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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-177/2012)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
6,8 MB
Datum
13.11.2012
Erstellt
05.11.12, 11:47
Aktualisiert
10.09.14, 13:00

Inhalt der Datei

Sicherstellung des zweiten Rettungswegs aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeugs - Expertise - Auftraggeber: Stadt Linnich Der Bürgermeister Bonn, 01. Oktober 2012 Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 2 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH Heerstraße 137 a 53111 Bonn Telefon 02 28 - 94 94 - 0 Telefax 02 28 - 94 94 - 100 Internet www.forplan.de E-Mail forplan@forplan.de Gliederung, Vorgehensweise und Inhalt dieser Arbeit sind einzeln für sich und als Gesamtwerk urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen des erteilten Auftrags verwendet werden. Jegliche fotomechanische Wiedergabe, Speicherung in elektronischen Medien, Verwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung sowohl in unveränderter als auch erweiterter, gekürzter oder auch mit eigenen Formulierungen umgeschriebener Fassung, auch auszugsweise, ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Auf § 62 Änderungsverbot und § 63 Quellenangabe des Urheberrechtsgesetzes wird hingewiesen. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vorbemerkungen und Untersuchungsauftrag ..................................................................... 4 2 Durchgeführte Stell- und Anleiterproben ........................................................................... 5 3 2.1 Lage der Objekte ....................................................................................................... 5 2.2 Stell- und Anleiterproben mit tragbaren Leitern ....................................................... 8 2.3 Stell- und Anleiterproben Kraftfahrdrehleiter DLK 23-12 ..................................... 10 Prüffeststellungen und Empfehlungen .............................................................................. 11 3.1 Prüffeststellungen .................................................................................................... 11 3.1.1 Prüffeststellung 1 ......................................................................................... 11 3.1.2 Prüffeststellung 2 ......................................................................................... 11 3.2 Empfehlungen.......................................................................................................... 11 3.2.1 Empfehlung 1 .............................................................................................. 11 3.2.2 Empfehlung 2 .............................................................................................. 11 3.2.3 Empfehlung 3 .............................................................................................. 12 3.2.4 Empfehlung 4 .............................................................................................. 12 3.2.5 Empfehlung 5 .............................................................................................. 12 3.2.6 Empfehlung 6 .............................................................................................. 12 3.2.7 Empfehlung 7 .............................................................................................. 13 3.2.8 Empfehlung 8 .............................................................................................. 13 3.2.9 Empfehlung 9 .............................................................................................. 14 Anhang 1 Fotodokumentation Teil 1: Anleiterproben mit tragbaren Leitern am 28.10.2011 (18 Objekte) ............................................................................................. 15 Anhang 2 Fotodokumentation Teil 2: Anleiterproben mit einer Kraftfahrdrehleiter DLK 23-12 am 29.10.2011 (5 Objekte) ............................................. 46 Anhang 3 Schutzzielfestlegung der AGBF .................................................................. 62 Anhang 4 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln .......................................................................... 