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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 554/2014 1. Ergänzung Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 03.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 10.03.2015 vorberatend 17.03.2015 beschließend Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen stellt das Land NRW jeweils 47,7 Millionen Euro € für die Jahre 2015 bis 2017 bereit. Mit diesen Mitteln können die Kommunen – antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte – bei der Aufgabe der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe aus § 4 (Hinwirkungsgebot) i.V.m. § 28 (Bildungs- und Teilhabepaket) SGB II unterstützt werden. So soll zum Ausgleich der Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe beigetragen werden. Nach Abzug des kommunalen Anteils, hier von 40 %, wird der Rhein-Erft Kreis 1.040.240,42 € erhalten. Die unterschiedlichen Eigenanteile in NRW ergeben sich aus den Fördersätzen der Stadtbauförderung. Bis heute liegen allen Kommunen im Kreisgebiet noch keine Zahlen darüber vor, welche Mittel konkret der Kreis an die jeweiligen Kommunen verteilen wird. Einzig abgefragt wurden vom Kreis bisher die Schülerzahlen. Ein Großteil der Kommunen aus dem Rhein-Erft Kreis hat angekündigt, keine neuen Stellen zu schaffen sondern den aktuellen Bestand an Angeboten und Stellen damit zu finanzieren. Ergänzend zur Personalkosten: Ursprungsvorlage erfolgt hier eine Bezeichnung Durchschnittliches Jahresarbeitgeberbruttogehalt (inkl. Jahressonderzahlung) der Entgeltgruppen 10 – 12 und der dortigen Stufen des TVöD-SuE Direkte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGSt (Nichtbüroarbeitsplatz mit 10% der Personalausgaben zzgl. 3.450 € für informationstechnische Unterstützung) Indirekte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGSt mit 13% der Personalausgaben Summe pro Jahr Summe pro Monat spezifizierte Aufschlüsselung der Betrag 49.890 € 8.439 € 6.486 € 64.815 € 5.401 € Bei einem Eigenanteil von 40 % müssten somit für eine Stelle 25927 € zusätzlich und zunächst jeweils für 3 Jahre aufgewendet werden. Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt haben die Landesregierung im Jahr 2013 in einer Resolution 292/2013 aufgefordert, die Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2013 hinaus zu finanzieren. Aus finanzpolitischer Sicht gab es in 2013 bereits den politischen Konsens, die drei Stellen Schulsozialarbeit, nach Auslaufen der Bundesfinanzierung, in eigener Zuständigkeit nicht weiter zu führen. Grundsätzlich wird von der Verwaltung selbstverständlich der Bedarf für Schulsozialarbeit als wichtiger Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik gesehen. Im Hinblick auf die aktuelle prekäre Haushaltslage sind keine zusätzlichen Mittel vorhanden. Daher schlägt die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen. In Vertretung (Lüngen) -2-