Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-06/07
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 27.02.2009
Vorlagen-Nr.: 24/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.03.2009
31.03.2009
12.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Antrag der SPD Fraktion auf diverse Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Winden im
Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 30.01.2009 hat die SPD Fraktion den o. a. Antrag eingereicht. Zur Vermeidung von
Wiederholungen ist der entsprechende Antrag dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Nachstehend nehme ich zu den einzelnen Punkten Stellung, wobei meine Stellungnahmen nicht
durch das erwähnte Konjunkturpaket II des Bundes beeinflusst werden:
Zu 1) Bau einer Verkehrsinsel am Anfang der Straße „Im Grubengarten“
Zur Klarstellung weise ich zunächst darauf hin, dass es sich nicht um die K 31 sondern die K 39
handelt. Baulastträger ist der Kreis Düren. Der Kreis müsste auch die Baukosten übernehmen,
sofern das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren den Bau der Verkehrsinsel tatsächlich
anordnet. Die vorgetragene Begründung wird bestätigt. Die Verwaltung sollte beauftragt werden,
beim Kreis Düren den Bau einer Verkehrsinsel zu beantragen.
Zu 2) Anbringen von Verkehrsspiegel auf der Maubacher Straße (K 30) in
Einmündungsbereichen der Gemeindestraßen „Zur Allmende“, „Brunnenweg“
„Blumenweg“
den
und
Es trifft zu, dass betroffene Anlieger immer wieder in der Vergangenheit das Aufstellen von
Verkehrsspiegeln bei der Verwaltung beantragt haben. Es trifft auch zu, dass im
Einmündungsbereich „Rosenweg“ ein Verkehrsspiegel montiert worden ist, jedoch nicht durch den
Kreis Düren sondern durch die Gemeinde Kreuzau. Der Kreis Düren ist hierfür nicht zuständig.
Bezüglich des Aufstellens von Verkehrsspiegeln vertrete ich seit Jahren eine rigorose Auffassung.
Es wurden sogar vorhandene defekte Spiegel in verschiedenen Straßen nicht mehr ersetzt (zum
Beispiel Einmündung „Waschpöl“/Lindenstraße im Ortsteil Untermaubach). Für die rigorose
Handhabung sprechen zum einen finanzielle Gründe (ein Spiegel mit Montage kostet rund 500,00
€), zum anderen können Verkehrsspiegel aber auch nicht nur Unfallgefahren verhindern sondern
auch heraufbeschwören. Wo kein Spiegel steht muss ich mich angemessen an die Straße
herantasten. Sofern die Sichtverhältnisse nicht gravierend beeinträchtigt sind und ich den
Gegenverkehr einsehen kann ohne mit dem Fahrzeug bereits in der entsprechenden Fahrbahn zu
stehen, halte ich auch nach wie vor das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht für erforderlich. Aus
den vorstehend genannten Gründen habe ich bisher auch das Aufstellen von Verkehrsspiegeln in
den beantragten Straßen abgelehnt. Ich habe inzwischen erneut Fahrproben durchgeführt und
komme zu keinem anderen Ergebnis. Die örtlichen Verhältnisse werden in der Sitzung anhand des
Smart-Bords mittels Fotos vorgestellt.
Bei der durchgeführten Ortsbesichtigung ist mir jedoch sehr deutlich bewusst geworden, dass das
Aufstellen von Verkehrsspiegeln an zwei anderen Stellen zum Schutz von Fußgängern und
Radfahrern, die den Gehweg benutzen dürfen, zwingend erforderlich ist. Es handelt sich hierbei
um die Einmündung „Bildergarten“/Maubacher Straße und den Stichweg „Bildergarten“/Maubacher
Straße gegenüber der Straße „Zur Allmende“. An diesen beiden Stellen kann weder der
Fußgänger noch der berechtigte Radfahrer, der den Gehweg benutzt und aus Richtung Maubach
kommt, einen ausmündenden PKW aufgrund vorhandener Einfriedigungen erkennen. Umgekehrt
kann der ausfahrende PKW die jeweils von links kommenden Benutzer des Gehweges ebenfalls
nicht erkennen. Fahrzeuge auf der Fahrbahn können erkannt werden, weil dann der PKW bereits
auf dem Gehweg steht. Ich beabsichtige von daher an den beiden vorgenannten Stellen
Verkehrsspiegel aufzustellen.
Zu 3) Ampelanlage im Kreuzungsbereich Maubacher Straße (K 30)/“Zur alten Pumpe“/“Zum
Sportplatz“
Zur Klarstellung weise ich zunächst darauf hin, dass es sich nicht um die Straße „Zum Sportplatz“
sondern um die Urbanusstraße handelt.