67 Anhang 5 „Drehleiter-Erlass“ und Folgedokumente ................................................... 84 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 1 Seite 4 Vorbemerkungen und Untersuchungsauftrag Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. März 1998 sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans obliegt gemäß § 22 FSHG der Gemeinde, vertreten durch den Rat. Die Stadt Linnich ist die nördlichste Kommune im Kreis Düren. Hier leben auf einer Fläche von 65,46 Quadratkilometern in 13 Ortschaften etwa 14.000 Einwohner. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung an die umliegenden Großstädte Aachen, Köln und Düsseldorf sowie die Niederlande und Belgien. Das Stadtgebiet erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über eine Länge von 9,8 km und in Ost-West-Richtung über eine Breite von 11,8 km. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Linnich wurde mit Auftrag vom 07.12.2006 das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH als externer Berater hinzugezogen. Auf Empfehlung des Werksausschusses hat der Rat der Stadt Linnich am 30.10.2008 den Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Linnich in der Fassung vom 30.08.2008 beschlossen. Als Maßnahme ORG2 enthält dieser Brandschutzbedarfsplan eine "Überprüfung (zweiter) baulicher Rettungswege" [Neuformulierung 2012]: "Im Zuge der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass im Stadtgebiet [drehleiterpflichtige] Objekte vorhanden sind, bei denen die Menschenrettung über tragbare Leitern teilweise nicht als sichergestellt betrachtet werden kann, aber deren Errichtung in der Vergangenheit von der Brandschutzdienststelle des Kreises genehmigt worden ist. Zurzeit wird zu Ereignissen in diesen Objekten die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich zualarmiert. Es ist zu überprüfen, um welche Objekte es sich handelt und wie ggfs. zweite (bauliche) Rettungswege realisiert werden können. Es ist auch zu überlegen, ob die Drehleiter der Werkfeuerwehr Combibloc permanent in die Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden werden kann, um zu Ereignissen in diesen Objekten auszurücken. Ultima Ratio wäre die Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Linnich".1 Im Jahre 2011 wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Linnich rund 230 Objekte benannt, bei denen der zweite Rettungsweg möglicherweise nicht mit den der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln sichergestellt werden kann. Zwischen der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr wurde abgestimmt, dass die Fragestellung, ob ein Hubrettungsfahrzeug vorgehalten werden muss, bezogen auf zunächst ausgewählte 18 Objekte beantwortet werden soll. Der Auftrag zur Anfertigung einer entsprechenden Expertise wurde von der Stadt Linnich am 05.07.2011 erteilt. 1 Die Neuformulierung war erforderlich, da der Begriff "drehleiterpflichtig" nicht dem nordrhein-westfälischen Landesrecht entspricht. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 5 Es wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: 1. Nach Auftragserteilung wurde ein gemeinsamer Terminplan für die Stellproben erarbeitet. Es wurde mit zwei Löschgruppenfahrzeugen mit dreiteiliger Schiebleiter und ausreichender Besatzung gearbeitet. 2. Die Stadt Linnich übernahm die Information der Hausbesitzer bzw. -bewohner und holte erforderlichenfalls notwendige Genehmigungen ein. Die Leitung vor Ort lag bei der Stadt bzw. der Feuerwehr Linnich. Es wurde bei den Stellproben nach FwDV 10 Tragbare Leitern und UVV Feuerwehren verfahren. 3. Die Stellproben wurden vom Auftragnehmer mit Zeitprotokollen und fotografisch dokumentiert. 4. Der Auftragnehmer erstellt den vorliegenden illustrierten Bericht über den Ablauf der Stellproben und ihre Ergebnisse mit abschließender Empfehlung. Dieser wurde dem Auftraggeber vorab im Entwurf zur Durchsicht übermittelt. 2 Durchgeführte Stell- und Anleiterproben 2.1 Lage der Objekte BILD 2.1 zeigt die Lage der Objekte zur Überprüfung des 2. Rettungsweges im Stadtgebiet Linnich. