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Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide I. Anpassung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
I. Anpassung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
I. Anpassung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 239/2015 Az.: 61.20-20 / 14. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister 01.06.2015 BM Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.06.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide I. Anpassung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 14 wird entsprechend der Darstellung im Anlageplan geändert. II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Flächennutzungsplanänderungsvorentwurf Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, als Flächennutzungsplanänderungsentwurf Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I.: Der vom Rhein-Erft-Kreis, Untere Landschaftsbehörde, vorgetragenen Anregung (s. beigefügte Stellungnahme) bzgl. der Vergrößerung des Geltungsbereichs wird gefolgt. Damit stehen die durch die Änderung zurückgenommenen Flächen für Ausgleich südlich des Wirtschaftswegs im nördlichen Bereich (derzeit Fläche für die Landwirtschaft) größenäquivalent zur Verfügung. Der geänderte Geltungsbereich ist dem Anlageplan zu entnehmen. Zu II: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat am 03.03.2015 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), ErftstadtBliesheim, Lange Heide beschlossen (s. V104/2015). Die Planung sieht eine Änderung der bisherigen im Flächennutzungsplan im Änderungsbereich dargestellten „Ausgleichsflächen“ in Wohnbaufläche vor. Eine Eingrünung der Bebauung als Übergang zur freien Landschaft ist weiterhin östlich des Wirtschaftsweges vorgesehen, wo derzeitige Flächen für Landwirtschaft in Fläche zum Ausgleich, Zweckbindung: Grünfläche umgewandelt werden. Mit der Änderung wird somit eine ortsbild- und landschaftsgerechte Abrundung des Siedlungsrandes erreicht. Die entsprechende Anpassungsbestätigung (gem. § 34 Landesplanungsgesetz) ist von der zuständigen Bezirksregierung Köln bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung hat auf Grundlage der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zweiwöchige Offenlage vom 30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015) und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (vom 16.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015) vorgetragenen Stellungnahmen einen FNP-Änderungsentwurf erarbeitet. Die in der Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken sind überwiegend im weiteren Bauleitplanverfahren auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen (u.a. Lärmimmissionsbelastung, Kanalisation, verkehrsmäßige Erschließung). Mit dem Flächennutzungsplan wird lediglich ein Bodennutzungskonzept entwickelt; abschließende Konkretisierungen erfolgen auf der Ebene des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide. Nach eingehender rechtlicher Prüfung ist festzustellen, dass die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhobenen Einwendungen keine durchgreifenden Rechts- und Abwägungsfehler erkennen lassen. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-