Die in der Sitzungsvorlage dargelegten Gründe treffen durchaus zu. Die Zuständigkeit liegt
ausschließlich beim Kreis Düren als Baulastträger. Eine entsprechende Anordnung müsste vom
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren getroffen werden. Seitens der Verwaltung bestehen keine
Bedenken, einen erneuten Versuch zu unternehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Zu 4) Anlegung eines Gehweges sowie Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“
Dieser Antrag ist aus mehreren Gründen zweiteilig zu beurteilen. Zunächst muss ich erneut zur
Klarstellung darauf hinweisen, dass es sich bei dem fehlenden Gehweg vor der Tennishalle nicht
um die Straße „Zum Sportplatz“ sondern um die Urbanusstraße handelt. Es trifft zu, dass ab
Parkplatzende bis zum Feuerwehrgerätehaus entlang der Tennishalle zwar ein ca. 1,50 m breiter
Gehweg vorhanden ist, dieser ist jedoch weder plattiert noch mit Verbundsteinpflaster belegt.
Weshalb man dieses Teilstück beim damaligen Ausbau der Urbanusstraße nicht entsprechend
befestigt hat, ist nicht mehr nachvollziehbar. Das fehlende Teilstück ist 82 m lang und 1,50 m breit.
Die Oberfläche ist mit Kalksteinüberlauf befestigt, in einem Teilbereich von ca. 40 m jedoch etwa
zur Hälfte mittlerweile mit Gras durchsetzt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein
durchgehender plattierter Gehweg vorhanden. Die Ausbaukosten würden sich auf rund 7.200,00 €
belaufen (rund 120 qm x 60,00 €). Seitens der Verwaltung wurde auf diesen Ausbau bisher
verzichtet, da keine zwingende Notwendigkeit besteht. Es gibt noch zahlreiche Straßen im
Gemeindegebiet, wo die Gehwege sich in einem ähnlichen Zustand befinden. Der Pächter der
Tennishalle will seit drei Jahren den Gehweg selber ausbauen, wobei ich ihm sogar zugesagt
habe, die Materialkosten von ca. 15,00 €/qm zu übernehmen. Da die entstehenden Kosten
beitragsrechtlich nicht mehr abgerechnet werden können, müssten die Kosten aus den normalen
Straßenunterhaltungsmitteln bezahlt werden. Da ich die Unabweisbarkeit nicht begründen kann,
schlage ich Ihnen vor, auf den Ausbau dieses Gehweges auch weiterhin zu verzichten.
Bei der Straße „Zum Sportplatz“ handelt es sich um eine Baustraße, die derzeit in einer Breite von
3 m bis maximal 3,50 m asphaltiert ist. Vor den in den letzten Jahren neu errichteten
Wohnhäusern befindet sich ein ca. 2 m mit Splitt befestigter Streifen. Die Fahrbahn selbst weist
zwar keine Schäden auf, jedoch besteht hier unstrittig ein erhebliches Problem bei stärkeren
Niederschlägen. Um die Situation dauerhaft zu verbessern, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich
den endgültigen Ausbau dieser Straße einschließlich der Verlegung eines Regenwasserkanals
zum Zwecke der Straßenentwässerung. Aufgrund des zur Verfügung stehenden öffentlichen
Verkehrsraums könnte hier durchaus eine 5 bis 6 m breite wie auch immer gestaltete neu
ausgebaute Straße angelegt werden. Es handelt sich jedoch unstrittig um eine Ersterschließung,
sodass Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der zu erwartenden Kosten zu erheben sind,
-2-
wobei sicherlich mehr als 50 % dieser Kosten von der Gemeinde selbst gezahlt werden müssen,
da die Gemeinde selbst kompletter Anlieger auf der einen Straßenseite ist. Um hier konkrete
Zahlen nennen zu können, wäre es zunächst erforderlich, eine detaillierte Planung mit
Kostenermittlung durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Grob überschläglich werden mit
Sicherheit Kosten in Höhe von 150.000,00 € entstehen. Haushaltsmittel sind bisher weder im
Jahre 2009 noch in den Folgejahren vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen müsste
entschieden werden, ob und wann zumindest zunächst die Planung durchgeführt wird. Hierfür
entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 €.