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 BILD 2.1 Seite 6 Lage der Objekte zur Überprüfung des 2. Rettungsweges im Stadtgebiet FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 7 Die Stadt Linnich unterhält 12 rein ehrenamtlich besetzte Feuerwehrhäuser im Stadtgebiet. Neben den 12 Feuerwehrstandorten der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Werkfeuerwehr im Stadtgebiet vorhanden (Fa. SIG Combibloc), die über ein Hubrettungsgerät verfügt. Die Verteilung der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet Linnich ist historisch gewachsen und mit den bürgerinitiativ ähnlichen Zusammenschlüssen zur Brandbekämpfung durch Bürger im 19. und 20. Jahrhundert auf Ortschaftsebene begründet. BILD 2.2 Zum Vergleich: Feuerwehrstandorte der Stadt Linnich FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 2.2 Seite 8 Stell- und Anleiterproben mit tragbaren Leitern Die Stell- und Anleiterproben wurden mit vierteiliger Steckleiter und dreiteiliger Schiebleiter durchgeführt, siehe BILD 2.3. BILD 2.3 Für den Feuerwehrdienst genormte und zugelassene Tragbare Leitern [Quelle. FwDV 10] FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 TABELLE 2.1 Seite 9 Stell- und Anleiterproben mit Tragbaren Leitern FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 2.3 Seite 10 Stell- und Anleiterproben Kraftfahrdrehleiter DLK 23-12 Die Stell- und Anleiterproben wurden mit einer Kraftfahrdrehleiter der Feuerwehr Jülich vom Typ DLK 23-12 CC, Leitersatz der Fa. Magirus auf Daimler-Benz LN2 Fahrgestell, Baujahr 1995, durchgeführt. BILD 2.4 TABELLE 2.2 Kraftfahrdrehleiter der Feuerwehr Jülich vom Typ DLK 23-12 CC Stell- und Anleiterproben mit Kraftfahrdrehleiter DLK 23-12 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 3 Prüffeststellungen und Empfehlungen 3.1 Prüffeststellungen 3.1.1 Prüffeststellung 1 Seite 11 Fünf der 18 ausgewählten Objekte (Nr. 1, 6, 7, 11, 17) sind mit dreiteiliger Schiebleiter anleiterbar. Zwei der 18 ausgewählten Objekte (Nr. 2, 3) sind mit dreiteiliger Schiebleiter bedingt anleiterbar. Bei beiden Objekten kann die Rettung von Menschen aus den oberen Geschossen dreiteiliger Schiebleiter nicht als sichergestellt betrachtet werden. Elf der 18 ausgewählten Objekte (Nr. 4, 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 18) sind mit dreiteiliger Schiebleiter nur bedingt oder gar nicht anleiterbar. Bei diesen Objekten ist eine Rettung von Menschen aus den oberen Geschossen mit dreiteiliger Schiebleiter nicht möglich. 3.1.2 Prüffeststellung 2 Fünf der fünf ausgewählten Objekte (Nr. 1, 2, 3, 5, 15) sind mit einer Kraftfahrdrehleiter vom Typ DLK 23-12 anleiterbar. Aufgrund der Topographie, z. B. im Innenstadtbereich, erfordert es erfahrene Drehleitermaschinisten, um durch die richtige Wahl des Aufstellortes einen erfolgreichen Drehleitereinsatz zu ermöglichen. 3.2 Empfehlungen Da sich die folgenden Ausführungen auf Gebäude im Bestand beziehen, wird die Landesbauordnung NW (LBO NW) i. d. F. vom 9. Mai 2000 zugrunde gelegt, sofern nicht anders benannt. 3.2.1 Empfehlung 1 Nach wie vor sind Flucht- und Rettungswege primär baulich darzustellen und nicht über Rettungsgeräte der Feuerwehren. 3.2.2 Empfehlung 2 Für den baulichen vorbeugenden Brandschutz im Kreis Düren und in der Stadt Linnich ist die Brandschutzdienststelle des Kreises Düren zuständig. Für das Gebiet der Stadt Linnich konnte objektiv nachgewiesen werden, dass Objekte existieren, die nicht - wie nach Baurecht gefordert - über einen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen und bei denen der zweite Rettungsweg auch nicht über tragbare Leitern der Feuerwehr dargestellt werden kann. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 3.2.3 Seite 12 Empfehlung 3 Die Genehmigungslage der betreffenden Objekte ist insofern zu überprüfen, ob die jeweiligen Genehmigungen eventuell unrechtmäßig erteilt wurden und ob hier ein Amtsverschulden der genehmigenden Stelle(n) vorliegt. Es ist auch zu überprüfen, ob die Stadtverwaltung Linnich im Verlauf der jeweiligen Genehmigungsverfahren (zur Kenntnis oder zur Mitzeichnung) von den beabsichtigten Genehmigungen erfahren hat und ob hier ggfs. entsprechende Einflussnahmen von Seiten der genehmigenden Stelle(n) eingeräumt wurden. 3.2.4 Empfehlung 4 Es ist zu überprüfen, ob die fehlenden baulichen Rettungswege an den Objekten nachträglich angeordnet/gefordert und baulich realisiert werden können. 