Daten
Kommune
Kreuzau
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8,6 kB
Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 03.03.2009
Vorlagen-Nr.: 70/2008 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.03.2009
31.03.2009
21.04.2009
Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums;
hier: Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09.12.2008 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
1.
2.
3.
Die Verwaltung wird aufgrund der vorliegenden Planung beauftragt, den Zuschussantrag zu
stellen.
Dem vorliegenden Planentwurf für die Mensa mit 350 Plätzen einschließlich der Aufstockungsmöglichkeit wird zugestimmt.
Es sind alle Möglichkeit der Kosteneinsparung auszuschöpfen.
Der Zuschussantrag wurde fristgerecht gestellt. Wie in der Sitzung des Rates am 17.02. bereits
mündlich mitgeteilt, werden die beantragten Mittel in Höhe von 300.000,00 € bewilligt. Mit dem
Eingang des formellen Zuwendungsbescheides ist in diesen Tagen zu rechnen.
Zu Beginn des Jahres 2009 wurden alle Architekten- und Ingenieurverträge abgeschlossen.
Zurzeit wird der Bauantrag erstellt. Die endgültige Fassung des Planentwurfes wird Ihnen in der
Sitzung vorgestellt, wobei sich keine nennenswerten Änderungen ergeben haben, die einer neuen
Beschlussfassung bedürfen.
Aufgrund der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages habe ich das Architekturbüro gebeten, nach
Kosteneinsparungen zu suchen und diese gegebenenfalls aufzuzeigen bzw. Alternativen zu
berechnen. Aufgrund der Diskussion im Bauausschuss könnten sich bei folgenden Positionen
Einsparungen ergeben:
-
Gestaltung der Außenfassade (anstelle der vorgesehenen Verblendung gegebenenfalls
Wärmedämmputz),
Verzicht auf das bisher vorgesehene Gründach.
Reduzierung der zusätzlichen Pflasterung im Außengelände.
Das Zahlenmaterial liegt auf jeden Fall bis zum Sitzungstermin vor, sodass abschließend
entschieden werden kann.
Bei der Erstellung des Bauantrages sind zwingend die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung
erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) vom 07.08.2008
zu beachten. Das Gesetz gibt die verschiedensten Möglichkeiten vor. Das Architekturbüro und das
beauftragte Heizungsingenieurbüro erarbeiten zurzeit eine einvernehmliche Lösung. Hierüber wird
in der Sitzung ebenfalls berichtet.
Ein konkreter Beschlussvorschlag kann erst in der Sitzung unterbreitet werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtbaukosten sind mit 1,2 Mio. veranschlagt und nach dem Ihnen vorliegenden
Haushaltsplanentwurf zu gleichen Teilen auf die Jahre 2009 und 2010 verteilt.
III. Beschlussvorschlag:
Wie bereits erwähnt, kann ein Beschlussvorschlag erst in der Sitzung erarbeitet werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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