Zu 5) Verbreiterung der Gasse im Bereich der Bergstraße
Diese Gasse hat eine inzwischen mehr als dreißigjährige Vorgeschichte. Im Zuge der
Flurbereinigung Winden wurde der Gemeinde Kreuzau in den siebziger Jahren von der Straße
„Ofenskaul“ bis zur Straße „Im Grubengarten“ eine 7,50 m breite öffentliche Verkehrsfläche
zugeteilt. Zu Beginn der achtziger Jahre sollte für den gesamten Bereich ein Bebauungsplan
aufgestellt werden. Dieser ist jedoch am Widerstand der betroffenen Grundstückseigentümer
gescheitert. Lediglich das Teilstück von der „Ofenskaul“ bis zum vorhandenen Wohnhaus
Bergstraße 47 wurde beplant. Hier wurde auch eine bituminöse Baustraße angelegt. Ab dem
Wohnhaus Bergstraße 47 bis zum Auftreffen auf die Straße „Zum Grubengarten“ (ca. 400 m) ist
seitdem lediglich ein unterschiedlich maximal 2 m breiter Trampelpfad vorhanden. Gemäß
Ratsbeschluss vom 07.01.1988 wurde „die Gasse“ seinerzeit auch in einer Breite von 2 m planiert
und mit Splitt befestigt. Nach all den Jahren ist „die Gasse“ in Teilstücken jedoch maximal noch in
einer Breite von 1 m begehbar, da die starken Böschungen abgerutscht sind und Überwuchs eine
Benutzung beeinträchtigt. Den Überwuchs durch Sträucher habe ich inzwischen beseitigen lassen.
In der Vegetationszeit wird die Benutzung darüber hinaus durch den Grasbewuchs beeinträchtigt.
Während bis vor einigen Jahren das Gras noch regelmäßig gemäht wurde, ist dies in den letzten
Jahren im Rahmen des Standardabbaus nur noch maximal zweimal jährlich erfolgt.
Aufgrund vorhandener Einfriedigungsmauern, die teilweise rechts wie links errichtet wurden, ist
eine Verbreiterung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich. Ich denke es
reicht aus, wenn, wie bereits 1988 schon einmal geschehen, eine durchgehende begehbare
Fläche von 2 m Breite entstehen würde. Die hiermit verbundenen Kosten müssten allerdings
ermittelt werden. Nachdem inzwischen bereits der Überwuchs durch Sträucher beseitigt worden
ist, würde es alternativ auch ausreichen, zukünftig wieder regelmäßig die Grasböschungen zu
mähen, wobei dann allerdings nicht überall 2 m nutzbare Breite mehr zur Verfügung steht. Aus
Gründen der Verkehrssicherungspflicht wären hier gar keine Maßnahmen erforderlich. Da diese
Gasse jedoch in der Tat sehr stark von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, schlage ich
Ihnen unter Abwägung aller Belange vor, zum einen in Zukunft mindestens einmal monatlich die
Böschungen zu mähen und an besonderen Engstellen auch eine Neuprofilierung, zumindest in
einer Breite von 1,50 m, vorzunehmen. Die entsprechenden Arbeiten können alsdann im
Stundenlohnverfahren ausgeführt werden. Ich denke, dass sich die Kosten auf maximal 5.000,00 €
belaufen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zu den Ziffern 1 und 3 entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Baukosten, da die Zuständigkeit
beim Kreis Düren liegt.
Zu Ziffer 2 entstehen durch das Aufstellen von zwei Verkehrsspiegeln Kosten in Höhe von rund
1.000,00 €. Diese stehen haushaltsmäßig bereit.
Zu Ziffer 4 entstehen, sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, für den Bürgersteig keine
Kosten. Für den Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ müssten zunächst Planungskosten in Höhe
von 10.000,00 € und in den Folgejahren die noch zu ermittelnden Baukosten bereitgestellt werden.
Zu Ziffer 5 entstehen hier, sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, Kosten in Höhe von ca.
5.000,00 €, die aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden können.
III. Beschlussvorschlag:
-3-
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren den Bau einer Verkehrsinsel im Bereich
der K 39 zu Beginn der Straße „Im Grubengarten“ zu beantragen.
2.
Auf das Installieren von Verkehrsspiegeln in den Einmündungsbereichen der Straßen
„Allmende“, „Brunnenweg“ und „Blumenweg“ wird verzichtet. Aus Gründen der
Verkehrssicherheit werden jedoch zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der
Straße „Im Bildergarten“ und des Stichweges „Im Bildergarten“ aufgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren als zuständigem Straßenbaulastträger
den Bau einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich der K 30 (Maubacher Straße)/“Zur alten
Pumpe“/Urbanusstraße zu beantragen.
4.
Auf den Ausbau des Gehweges vor der Tennishalle wird verzichtet. Der endgültige Ausbau
der Straße „Zum Sportplatz“ wird für notwendig erachtet. Über die entsprechende
Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene fußläufige Verbindung Bergstraße von
Haus Nr. Bergstraße 41 bis zum Auftreffen auf die Straße „Im Grubengarten“ zu
überarbeiten und die vorhandenen Böschungen zukünftig wieder regelmäßig zu mähen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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