3.2.5 Empfehlung 5 Die Ergebnisse der Prüfungen nach Empfehlung 2 bis 4 haben erheblichen Einfluss darauf, ob in der Stadt Linnich dauerhaft ein Hubrettungsgerät stationiert werden muss. Ob dieses Gerät dann von der Stadt Linnich oder von anderer Stelle beschafft und betrieben werden müsste, ist noch zu klären. Gleichwohl besteht nach Ansicht des Gutachters zurzeit Gefahr in Verzug, sodass Handlungszwang gegeben ist. 3.2.6 Empfehlung 6 Für die Zwischenzeit bis zur Klärung aller offenen rechtlichen Fragen gemäß Empfehlung 2 bis 4 ist unmittelbar die Aufsichtsbehörde über den Sachverhalt und die vorhandenen Defizite zu informieren. Gemäß vorliegendem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich ist zurzeit mit folgenden Einsatzzahlen zu rechnen, basierend auf den Mittelwerten für die Jahre 2000 bis 2007 (Brandschutzbedarfsplan 2008, Tabelle 9.4): Brände und Explosionen......26 p. a. davon: Kleinbrände a.......................15 p. a. Kleinbrände b ........................5 p. a. Mittelbrände ..........................5 p. a. Großbrände ........................ < 1 p. a. Für den Auswertezeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2007 (vier Jahre) wurden für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (09-23-02, mittlerweile ersetzt durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16) 37 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet und für den Rüstwagen (09-52-01) 27 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet, was im Mittel rund 8 schutzzielrelevanten Einsätzen p. a. entspricht. Zurzeit gibt es Absprachen mit der Werkfeuerwehr Combibloc und der Feuerwehr Jülich (Straßenentfernung ca. 12 km, zu erwartende Fahrtzeit ca. 18 min) hinsichtlich der Zualarmie- FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 13 rung eines Hubrettungsfahrzeugs. Nach Auffassung des Gutachters sollten diese Absprachen vorübergehend als Ausnahmetatbestand (vgl. Anhang 5) und bis zur Klärung der vorgenannten (bau-) rechtlichen Fragen und aufgrund der geringen zu erwartenden Fallzahl (< 12/a) aufrecht erhalten werden. Da die Verantwortung für die aktuelle Situation zurzeit vorrangig bei der Brandschutzdienststelle des Kreises zu sehen ist, müssten die Absprachen eigentlich durch den Kreis und nicht durch die Stadt Linnich getroffen werden. Aufgrund der Bewohnerzahl wäre eine Zualarmierung für das Objekt "Am Mühlenteich 5" auch erforderlich, wenn die Stadt Linnich über ein eigenes Hubrettungsgerät verfügte: Wenn schon der Bund in seinen Kasernen bei modernen Unterkunftsgebäuden mit geringer Belegung durch vollmobile Soldaten in einer Altersgruppe von 18 bis 40 Jahren und mit geringer Brandlast in den Stuben und ohne Brandlast in den Fluren Außentreppen nachrüsten lässt, so ist völlig unverständlich, wieso eine Pflegeeinrichtung mit eingeschränkter Selbstrettung der Bewohner über sechs Geschosse ohne zweiten baulichen Rettungsweg geplant, gebaut und betrieben werden darf. 3.2.7 Empfehlung 7 Sollte die Beschaffung eines Hubrettungsgerätes dadurch unabwendbar sein, dass die Defizite baulicher Rettungswege nicht behoben werden können, so sieht der Gutachter zunächst, wie bereits erläutert, den Kreis Düren in der Verantwortung, ein geeignetes Hubrettungsgerät zu beschaffen und zu unterhalten (Unterbringung in einer Fahrzeughalle nach DIN 14092, laufende Kosten des Betriebs, Generalüberholung nach zehn Betriebsjahren, Erst- und laufende Ausbildung von mind. 10 Feuerwehrangehörigen als Maschinisten am Standort Linnich). 3.2.8 Empfehlung 8 Erst nach Abschluss aller vorgenannten Überprüfungen kann eine technische Beschreibung Beschaffungsempfehlung für ein Hubrettungsgerät erarbeitet werden. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 3.2.9 Seite 14 Empfehlung 9 Auch wenn die Schiebleiter in der aktuellen Landesbauordnung nicht mehr explizit genannt ist, so bedeutet dies nach Lesart des Innenministeriums und nach Rücksprache mit den Berufsfeuerwehren Dortmund, Düsseldorf, Essen und Münster im Juni 2012 nicht, dass die Schiebleiter - trotz aller bekannten Unwägbarkeiten2 ihrer Benutzung zur Rettung von Menschen aus Höhen - gar nicht als Rettungsgerät in Frage käme. Diese Fragestellung ist aber aufgrund der Ergebnisse der Stellproben sekundär, da bestimmte Objekte in Linnich mit einer dreiteiligen Schiebleiter gar nicht erreicht werden können, sodass ertüchtigte bauliche Rettungswege geschaffen müssen oder ein Hubrettungsgerät vorgehalten werden muss. i. A. Dr.