Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
28.08.14, 17:05
Aktualisiert
28.08.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Fas
Jülich, 25.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 298/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
08.09.2014
TOP
Ergebnisse
Spielplätze
hier: Ertüchtigung 2014
Anlg.:
20/22
V
56
SD.Net
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 Mittel in Höhe von
40.000.--€ für die Ertüchtigung des Spielplatzes Schlossplatz bereitzustellen.
2. Die Spielplatzkommission wird beauftragt, zur Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen
eine aktualisierte Prioritätenliste für weitere Ersatzbeschaffungen auf Jülicher Spielplätzen
vorzulegen.
Begründung:
Aktueller Sachstand: Spielplätze 2014
Am 06.02.2014 wurde dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport die Fortschreibung der
Spielplatzbedarfsplanung 2014 – 2018 vorgelegt. Der Ausschuss nahm die Fortschreibung zustimmend zur Kenntnis. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit der Erneuerung der Spielgeräte auf
drei Spielplätzen in der Innenstadt sowie 7 Spielplätzen in den Stadtteilen. Die Geräte auf diesen
Plätzen wurden überwiegend in den 90er Jahren aufgestellt und sind inzwischen überaltert. In der
Sitzung im Februar wurde einstimmig beschlossen, dass für die Ertüchtigung der Spielplätze Mittel
bereitgestellt werden. Eine Umsetzung im Nachtragshaushalt erfolgte jedoch nicht, so dass nunmehr
Mittel im Rahmen des Haushalts 2015/16 bereitgestellt werden müssten.
Am 26.6.2014 teilte der Bauhof mit, dass die große Spielkombination auf dem Spielplatz Schlossplatz aufgrund der neuesten Norm DIN EN 1776-2008 abgebaut werden muss. Nach dieser Norm
wies das Gerät Kopf- und Körperfangstellen auf. Das Spielgerät auf dem Schlossplatz wurde 1992
aufgestellt. Somit ist das Gerät inzwischen 22 Jahre alt. Die Unfallkasse NRW hat in einem Ortstermin darauf hingewiesen, dass die Unfallkasse im Schadensfall keine Haftungsübernahme gewährleistet, wenn das Gerät weiterhin bespielt wird.
Die Spielplatzkommission und die zuständige Ortsvorsteherin wurden über den Abbau vom Amt für
Familie, Generationen und Integration informiert.
Als zentraler Spielplatz der Stadt ist der Spielplatz Schlossplatz sowohl von ansässigen als auch von
Gastfamilien stark frequentiert. Nach dem Abbau der Kletterkombination stehen auf dem Spielplatz
Schlossplatz lediglich noch Geräte für Kleinkinder. Inzwischen belagern häufig ältere Kinder die
Kleinkind-Geräte und verdrängen die Jüngeren. Beim Beschwerdemanagement und beim Amt für
Familie, Generationen und Integration sind zahlreiche Anfragen per Mail und Telefon eingegangen,
wann mit einer Aufstellung von neuen Geräten gerechnet werden kann.
Für eine neue Gerätekombination müssten Mittel in Höhe von rund 40.000,- € bereitgestellt werden.
Auf den anderen neun Spielplätzen, die als erhaltenswert eingestuft wurden, wird aufgrund des Alters der Spielgeräte in absehbarer Zeit ebenfalls eine Erneuerungsbedarf entstehen. Daher besteht
dringender Handlungsbedarf.
Um Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorzubereiten, wird die Spielplatzkommission kurzfristig zu einer Sitzung eingeladen. Die Einladung ergeht schriftlich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 298/2014
x
nein
nein
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