Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
857 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Bliesheim, Lange Heide
Stadt Erftstadt
14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
- BEGRÜNDUNG Stand: Mai 2015
Inhalt
1.
Ausgangslage, Planverfahren
2.
Planzielsetzungen
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
4.
Planungsvorgaben
4.1
Gebietsentwicklungsplan
4.2
Flächennutzungsplan
4.3
Landschaftsplan
5.
Begründung der Darstellungen
6.
Umweltbericht
Anlage
1
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Bliesheim, Lange Heide
1.
Ausgangslage, Planverfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat am 03.03.2015 die Aufstellung
der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide beschlossen. Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 16.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015.
Zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB wurde der
Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der
Zeit vom 30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015 öffentlich ausgelegt.
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt für den
Bereich der geplanten FNP-Änderung in ErftstadtBliesheim den Übergang von Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) zur offenen Landschaft (Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich) dar.
Die entsprechende Anpassungsbestätigung ist von der zuständigen Bezirksregierung Köln bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt.
2.
Planungszielsetzungen
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll der Ortsteil Bliesheim
im betreffenden Bereich städtebaulich arrondiert werden. Es ist eine überwiegende Einfamilienhaus- und Doppelhausbebauung vorgesehen.
Die Erweiterung der Wohnbauflächen erfolgt bis an den bestehenden Wirtschaftsweg als natürlich vorgegebene Grenze und überlagert somit Flächen, die derzeit als Fläche zum Ausgleich,
Zweckbindung Grünfläche dargestellt sind. Eine Eingrünung der Bebauung als Übergang zur
freien Landschaft ist weiterhin östlich des Wirtschaftsweges vorgesehen, wo derzeitige Flächen
für Landwirtschaft in Fläche zum Ausgleich, Zweckbindung: Grünfläche umgewandelt werden.
Mit der Änderung wird somit eine ortsbild- und landschaftsgerechte Abrundung des Siedlungsrandes erreicht.
Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren
gem. § 8 (3) BauGB in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim,
Lange Heide, geschaffen.
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich liegt am südöstlichen Rand des östlich der Erft gelegenen Teilbereichs
der Ortslage Bliesheim. Die genaue Lage ist dem Anlageplan (M 1:5.000) zu entnehmen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Bliesheim, Lange Heide
4.
Planungsvorgaben
4.1.
Gebietsentwicklungsplan
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) sowie „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dar.
Auszug Gebietsentwicklungsplan
4.2.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich Fläche zum Ausgleich, Zweckbestimmung:
Grünfläche sowie Fläche für Landwirtschaft dar:
Fläche zum Ausgleich,
Zweckbestimmung: Grünfläche: ca. 1,5 ha
Fläche für Landwirtschaft: ca. 1,9 ha
Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich
als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie nebenstehend dar.
Auszug Flächennutzungsplan
4.3.
Landschaftsplan
Der östliche Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5 (LP 5), „Erfttal
Süd“.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Bliesheim, Lange Heide
In einem geringen Teilbereich der Änderung ist ein temporäres Landschaftsschutzgebiet 2.2-7 festgesetzt, das
mit Rechtskraft des Bebauungsplanes aufgehoben wird.
Für den übrigen im LP 5 liegenden Bereich ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Anpassung des
Landschaftsschutzes gem. § 29 (4) Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LG NRW) bereits in die Wege geleitet. Die hierin liegenden Wohnbauflächen sollen aus
dem Landschaftsschutz herausgenommen werden, die
nördlich und östlich liegenden Grün- bzw. Ausgleichsflächen bleiben Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes.
Auszug Landschaftsplan
5.
Begründung der Darstellungen
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht die Darstellung einer
Wohnbaufläche bis an den bestehenden Wirtschaftsweg als vorhandener Grenze vor sowie eine
Eingrünung der Bebauung als landschaftsgerechten Übergang zur offenen Landschaft. Hiermit
sollen die Voraussetzungen für eine städtebauliche Abrundung des Ortsteils Bliesheim an dieser
Stelle geschaffen werden. Aufgrund der landschaftlich attraktiven Lage am Stadtrand in unmittelbarer Nähe zum Erholungsgebiet der Villewälder und der relativ guten Verkehrsanbindung durch
den nahe gelegenen Bahnhof in Liblar ist die Änderung an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll.
Den Wirtschaftsweg als Übergang der Bebauung zur freien Landschaft zeigt auch der rechtskräftige FNP, allerdings war zur Zeit seiner Aufstellung die rechtliche Notwendigkeit gegeben, den
eingriffsbezogenen Ausgleich in situ darzustellen. Da von dieser Regelung nun abgewichen werden kann, soll der Ortsteil Bliesheim städtebaulich sinnvoll bis an den Wirtschaftsweg erweitert
werden. Die Darstellung einer entsprechenden Wohnbaufläche im FNP sowie die Festsetzung
eines „Allgemeinen Wohngebiets“ im Rahmen des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 entsprechen somit den städtebaulichen Zielsetzungen. Durch
den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165 werden effektiv ca. 0,8 ha Wohnbaufläche im FNP zusätzlich benötigt. Flächen zum Ausgleich sind weiterhin eingriffsnah vor Ort vorgesehen, um dem städtebaulichen Ziel der Ortsrandeingrünung am Übergang zur freien Landschaft
gerecht zu werden und die mit der Änderung verbundene Wohnbauflächenerweiterung zu kompensieren. Hierfür werden jetzige als Flächen für Landwirtschaft dargestellte Bereiche in Fläche
für Ausgleich, Zweckbestimmung: Grünfläche umgewandelt. Damit stehen die durch die Änderung zurückgenommenen Flächen für Ausgleich südlich des Wirtschaftswegs im nördlichen Bereich (derzeit Fläche für die Landwirtschaft) größenäquivalent wieder zur Verfügung. (s. Umweltbericht)
Orientiert an der derzeitigen Marktlage bzw. Grundstücksnachfrage, die durch die zu fast 100%
in Privateigentum befindlichen Baulücken (Erhebung durch die Stadt Erftstadt) bzw. wenigen
Leerstände in Bliesheim nicht abgedeckt werden kann, werden durch die Änderung
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
14. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Bliesheim, Lange Heide
entsprechende Flächen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird mit dem Baugebiet die kontinuierliche Auslastung und Sicherung der
vorhandenen Infrastruktureinrichtungen angestrebt.
Als Alternative zur hier vorliegenden 14. Änderung des FNP im Bereich der „Langen Heide“ im
Osten von Bliesheim kämen Bereiche an der „Rochusstraße“ im Westen von Bliesheim sowie
der im Süden von Liblar gelegene Bereich westlich der Waldorfschule in Betracht. Erstere lassen
eine Entwicklung aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Ausgangslage in direkter Nachbarschaft zur A 1/A 61 nicht zu; im Bereich nahe der Waldorfschule verhindern die Eigentumsverhältnisse derzeit eine Entwicklung zu Wohnbauflächen.
Mit einer Nullvariante bzw. dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde die landwirtschaftliche
Nutzung fortbestehen. Es entfiele aber dadurch die Möglichkeit einer ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Bliesheim, da aus städtebaulicher Sicht der vorhandene Wirtschaftsweg eine
Landmarke als natürliche Grenze für die Wohnbebauung darstellt.
6.
Umweltbericht
Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor.
Die 14. Flächennutzungsplanänderung, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
bis
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
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Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, im Mai 2015
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