-Ing. Holger de Vries 2 Der 2. Rettungsweg - Analysen zur Beurteilung des 2. Rettungsweges aus Höhen mehrgeschossiger Gebäude unter Berücksichtigung von Leitern der Feuerwehr [Journal] / Verf. Hagebölling Dirk und Fortkamp Marco // Brandschutz – Deutsche Feuerwehr-Zeitung / Hrsg. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart. - Januar 1990. - 1 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Anhang 1 Seite 15 Fotodokumentation Teil 1: Anleiterproben mit tragbaren Leitern am 28.10.2011 (18 Objekte) Übersicht: FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 16 Objekt Nr. 1: Brunnenstraße 30 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 17 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 18 A1.2 Fahlenberg 23/23a FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 19 A1.3 Weststraße 58 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 20 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 21 A1.4 Schillerstraße 9 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 22 A1.5 Schillerstraße 30 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 23 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 24 A1.6 Lönsstraße 31 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 25 A1.7 Ernst-Moritz-Arndt-Platz 1 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 26 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 27 A1.8 Mäusegasse 52 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 28 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 29 A1.9 Rurdorfer Str. 43 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 30 A1.10 Rurstraße 2 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 31 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 32 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 33 A1.11 Rurstraße 25 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 34 A1.12 Brachelener Straße 32 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 35 A1.13 Am Mühlenteich 5 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 36 A1.14 Jülicher Str. 26/14 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 37 A1.15 Löffelstr. 9/11 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 38 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 39 A1.16 Altwyk 17 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 40 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 41 A1.17 Kirchstraße 5 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 42 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 43 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 44 A1.18 Mahrstraße 13 FORPLAN DR. 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SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 61 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Anhang 3 Seite 62 Schutzzielfestlegung der AGBF FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 63 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 64 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 65 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 66 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Anhang 4 Seite 67 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 68 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 69 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 70 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 71 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 72 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 73 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 74 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 75 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 76 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 77 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 78 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 79 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 80 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 81 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 82 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 83 FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Anhang 5 Seite 84 „Drehleiter-Erlass“ und Folgedokumente Hinweis: Nachfolgend jeweils wortgetreue Wiedergabe, Hervorhebungen durch Vefasser: INNENMINISTERIUM DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN RUNDSCHREIBEN AN DIE BEZIRKSREGIERUNGEN UND AN DAS IDF MÜNSTER AZ.: V D 1 – 031 VOM 07.04.2000 Betr.: Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen, den Bezirksbrandmeistern sowie dem Direktor des Instituts der Feuerwehr am 14.12.1999; hier: Ergebnisniederschrift TOP 2.2 Leistungsfähigkeit des abwehrenden Brandschutzes (Darstellung zweiter Rettungsweg) MR Kornfeld wiederholte die anläßlich der technischen Dienstbesprechung am 13.10.1999 zu diesem Thema gemachten Ausführungen. Es bestand Einvernehmen, dass zweite Rettungswege regelmäßig baulich darzustellen sind. Hubrettungsfahrzeuge sind als zweiter Rettungsweg immer nur bedingt geeignet und insoweit nur ultima ratio; sie sind z.B. zur Rettung größerer Personengruppen ungeeignet. In der ausführlichen Diskussion zeigte sich erneut, dass dann, wenn Hubrettungsfahrzeuge oder anderes (z.B. tragbare Leitern) überhaupt für den zweiten Rettungsweg noch als ausreichend angesehen werden können, eine Eingreifzeit von maximal 10 Minuten von den Beteiligten bedingt als noch ausreichend angesehen wird. Nach neuerer Terminologie wird aus Zweckmäßigkeitsgründen (jedoch abweichend von DIN 14011 Teil 9) von der AGBF die Hilfsfrist als Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der ersten Notrufabfrage bei der FW-Leitstelle und dem Eintreffen des Hubrettungsfahrzeuges an der Einsatzstelle definiert. Sie setzt sich zusammen aus 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit, sowie 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrtzeit, so dass sich eine maximale Hilfszeit von 9,5 Minuten ergeben darf. Die 1993 schon definierte sogenannte “Eingreifzeif” von maximal 10 Minuten aus einer technischen Dienstbesprechung vom 06.10.1993 (unter Bezugnahme auf eine VE-Besprechung vom 03.05.1993) wird damit bestätigt. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 85 Eine Verlängerung dieser Frist erscheint nicht vertretbar, da dann nach allen Erkenntnissen die Rettungschancen für Menschenleben gegen Null tendieren. Aus diesem Grund hat auch das Bauministerium im Einvernehmen mit dem IM die Möglichkeit des Einsatzes einer Drehleiter im Wege der Nachbarschaftshilfe aus einer Nachbargemeinde als zweiten Rettungsweg in einem Erlaß ausdrücklich ausgeschlossen. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU NORDRHEIN-WESTFALEN UND WOHNEN, KULTUR Seite 86 UND SPORT RUNDSCHREIBEN VON MR PROF. TEMME AN DIE OBEREN BAUAUFSICHTSBEHÖRDEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN DES UND LANDES UNTEREN AZ.: II A 5 – 100/17.3 VOM 29.08.2000 Aus gegebenem Anlaß sehe ich Grund zu folgenden Hinweisen: Nach § 17 Abs. 3 BauO NRW muss jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Diese Rechtslage hat sich durch die Neufassung der Landesbauordnung nicht geändert. Die Neufassung der Bauordnung stellt jedoch klar, dass innerhalb eines Geschosses die Rettungswege über einen gemeinsamen notwendigen Flur fuhren dürfen. Nach § 17 Abs. 3 Satz 2 muss der erste Rettungsweg in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Das Bauordnungsrecht stützt sich für den Fall, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr erbracht wird, auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), wonach die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen .... Hilfe zu leisten. Das Bauordnungsrecht gibt deswegen auch bewußt keine Zeitvorgaben für den Einsatz der Rettungsgeräte für die Feuerwehr. Vielmehr haben die Gemeinden - auch aufgrund des § 22 Abs. 1 Salz 1 FSHG - unter Beteiligung der Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Aufgrund des § 1 Abs. 1 FSHG muss die Feuerwehr so leistungsfähig sein, dass sie bauliche Anlagen so rechtzeitig erreicht, dass sie gefährdete Personen retten und ein Schadenfeuer bekämpfen kann. Diese Leistungsfähigkeit und damit die entsprechende Ausrüstung und Ausbildung der örtlichen Feuerwehr ist bei allen baulichen Anlagen vorauszusetzen, die sich in Gebieten befinden, für die die Gemeinde Baugebiete