allerdings ermittelt werden. Nachdem inzwischen bereits der Überwuchs durch Sträucher beseitigt worden ist, würde es alternativ auch ausreichen, zukünftig wieder regelmäßig die Grasböschungen zu mähen, wobei dann allerdings nicht überall 2 m nutzbare Breite mehr zur Verfügung steht. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wären hier gar keine Maßnahmen erforderlich. Da diese Gasse jedoch in der Tat sehr stark von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, schlage ich Ihnen unter Abwägung aller Belange vor, zum einen in Zukunft mindestens einmal monatlich die Böschungen zu mähen und an besonderen Engstellen auch eine Neuprofilierung, zumindest in einer Breite von 1,50 m, vorzunehmen. Die entsprechenden Arbeiten können alsdann im Stundenlohnverfahren ausgeführt werden. Ich denke, dass sich die Kosten auf maximal 5.000,00 € belaufen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zu den Ziffern 1 und 3 entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Baukosten, da die Zuständigkeit beim Kreis Düren liegt. Zu Ziffer 2 entstehen durch das Aufstellen von zwei Verkehrsspiegeln Kosten in Höhe von rund 1.000,00 €. Diese stehen haushaltsmäßig bereit. Zu Ziffer 4 entstehen, sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, für den Bürgersteig keine Kosten. Für den Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ müssten zunächst Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € und in den Folgejahren die noch zu ermittelnden Baukosten bereitgestellt werden. Zu Ziffer 5 entstehen hier, sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 €, die aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden können. III. Beschlussvorschlag: -3- 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren den Bau einer Verkehrsinsel im Bereich der K 39 zu Beginn der Straße „Im Grubengarten“ zu beantragen. 2. Auf das Installieren von Verkehrsspiegeln in den Einmündungsbereichen der Straßen „Allmende“, „Brunnenweg“ und „Blumenweg“ wird verzichtet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden jedoch zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße „Im Bildergarten“ und des Stichweges „Im Bildergarten“ aufgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren als zuständigem Straßenbaulastträger den Bau einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich der K 30 (Maubacher Straße)/“Zur alten Pumpe“/Urbanusstraße zu beantragen. 4. Auf den Ausbau des Gehweges vor der Tennishalle wird verzichtet. Der endgültige Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ wird für notwendig erachtet. Über die entsprechende Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene fußläufige Verbindung Bergstraße von Haus Nr. Bergstraße 41 bis zum Auftreffen auf die Straße „Im Grubengarten“ zu überarbeiten und die vorhandenen Böschungen zukünftig wieder regelmäßig zu mähen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-