Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 554/2014 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 03.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
10.03.2015
vorberatend
17.03.2015
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen stellt das Land NRW jeweils 47,7 Millionen Euro € für
die Jahre 2015 bis 2017 bereit. Mit diesen Mitteln können die Kommunen – antragsberechtigt sind
Kreise und kreisfreie Städte – bei der Aufgabe der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung
und Teilhabe aus § 4 (Hinwirkungsgebot) i.V.m. § 28 (Bildungs- und Teilhabepaket) SGB II
unterstützt werden. So soll zum Ausgleich der Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe
beigetragen werden. Nach Abzug des kommunalen Anteils, hier von 40 %, wird der Rhein-Erft
Kreis 1.040.240,42 € erhalten. Die unterschiedlichen Eigenanteile in NRW ergeben sich aus den
Fördersätzen der Stadtbauförderung.
Bis heute liegen allen Kommunen im Kreisgebiet noch keine Zahlen darüber vor, welche Mittel
konkret der Kreis an die jeweiligen Kommunen verteilen wird. Einzig abgefragt wurden vom Kreis
bisher die Schülerzahlen. Ein Großteil der Kommunen aus dem Rhein-Erft Kreis hat angekündigt,
keine neuen Stellen zu schaffen sondern den aktuellen Bestand an Angeboten und Stellen damit
zu finanzieren.
Ergänzend zur
Personalkosten:
Ursprungsvorlage
erfolgt
hier
eine
Bezeichnung
Durchschnittliches Jahresarbeitgeberbruttogehalt (inkl.
Jahressonderzahlung) der Entgeltgruppen 10 – 12 und
der dortigen Stufen des TVöD-SuE
Direkte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGSt
(Nichtbüroarbeitsplatz mit 10% der Personalausgaben
zzgl. 3.450 € für informationstechnische Unterstützung)
Indirekte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGSt
mit 13% der Personalausgaben
Summe pro Jahr
Summe pro Monat
spezifizierte
Aufschlüsselung
der
Betrag
49.890 €
8.439 €
6.486 €
64.815 €
5.401 €
Bei einem Eigenanteil von 40 % müssten somit für eine Stelle 25927 € zusätzlich und zunächst
jeweils für 3 Jahre aufgewendet werden.
Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt haben die Landesregierung im Jahr 2013 in
einer Resolution 292/2013 aufgefordert, die Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2013 hinaus zu
finanzieren. Aus finanzpolitischer Sicht gab es in 2013 bereits den politischen Konsens, die drei
Stellen Schulsozialarbeit, nach Auslaufen der Bundesfinanzierung, in eigener Zuständigkeit nicht
weiter zu führen.
Grundsätzlich wird von der Verwaltung selbstverständlich der Bedarf für Schulsozialarbeit als
wichtiger Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik gesehen.
Im Hinblick auf die aktuelle prekäre Haushaltslage sind keine zusätzlichen Mittel vorhanden.
Daher schlägt die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
In Vertretung
(Lüngen)
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