im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt hat, aber auch für solche, die sich in unbeplanten Innenbereichen nach § 34 BauGB befinden oder zu- FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 87 lässig sind. In diesen Gebieten ist die Gemeinde verpflichtet, wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen zu gewährleisten. Allenfalls bei baulichen Anlagen, die im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB errichtet werden, d. h., bei baulichen Anlagen, die außerhalb einer von der Gemeinde beeinflußbaren städtebaulichen Entwicklung liegen, kann es für eine Bauaufsichtsbehörde in Betracht kommen, einen zweiten baulichen Rettungsweg deswegen zu verlangen, weil die Feuerwehr nicht innerhalb eines zur Rettung erforderlichen Zeitraumes am Brandort eintreffen kann. Unabhängig von den zeitlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz kann aber auch eine § 1 Abs. 1 FSHG entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr dazu führen, dass der zweite Rettungsweg baulich gesichert werden muss; das trifft in folgenden Fällen zu: 1. Eine Nutzungseinheit ist - aus welchen Gründen auch immer - nicht anleiterbar. 2. Eine Nutzungseinheit ist zwar anleiterbar, die Zahl der Nutzer der Nutzungseinheit ist jedoch so groß - wie z. B. in bestimmten Sonderbauten -, dass die Feuerwehr nicht in der Lage ist, alle Personen in einer angemessenen Zeit über die Rettungsgeräte zu retten. 3. In Sonderbauten, in denen aufgrund der Regelungen einer Sonderbauverordnung der zweite Rettungsweg durch bauliche Maßnahmen zu erbringen ist. 4. In Sonderbauten, bei denen Rettungsgeräte der Feuerwehr zur Rettung größerer Personengruppen ungeeignet sind oder in Sonderbauten mit einer großen Anzahl von Personen, die nur über eine beschränkte Möglichkeit der Eigenrettung verfugen. Bis zum Inkrafttreten der Landesbauordnung 1984 wurde bei Gebäuden bis zu fünf Vollgeschossen der zweite Rettungsweg durch tragbare Rettungsgeräte der Feuerwehr als erbracht angesehen, weil in der Regel Steckleitern und Schiebleitern zum Einsatz kamen. Mit Inkrafttreten der Landesbauordnung 1984 änderte sich die Rechtslage. Hiernach geht die Landesbauordnung davon aus, dass Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, nur errichtet werden dürfen, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung, dass in den Gemeinden, in denen die Feuerwehr Hubrettungsfahrzeuge nicht vorhält, bei denen aber Gebäude errichtet werden sollen, bei denen die Steckleiter nicht zum Einsatz gebracht werden kann, die Gebäude eine zweite notwendige Treppe oder einen Sicherheitstreppenraum erhalten müssen. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 88 Für rechtmäßig bestehende Gebäude kann zwar gefordert werden, dass nachträglich ein zweiter baulicher Rettungsweg errichtet wird, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben und Gesundheit erforderlich ist (§ 87 Abs. 1 BauO NRW). Dabei ist jedoch zu prüfen, durch wen die Gefahr entstanden ist und wer sie somit zu beseitigen hat. Lag der Baugenehmigung zugrunde, dass das Rettungsgerät der Feuerwehr den zweiten Rettungsweg sicherstellte, so kann diese Situation nicht nachträglich, etwa durch Umrüstung oder Neuorganisation der Feuerwehr zu Lasten des Bauherrn verändert werden. Dies widerspräche dem Versorgungsgrundsatz des § 1 Abs. 1 FSHG. In diesen Fällen wäre eine auf § 87 BauO NRW gestützte Ordnungsverfügung ermessensfehlerhaft. Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Innenministerium. Im Auftrag gez. Dr. Sattler FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 89 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG RUNDSCHREIBEN AN DIE OBERBÜRGERMEISTER UND LANDRÄTE DES BEZIRKS AZ.: 22 / 35 VOM 24.04.2001 SICHERSTELLUNG DES 2. RETTUNGSWEGES ÜBER RETTUNGSGERÄTE DER FEUERWEHREN Anlagen: 1. Erlaß des MSWKS des Landes NRW vom, 29.08,2000, Az.: II A 5-100/17.3 2. Auszug aus der Ergebnisniederschrift der Dienstbesprechung des IM .mit den Bezirksregierungen, den Bezirksbrandmeistern und dem Direktor des Instituts der Feuerwehr am 14.12.1999 Vor dem Hintergrund des Erlasses über die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges gemäß § 17 Abs. 3 BauO NRW des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2000, Az.: II A 5 100/17.3 und den Aussagen des Innenministeriums am 14.12.1999 im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen halte ich die folgenden Hinweise für geboten: Eine Kernaussage des oben zitierten Erlasses ist es, dass in Gemeinden, in denen die Feuerwehr keine Kraftfahrdrehleiter vorhält, dort aber Gebäude errichtet werden sollen, bei denen die Steckleiter (Anm.: hier ist die vierteilige Steckleiter mit einer Rettungshöhe von 7,2 m gemeint) nicht zum Einsatz gebracht werden kann, die Gebäude eine zweite notwendige Treppe oder einen Sicherheitstreppenraum zwingend benötigen. Die dreiteilige Schiebleiter (Rettungshöhe 12 m) als tragbares Rettungsgerät der Feuerwehr darf zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges bei der Errichtung von Gebäuden nicht zum Ansatz gebracht werden. Zugleich wird hier nochmals deutlich, dass das Baurecht in NRW generell davon ausgeht, dass die Feuerwehr immer eine (vierteilige) Steckleiter auf den Löschfahrzeugen, welche für den Erstangriff bestimmt sind, mitfährt und hiermit bei den Gebäuden geringer Höhe ggf. den zweiten Rettungsweg gewährleisten kann. Ebenso folgt aus dieser Regelung, daß nur in Gemeinden, deren Feuerwehren Kraftfahrdrehleitern vorhalten, Gebäude, bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 Meter über der Geländeoberfläche liegen, ohne einen zweiten baulichen Rettungsweg oder einen Sicherheitstreppenraum im Einzelfall errichtet werden können. FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137 a, 53111 Bonn, Tel. 02 28 - 94 94 - 0, Fax - 100, E-Mail: forplan@forplan.deB079A000-2012-10-01.docx Zweiter Rettungsweg - Stadt Linnich – 01.10.2012 Seite 90 Werden Kraftfahrdrehleitern zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges eingeplant, ist zu beachten, dass diese immer nur bedingt zur Menschenrettung geeignet sind. Insbesondere sind sie zur Rettung größerer Personengruppen ungeeignet, weil deren Rettungsraten (Anzahl Geretteter Personen je Zeiteinheit) zu gering sind, um in der erforderlichen Zeit eine größere Anzahl von Personen zu retten. Ziel muss es in solchen Fällen sein, die zweiten Rettungswege baulich herzustellen. Bei der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über die Kraftfahrdrehleiter ist zu berücksichtigen, dass diejenige Gemeinde über eine entsprechende Leiter verfügen muss, in der sich das Objekt befindet. Die Kraftfahrdrehleiter einer Nachbargemeinde kann somit nur unterstützend berücksichtigt werden. In Gemeinden, in denen die Feuerwehr (mindestens) eine Kraftfahrdrehleiter vorhält und hier die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges zu errichtender Gebäude (i.d.R. nicht geringer Höhe) über eine Kraftfahrdrehleiter erfolgen soll, ist zu gewährleisten, dass die Eingreifzeit (für die Kraftfahrdrehleiter) 10 Minuten nicht überschreiten darf. Die Eingreifzeit beschreibt das Zeitintervall vom Eingang der Schadensmeldung bei einer Leitstelle bzw. bei einer Einsatzzentrale einer ständig besetzten Feuerwehrwache bis zum Eintreffen der Kraftfahrdrehleiter am Schadenort (siehe hierzu auch den Entwurf der DIN 14011-100 Nr. 8.1.1.2 von Juni 1991). Aus der Eingreifzeit von maximal 10 Minuten resultiert wiederum eine maximale Ausrücke- und Anfahrzeit für die Kraftfahrdrehleiter von 8 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr. Dies bedeutet für die Praxis, dass binnen 8 Minuten nach Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr (unabhängig davon, ob es sich hier um eine Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr handelt) die Kraftfahrdrehleiter planerisch den Schadenort erreichen können muss. Die Umsetzung der hier dargestellten Sachverhalte erfordert eine enge Zusammenarbeit aller vor Ort mit der Problematik befaßten Behörden. Ein wichtiges Instrument sind dabei die Brandschutzbedarfspläne nach § 22 Abs. 1 FSHG. In diesen ist daher aus meiner Sicht auch die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges innerhalb des Gemeindegebietes explizit darzustellen. Hinsichtlich der nachträglichen brandschutztechnischen Anpassung bestehender Gebäude in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Aussagen des Bezugser- FORPLAN DR. 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